EEG-Umlage? Speichergröße oder Entladeleistung maßgeblich?

  • Guten Tag liebe Leute.


    Folgende Situation: Ich plane den Kauf eines Speichersystems und hab aktuell ein recht brauchbares Angebot für den


    20,5 kWh / 2x BYD Hochvolt B-Box H10.2 mit SMA Sunny Boy Storage 5.0.


    Nun sagte mir der Verkäufer, dass die Lade und Entladeleistung über den SMA bei 4.6 liegt und es nur darum beim Punkt ankomme, ob die Speicherinstallation EEG-Umlagepflichtig ist.


    Nun habe ich gegoogelt, gesucht, gemacht und werd nicht wirklich schlau, da ich bisher davon ausging, dass nicht die Entladeleistung spannend ist sondern die normale Speichergröße. Kann mir jemand hierzu einen Lesetipp oder eine Antwort geben?


    Gruß und danke,
    cg

  • Wenn ein Speicher Strom aus erneuerbaren Energien aufgenommen hat, und diesen ausspeist, gilt er als erneuerbare Anlage, massgeblich die Leistungskapazität des Speichers. So kann es sein, dass eine 9 kW Anlage umlagepflichtig wird, wenn sie mit einem 11 kW Speicher verknüpft wird.


    Gruß


    gruennetz

  • Guten Morgen,


    als kurzes Feedback, ich habe gerade mit meinem Energieversorger gesprochen.


    Entscheidend in diesem Fall der Nachrüstung ist für die EEG-Umlagepflicht des Speichers die Entladeleistung (!) und nicht die eigentliche Kapazität. Da die Entladeleistung des 20kw-Systems über den Wechselrichter bei 4,6 definiert/begrenzt ist, fällt für die Anlage nichts an.



    Grüße, cg

  • Nur aus Interesse:
    In welchem der vielen Paragraphen des EEG ist das geregelt?


    Warum sollte für einen Akku nach Entladeleistung EEG-Umlage anfallen?
    Wenn der Speicher (AC) geladen wird, geht das bereits in den Hausverbrauch als Eigenverbrauch ein. Kommt man damit im Jahr in Summe über 10MWh, ist EEG-Umlage fällig - und es ist dabei doch völlig egal, welche Entladeleistung der Akku hat.


    Die 4.6kW Entladeleistung sind meiner Meinung nach nur der möglichen Schieflastgrenze geschuldet.

  • Zitat von PV tut Not

    Nur aus Interesse:
    In welchem der vielen Paragraphen des EEG ist das geregelt?


    Warum sollte für einen Akku nach Entladeleistung EEG-Umlage anfallen?


    Weil der Speicher in dem Fall eine Anlage nahc EEG ist und für Anlagen über 10kW fällt halt mal EEG-Umlage an. §§ müßte 61ff sein, habe den Text gerade nicht da. Für Speicher sind da auch Sonderregelungen, daß man nicht zweimal zahlt, also beim ein- und ausspeichern.

  • Wenn man sich das so alles durchliest, dürfte für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) der einzige Grund für das Betrachten des Speichers als EE-Anlage der folgende sein:

    Zitat

    Um eine Verringerung der EEG-Umlage zu erlangen, ist es notwendig, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
    Es müssen sämtliche Strommengen durch geeichte Zähler gesondert erfasst werden. Eine virtuelle Berechnung der Strommengen ist nicht zulässig; er muss durch einen physischen Zähler gemessen werden.

    Noch mehr Meßstellen, für die Geld kassiert werden kann.


    Aber so wie ich das verstehe, gibt es mit 3x PW2 kein Problem, es sind ja 3 Speicheranlagen mit je erheblich weniger als 10kW-Leistung.

  • Zitat von gruennetz

    Wenn ein Speicher Strom aus erneuerbaren Energien aufgenommen hat, und diesen ausspeist, gilt er als erneuerbare Anlage, massgeblich die Leistungskapazität des Speichers. So kann es sein, dass eine 9 kW Anlage umlagepflichtig wird, wenn sie mit einem 11 kW Speicher verknüpft wird.


    1. Anlagen, deren Errichtung mehr als 12 Monate auseinander liegt, als eigenständige Anlagen zu betrachten.
    2. Betrifft das EEG nur ERZEUGUNGSANLAGEN, ein Speicher ERZEUGT aber keine Energie. Somit auch nicht EEG-pflichtig oder EEG-relevant.

  • passra: besser vorher nachsehen
    Aus §3 EEG2017

    Zitat

    als Anlage gelten auch Einrichtungen, die zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammt, aufnehmen und in elektrische Energie umwandeln,


    @Not
    Wenn die drei PW zusammen gebaut werden, gelten die üblichen Zusammenfassungsregeln.


    @grünnetz:
    die PV bleibt umlagefrei, da sie ja unter 10kWp ist nur für den Speicher wird Umlage fällig. Dürfte aber einfacher sein freiwillig zu zahlen, wenn man schon sowas baut (wovon abzuraten ist) als sich x Zähler einzubauen

  • Würde das Thema auch gerne nochmal aufgreifen, da ich auch Widersprüchliches gehört habe und mich frage, ob es problematisch sein könnte, einen Speicher mit mehr als 10 kWh anzuschaffen. Die PV-Anlage wird knapp 7 kWp haben, liegt also unter 10 kWp.

    Wenn ich den Leitfaden der Bundesnetzagentur lese, ist da beim Eigenverbrauch bei Speichern auch von 10 kW (nicht kWh!!!) die Rede. D.h. meines Erachtens geht es tatsächlich um die Leistung beim Ausspeichern, da der Speicher auch als Erzeugungsanlage gesehen wird.

    Im Prinzip geht es ja auch darum, dass bei einem Eigenverbrauch über 10.000 kWh pro Jahr EEG-Umlage zu entrichten ist. Bei in Deutschland maximal zu erwartenden 1.000 "Sonnenstunden" bleibt man daher mit weniger als 10 kWp immer drunter.

    Daran ändert auch ein Speicher mit mehr als 10 kWh nichts. Mit 7 kWp werde ich bestenfalls 7.000 kWh erzeugen und mehr kann ich auch nicht speichern.

    Wenn der Speicher also nur mit 4,5 kW entladen kann, spielt die Kapazität in kWh für die Umlage keine Rolle, oder?

  • Im Prinzip geht es ja auch darum, dass bei einem Eigenverbrauch über 10.000 kWh pro Jahr EEG-Umlage zu entrichten ist.

    Aber nur, wenn die Anlage höchstens 10kW hat ;)

    Wenn der Speicher also nur mit 4,5 kW entladen kann, spielt die Kapazität in kWh für die Umlage keine Rolle, oder?

    Die Kapazität ist (fast) immer egal. Wichtig wird das höchstens, wenn eine Anlage bis 10kW mehr als 10MWh im Jahr erzeugen kann und du mit dem Speicher auch mehr als 10MWh selbst erzeugten Strom verbrauchen kannst.