Einem Grufty bleibt nichts erspart

  • Mastermind1
    passra
    seppelpeter
    @django65


    Ich danke Euch!


    Ja, wir werden uns mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Und ja, wir haben ein sehr gutes Verhältnis innerhalb der Großfamilie. Auch wenn der OG-Haushalt nur aus 2 Personen und der EG-Haushalt aus bald 4 Personen besteht, sind wir mit einer hälftigen Kostenteilung einverstanden. Problematisch wird es erst dann wenn unsere Jungen meinen, dass das OG mehr als das EG (dazu gehören auch im UG drei Räume mit Fußbodenheizung) an Energie verbraucht.


    Wenn es die Alten nicht mehr gibt und die OG-Wohnung vermietet wird, dann ist sicherlich mehr Transparenz geboten. Wir im OG hoffen jedoch, dass sie so alt werden, dass vielleicht eines unserer Enkelkinder in die Wohnung einzieht. :D:D


    LG Grufty

  • Zitat von Mastermind1


    Spätestens -falla eine der beiden Wohnungen vermietet wird (warum auch immer) - geht das Thema wieder los. Wie rechnet man ab ? :)


    Ich hatte dieses Problem auch vor vielen Jahren in den 90ern, aber ich habe es folgendermaßen gelößt


    Heizung/Warmwasser wurden von Anfang an auf die beheizbaren-m2 der Wohn+Nebenflächen verteilt und dann prozentual abgerechnet. Somit erspart man sich die "Ablesemafia" und Mieter bekommen transparente und verständliche Abrechnungen (Womit sie auch einverstanden waren bzw. sind)
    Gut, das Finanzamt hatte mal Rückfragen wegen meiner Warmmieten und deren Schwankungsbreite.
    Nach Übersendung einer Aufteilung also Kaltmiete und jeweilige Nebenkostenanteile gab es keine Rückfragen mehr.

    Sonnige Grüße
    Eigenbauanlage 2011; 8,58 kWp ; -45°+ 3°DN; String: A=18 Module + B=15 Module
    STP 8000TL-10 (Upd.10.04.18); SMA WebboxBT+Sensorbox; FB7490, Devolo-Dlan
    2017: Video-ÜW; 2018: Reinigungsanlage
    2012-860, 2013-776, 2014-777 2015-844 2016-845, 2017-820, 2018-894, 2019-893, 2020-899, 2021-778

  • Zur Anlage kann ich nichts sagen, aber ich kann dir sagen dass die Elterngeldstelle für die Bemessung des Elterngeldes zuständig ist. Und hier ist der Bemessungszeitraum Grundlage.


    Falls es einen von mehren möglichen „Störungsgründen“ gibt, verschiebt sich der Zeitraum.
    Selbstständigkeit und sei es nur ein Tag, ist so ein Grund und auf einmal wird das Steuerjahr vor dieser Selbstständigkeit angezogen. Funktioniert in beide Richtungen, also lässt sich damit auch ein Verdienststarkes Jahr ansteuern das vielleicht zu höherem Elterngeld führt als das aktuelle.


    Bitte mal Bescheid sagen, falls die Elterngeldstimme der Rückbahme zur Selbstständigkeit zugestimmt hat...

  • Bei uns läuft es ähnlich wie bei passra.
    Nur, und hier aufpassen, was man wem gegenüber sagt ... unser Haus ist ein großes Einfamilienhaus. Damit bin ich mit Stromverkauf (oder auch unentgeltliche Abgabe) an Mieter und ähnlichen Konstellationen, die mich irgendwie zur Abführung der EEG-Umlage verpflichten würde, aus dem Schneider.
    Bei einem Zwei/Mehrfamilienhaus wird da ggf. genauer hingeschaut. Witzigerweise bei mir nicht vom Finanzamt, sondern vom VNB, der seinerseits beim Wirtschaftsprüfer begründen muß, daß das mit dem Einspeisevertrag alles seine Richtigkeit hat.

  • dieses Argument mit dem Wirtschaftsprüfer wird gerne vorgeschoben als Begründung für alle möglichen unsinnigen Forderungen der Netzbetreiber.
    Dem Anlagenbetreiber kann das Wurst sein, es ist ja nicht sein Wirtschaftsprüfer sondern der des Netzbetreibers.
    Und ja, ich stell mir schon vor wie die Männer von KPMG zur Razzia kommen und prüfen wie viele Wohnungen in deinem Haus sind, wer bei wem im Bett liegt, oder wer an wessen Steckdose sein Handy auflädt.
    Weil, wenn das nicht alles ordentlich geprüft ist, gibt's keinen Stempel.

  • Zitat von PV tut Not


    Witzigerweise bei mir nicht vom Finanzamt, sondern vom VNB, der seinerseits beim Wirtschaftsprüfer begründen muß, daß das mit dem Einspeisevertrag alles seine Richtigkeit hat.


    Da gibt's eine ganz einfache Lösung :
    Einfach keinen Einspeisevertrag abschließen denn den braucht man dank EEG nicht, dann bist du und auch der VNB gegenüber dem Wirtschaftsprüfer aus dem Schneider :D

    mit freundlichem Gruß
    smoker59

  • Zitat von Mastermind1

    ---> Solltet Ihr zwei Stromverträge wollen... dann solltet Ihr euch entscheiden welche Wohneinheit die PV Anlage + Akkuspeicher + Wärmepumpe bekommt.


    Klingt doof, aber wer plant eine PV Anlage + Akku für zwei Wohnungen? Aus Vereinfachungsgründen wäre es sinnvoller gewesen, 2x kleinere PV Anlagen + 2x kleinere Akkus einzubauen. Damit wäre eine strikte / einfache Trennung da.
    Dann wären aber beiden Wohneinheiten und deren Bewohner -> Unternehmer :ironie:


    Zitat von Mastermind1

    Nur die PV auf beide Wohnungen zu verteilen, und doch zwei Stromverträge pro Wohneinheit - wird schwierig....
    Wie gesagt, es hätten 2* kleine PV Anlagen + 1 oder 2 Akkus hergehört. .
    Alternativ könnt ihr euch noch überlegen, ob die PV Anlage verkabelungstechnisch auf 2 aufgeteilt wird. Ihr bräuchtet dazu einen zusätzlichen Wechselrichter für die "neue/alte PV). Ob die Leistung des bereits vorhandenen Wechselrichter dann noch zur restlichen kleinen Anlage passt müsste man prüfen....


    Das ist doch quatsch. Also bevor man hier die Anlage splittet, macht man doch einfach eine Zählerkaskade. Dann kann man beide Wohneinheiten Kilowattstunden-genau abrechnen, jeder kann seinen eigenen Stromlieferanten wählen und beide können von der gesamten PV-Anlage Eigenverbrauch machen, mit Priorisierung einer Wohneinheit (die näher an der PV).




    Wohnung 1:
    PV-Eigenverbrauch = Z3 - Z2_Einspeisung
    Netzbezug = Z2_Bezug
    Gesamtverbrauch = Z3 + Z2_Bezug - Z2_Einspeisung


    Wohnung 2:
    PV-Eigenverbrauch = Z2_Einspeisung - Z1_Einspeisung
    Netzbezug = Z1_Bezug - Z2_Bezug
    Gesamtverbrauch = Z2_Einspeisung + Z1_Bezug - Z1_Einspeisung - Z2_Bezug


    PV-Anlage:
    Erzeugung = Z3
    gesamter Eigenverbrauch = Z3 - Z1_Einspeisung
    Netzeinspeisung = Z1_Einspeisung


    Wohnung 2 kann einen eigenen Stromanbieter haben, weil für Z1_Bezug - Z2_Bezug ein virtueller Zählpunkt eingerichtet werden kann, dessen Zählernummer beim Lieferanten angegeben wird. Der Netzbetreiber (bzw. Messstellenbetreiber) gibt den Verbrauch korrekt weiter.


    Für die Wärmepumpe kann man eine weitere Kaskade hinzufügen, dann kann auch die WP mit PV-Eigenstrom UND einem Wärmepumpen-Tarif versorgt werden.

  • Es war nochmal der Photovoltaik-Installateur bei uns und ich konnte einige Fragen stellen.
    Als erstes wurde die Erdwärmepumpe auf den 3. Zähler umgeklemmt.


    Wir haben 3 Zähler und können hoffentlich in Zukunft transparenter unsere Verbräuche ablesen. Z1 und Z2 für die beiden Wohnungen und Z3 für den Hausstrom.


    Mal sehen, ob das funktioniert.


    Beziehen tun wir den Strom von der Firma Sonnen und unsere Überschüsse gehen ab Ende des Jahres an die Community von Sonnen.
    Irgendwie bekommen wir das schon hin.


    Nochmals vielen Dank an alle die uns geholfen haben!


    LG Grufty

  • buergersolar
    Für die Wärmepumpe einen 4. Zähler zu installieren hätte uns mit Montage etwa 500,- Euro gekostet. Wir wollen uns das (vorerst) sparen.
    Die Wärmepumpe wird aber jetzt auch schon mit Eigenstrom gespeist, sofern welcher vorhanden ist. Heute eher nicht... :x

  • Zitat von Grufty

    Die Wärmepumpe wird aber jetzt auch schon mit Eigenstrom gespeist


    Speist die PV nur in den Kreis von Z3 ein, oder habt ihr eine Zähler-Kaskade, sodass auch die Haushalte über Z1 und Z2 vom PV-Eigenstrom profitieren?


    Weil dass physisch der Strom eure Grundstücksgrenze nicht verlässt, heißt nicht, dass er nicht u.U. abrechnungstechnisch eingespeist wird (gegen Einspeisevergütung oder in die Sonnen-Community -- da kenne ich mich nicht aus) und analog Netzstrom über den anderen Zähler wieder eingekauft wird (oder aus der Community, s.o.).


    Eigenverbrauch in mehreren Nutzer-Einheiten (separate Zähler) ist nur über eine Kaskadenschaltung möglich.

    Private PV-Anlage (07/2019):
    19,84 kWp | Heckert NeMo2.0 60M 310W | E3/DC S10 E PRO (13 kWh Speicher) | SMA SB3.6
    Bürgersolaranlage (04/2009):
    25,2 kWp | Sharp NT175E1 | SMA SMC8000TL | SMA WebBox | SunnyPortal