Wer kann Betreiber werden ?

  • Hallo,


    eine Frage:


    Wer kann Anlagenbetreiber werden ?


    Folgendes Szenario:
    Eine Frau und ein Mann (nicht verheiratet) besitzen zusammen ein Haus und bauen eine PV-Anlage aufs Dach. Nun möchte aber nur er der Betreiber werden.


    Ist das möglich und was ist hierbei genau zu beachten - also bzgl. Rechnung, Meldung bei BNA, Stromlieferant, etc...


    Braucht der Mann z.B. eine Vollmacht der Frau o.ä. ?

    6,3 kWp @ Kostal Plenticore Plus 5.5
    21x SolarFabrik M-Serie 300W
    DN45°, +45° SW

  • Nö, da wird ncihts benötigt.
    Einzige Schwierigkeit die auftreten könnte ist in Bezug auf den Eigenverbrauch. Da die Frau ja eigentlich auch Strom verbraucht und beim "Verkauf" von Strom an dritte ja EEG-Umlage anfällt....
    Wobei ich meine, dass dies bei einer eheänlichen Gemeinschaft dann auch nciht relevant ist...


    Stefan

  • Ok...


    Aber Angebot/Rechnung sollte dann natürlich auf den ausgestellt sein der Betreiber wird, oder ?


    Der Mann wird dann als Betreiber an die BNA gemeldet und ist dann auch "die Firma" die Strom produziert und verkauft.


    Muss der Mann dann auch den Strom vom Lieferant beziehen - denn der läuft noch auf die Frau ?

    6,3 kWp @ Kostal Plenticore Plus 5.5
    21x SolarFabrik M-Serie 300W
    DN45°, +45° SW

  • Zitat von Tigerchen78

    Muss der Mann dann auch den Strom vom Lieferant beziehen - denn der läuft noch auf die Frau ?


    "muss" nicht, aber besser ist das - dann gibts "keine Fragen"


    Zitat von Tigerchen78

    Nun möchte aber nur er der Betreiber werden.
    Braucht der Mann z.B. eine Vollmacht der Frau o.ä. ?


    kommt auf die Frau an :wink:

  • Würde ich Betreiber (und auch Eigentümer der Anlage? ) werden wollen und mir das Dach nicht zu 100% selbst gehören, würde ich das (verheiratet oder nicht spielt für mich da keine Rolle) nicht ohne erstrangige Dienstbarkeit im Grundbuch machen.

  • Zitat von Tigerchen78


    Aber Angebot/Rechnung sollte dann natürlich auf den ausgestellt sein der Betreiber wird, oder ?


    Ja, denn die Vorsteuer kann nur der Leistungsempfänger ziehen. Wenn der Unternehmer Herr X ist, die Rechnung aber auf Herr X und Frau Y ausgestellt ist, dann wirds nix mit Vorsteuer zurück vom FA.


    Zitat von Tigerchen78


    Muss der Mann dann auch den Strom vom Lieferant beziehen - denn der läuft noch auf die Frau ?


    Nö.

  • Zitat von alterego

    Würde ich Betreiber (und auch Eigentümer der Anlage? ) werden wollen und mir das Dach nicht zu 100% selbst gehören, würde ich das (verheiratet oder nicht spielt für mich da keine Rolle) nicht ohne erstrangige Dienstbarkeit im Grundbuch machen.


    Laut Aussage eines Mitarbeiters unseres zuständigen Finanzamt spielt das keine Rolle. Es sollte nur darauf geachtet werden das alles was mit der PV zu tun hat auf die eine Person gemeldet wird/wurde.

  • Was hilft dir die Meinung des Finanzamts, wenn du aus welchen Gründen auch immer keinen Zugang mehr zur Anlage hast?
    Bei einem so lang laufenden Invest, sollte man halt auch für Fälle gewappnet sein, an die derzeit niemand denkt.

  • der Betreiber muß nicht der Eigentümer der Anlage sein.

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!