Eigenverbrauchslogik bei 2 parallelen Anlagen

  • Hallo Community,


    wie wird die Eigenverbrauchsentnahme bei 2 rechtlich getrennten Anlagen (geplante IB 2018 und 2019, 2 WRs, Überschusseinspeiser) technisch abgebildet? Welche Komponenten sind hierzu erforderlich? Ist das grundsätzlich möglich?
    Anlage 1: SMA WR
    Anlage 2: Solaredge WR


    Danke!

  • wenn die beiden PV Anlagen jeweils unter 10 kWp und am selben Hausanschluß angeschlossen sind, dann muß da überhaupt nichts technisch abgebildet werden. Beide Anlagen speisen über den selben HA ein, was am HA direkt verbraucht wird, das wird halt direkt verbraucht, der Rest läuft über den Zähler und wird eingespeist.
    Für die Berechnung der Einspeisevergütung werden die eingespeisten kWh im Verhältnis der Anlagen-Nennleistungen aufgeteilt.
    Irgendwelche eigenen Komponenten oder Logik sind da nicht erforderlich.


    Aber vielleicht verstehe ich ja nur die Frage nicht?

  • Frage grundsätzlich richtig verstanden ;)


    Welcher Überschuss aus welchem WR wird aber bevorzugt verwendet?

  • Rein physikalisch, der der näher an den Verbrauchern liegt insbesondere auch auf der selben Phase.
    Abrechnungstechnisch, wie jodl schon geschrieben hat, wird nach Anlagengröße aufgeteilt. Wenn du das nicht willst, brauchst du zusätzliche Zähler. Wenn die Anlagen nicht deutlich unterschiedlich erzeugen und die vergütung nicht deutlich unterschiedlich ist, rechnet sich das normaleweise nicht.

  • Zitat von Unentschieden

    wie wird die Eigenverbrauchsentnahme bei 2 rechtlich getrennten Anlagen (geplante IB 2018 und 2019, 2 WRs, Überschusseinspeiser) technisch abgebildet?


    für den Eigenverbrauch ist es egal von welcher Anlage der Strom kommt.

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • Nur so als Hinweis, wegen Ausrechnen des Eigenverbrauchs wegen der 10MWh-Grenze und EEG-Umlage und so:
    Wenn beide PVs zwischen 7 und 10kWp haben, mußt du - theoretisch - einen geeichten PV-Erzeugungszähler haben, der üblicherweise vom EVU als Meßpunkt kostenpflichtig installiert wird.
    Wenn du nun 2 PV-Einspeisepunkte im Haus hast, weil die Anlagen technisch getrennt sind, dann könnte es sein, daß du sogar 2 von den Dingern benötigst, d.h. doppelte laufende Kosten für die Erzeugungszähler.


    Ich habe es so gemacht:
    Nur ein PV-Einspeisepunkt, Anlage auch auf 2 Häppchen im Jahresabstand gebaut, eine "Mastersteuerung", KEIN(!) PV-Erzeugungszähler.
    Es genügt nach Angaben der EEG-Clearingstelle die plausible Darlegung des Eigenverbrauchs. Solange ich noch deutlich unter den 10MWh Eigenverbrauch bin und daher auch Meßungenaugkeiten noch keine Rolle spielen, reicht das, den EV über das PV-Portal zu messen.


    Witzig: Die EEG-Clearingstelle erlaubt es unter bestimmten Umständen sogar, den EV unter zu Hilfenahme von Internetrechnern zu ermitteln, um den Nachweis zu führen, daß man unter 10MWh bleibt ... da bin ich mit dem PV-Portal doch deutlich besser dran.

  • Ich möchte dieses Thema nochmlas aufgreifen, nachdem die Umsetzung voranschreitet und eine Anlage bereits installiert ist.
    Folgende Rahmenbedingungen:
    Anlage 1: 6 kWp, IBN 01/2019; 50%-Begrenzung am WR aufgrund Förderprogramm; Überschusseinspeiser
    Anlage 2: 9,9 kWp, IBN 01/2020; 70%-Begrenzung; Überschusseinspeiser


    Wie kann ich dem Eigenverbrauch aus Anlage 1 eine Priorität vor Eigenbverbrauch aus Anlage 2 zuordnen, um die Verluste aus der 50%-Begrenzung (aus Anlage 1) zu umgehen/zu minimieren?


    Danke!

  • Aha, es geht gar nicht um Energie sondern um Leistung.
    Ich vermute mal die 50% kommen von einem Speicher, dann frag den, der dir den verkauft hat oder notfalls den Hersteller. Einfach ist anders, wenn man verschiedene WR-Hersteller hat. Diverse Threads hier im Forum deuten darauf hin, daß das von den Speicheranbietern nicht vorgesehen ist.

  • Kein Speicher! 10.000-Häuser-Programm (Bayern).
    WR in beiden Anlagen ist SE/wird SE sein.