Eigenverbrauch in eigenem Gewerbe?

  • Lese hier schon seit Jahren in unregelmässigen Abständen mit.
    Da sich für mich seit neuestem wieder die Frage des Eigenverbrauches stellt will ich hier mal nach eurer Erfahrung fragen.


    Zu den Gegebenheiten.


    PV-Anlage:
    Baujahr 2009, 10,35kWp. Jahresertrag im Mittel 9800kW/h.


    Das ganze soll jetzt quasi direkt im Lebensmittelgeschäft (Jahresverbrauch 27000kW/h) genutzt werden.
    Alles quasi in einer Hand und auf einem Gelände, Zähler sind auch im gleichen Zählerschrank. Wurde bisher getrennt betrachtet weil es so gewollt war.
    Nach meinen Informationen müsste das ganze ja mit einem Pachtvertrag und entsprechendem Zähler ggü des VNB angegeben werden.
    Hat hier jemand schon Erfahrung und kann berichten. Bin mir leider bisher noch sehr unsicher.


    Sonnige Grüße

  • Hi,


    Zitat von Profiler

    PV-Anlage:
    Baujahr 2009, 10,35kWp. Jahresertrag im Mittel 9800kW/h.


    dann bekommst Du für die eingespeiste kwh 43,01 Cent und für die selbst verbrauchte kwh 25,01 Cent.
    Dich kostet also jede selbst verbrauchte kwh 18 Cent, ist das richtig so?


    Zitat von Profiler

    Das ganze soll jetzt quasi direkt im Lebensmittelgeschäft (Jahresverbrauch 27000kW/h) genutzt werden.
    Nach meinen Informationen müsste das ganze ja mit einem Pachtvertrag und entsprechendem Zähler ggü des VNB angegeben werden.


    Das Geschäft, welches den Strom verbrauchen soll muss Betreiber (nicht Eigentümer) der Anlage werden.
    Das muss dem VNB gemeldet werden.
    Sobald das Geschäft Betreiber ist, kann das Geschäft den Strom selbst verbrauchen, ohne die volle EEG-Umlage zahlen zu müssen.


    Dummerweise wird die EEG-Umlage trotzdem anteilig fällig, derzeit zu 30%, das entspricht knapp 2 Cent für jede verbrauchte kwh. Dich kostet der selbst verbrauchte Strom also knapp 20 Cent / kwh.
    Das liegt daran, weil Deine PV-Anlage knapp über 10 kwp groß ist und erst jetzt auf Eigenverbrauch umgemeldet wird.
    Nachzulesen im EEG 2014 § 61.2.


    Umgehen kannst Du die Abgabe der EEG-Umlage nur, wenn Du zuerst die Anlagengröße an diesem Standort auf unter 10 kwp reduzierst, z.B. indem Du zwei (oder wieviel auch immer) Module an einem anderen Ort aufstellst und dort als EEG-Anlage anmeldest. Dann bekommst Du dort die Vergütung weiterhin, brauchst aber einen neuen Wechselrichter (AE-Conversion Modulwechselrichter) und eine entsprechende Installation im Zählerschrank.


    Die übrige Anlage verbleibt am Standort des Geschäfts und ist jetzt kleiner wie 10 kwp. Jetzt musst Du keine EEG-Umlage abführen und der selbst verbrauchte Strom kostet Dich nur noch 18 Cent / kwh.

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn

  • Zitat von Profiler


    Alles quasi in einer Hand ...


    Wie Ralf schon geschrieben hat, "quasi" hilft nicht, der Betreiber der PV und der Nutzer (also der Laden, welche Geschäftsform der auch immer hat) müssen identisch sein.


    Hat der Laden RLM?

  • Danke erstmal für die ausführliche Antworten


    Zitat von Ralf Hofmann

    dann bekommst Du für die eingespeiste kwh 43,01 Cent und für die selbst verbrauchte kwh 25,01 Cent.
    Dich kostet also jede selbst verbrauchte kwh 18 Cent, ist das richtig so?


    Ja das stimmt, danke für die Ausführung. Das deckt sich also mit meinem Kenntnisstand.


    Zitat von Ralf Hofmann


    Hat der Laden RLM?


    Kurz gesagt, Nein.


    Das mit dem abbauen dacht ich mir auch schon. Aber muss ich die wirklich wieder aufbauen oder kann ich die auch irgendwie anders nutzen. Da muss ich mir noch ein bisschen Gedanken bzw. eine passende Lösung.

  • Servus,


    hast du nicht noch freie Dachflächen auf dem Betriebsgelände? Dann bau doch eine weitere Anlage. Bei heutigen Anlagenkosten kannst du den Strom wesentlich günstiger als 18 ´ct produzieren und der zukünftige Eigenverbraucher kann auch gleich als Betreiber die Neuanlage in Betrieb nehmen.
    => keine Formalitäten und keine Umstände zu günstigeren Konditionen.


    Grüße
    Allgäulix

  • Zitat von Profiler

    Das mit dem abbauen dacht ich mir auch schon. Aber muss ich die wirklich wieder aufbauen oder kann ich die auch irgendwie anders nutzen. Da muss ich mir noch ein bisschen Gedanken bzw. eine passende Lösung.


    Du muß gar nichts. Kannst Dir die Module auch unters Bett packen, aber die hohe Einspeisevergütung gibt es dann nicht mehr :twisted:


    10KWp Neuanlage halte ich auch für die beste Lösung,w enn es geeignete Dachflächen gibt.

    Elektromobile: Renault ZOE ZE40 Car Sharing und Pedelec

  • Hi,


    Zitat von Profiler

    Aber muss ich die wirklich wieder aufbauen oder kann ich die auch irgendwie anders nutzen. Da muss ich mir noch ein bisschen Gedanken bzw. eine passende Lösung.


    nee, Du musst nur an einem Standort unter 10 kwp bleiben. Wenn Du das Modul auf dem Dach lässt, aber nicht mehr netzparalell einspeisen lässt und die Anlage dem VNB mit der reduzierten Leistung meldest ist`s o.k.

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn

  • Selbst bei 350Wp muß man bei der Vergütung aber schon rechnen.
    Bei den angegebenen 950kWh/kWp bringen die 330kWh/a oder 140€/a. Davon kann man selbst bei 3ct/kWh (dieses Jahr unter 2ct, nächstes Jahr würde ich 2-2,5ct erwarten) EEG-Umlage diese für 4500kWh zahlen. Bei 10kWp insbesondere im Gewerbebetrieb machbar, aber schon ambitioniert. Ich sage immer wieder, die EEG-Umlage auf die Eigenversorgung wird völlig überschätzt, aber kann bitte nochmal jemand drüberschauen, so recht glaube ich das selbst nicht (alles zuungunsten der Umlage gerundet, alles netto weil Gewerbe) ;)
    Außerdem muß man natürlich schauen, ob die Strings noch passen, wenn man was wegnimmt.

  • Zitat von sundevil


    Du muß gar nichts. Kannst Dir die Module auch unters Bett packen, aber die hohe Einspeisevergütung gibt es dann nicht mehr :twisted:


    10KWp Neuanlage halte ich auch für die beste Lösung,w enn es geeignete Dachflächen gibt.


    Hallo,


    so würde ich es auch machen. Neue Anlage, genau planen, saubere Trennung, weniger Ampelei und die hohe Einspeisevergütung für die Altanlage bleibt. Ausrichtung (Ost bis West) der Anlage für einen Lebensmittelmarkt (Jahresverbrauch 27000kW/h) wäre wichtig, da Kühlgeräte und Klimanlage immer laufen. Strompreise für Bezug sind schön gefallen!


    Sonnige Grüße


    braunerbaer