Anlage umziehen und zusätzlicher Neubau

  • Hallo zusammen.


    Wegen Problem mit der Dachfläche würde ich gerne:
    in 2018 eine 20 KWP Anlage aus 2010 umziehen UND
    in 2018 auf gleiche Dachfläche eine 99 KWP Anlage bauen.


    Jetzt meine Frage die noch keine beantworten konnten (Clearingstelle ist angefragt).
    Behält die 2010 Anlage Ihre Vergütung bei?
    Werden die Anlagen getrennt angesehen oder zusammengezogen?
    Ist die ursprüngliche IB entscheidend oder spielt auch das Datum des Umzug eine Rolle?


    Würde mich freuen wenn jemand standhafte Antworten hat.


    Grüße
    Bit

  • selbstverständlich behält die 2010er Anlage nach dem Umzug ihre Vergütung.
    Die Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, und der ändert sich durch den Umzug nicht.

  • Vielen Dank für die Info.


    Jetzt hoffe ich das mein Energieversorger das auch so sieht.
    Der war sich nicht sicher da beides in 2018 auf dieses Dach kommt ob es nicht doch eine Anlage ist.


    Ihr habt nicht zufällig eine Entscheidung der Clearingstelle bzw. Auszug aus dem EEG auf den ich mich rechtssicher berufen kann?


    LumpiStefan: ja, da könntest du recht haben. Die Norm muss dann mein Elektriker prüfen. Der EVU hat schon gesagt, dass die alte Anlage die neuen Normen erfüllen muss sonst baut er keinen Zähler ein.

  • Beachte, dass das Modul als Anlage definiert ist und nicht der WR. Du kannst also auch die alten Module einfach in die neue "Anlage" (im umgangssprachlichen Sinn) integrieren und einen gemeinsamen WR nutzen. Die Altanlage muss also keinen eigenen WR haben.

    Private PV-Anlage (07/2019):
    19,84 kWp | Heckert NeMo2.0 60M 310W | E3/DC S10 E PRO (13 kWh Speicher) | SMA SB3.6
    Bürgersolaranlage (04/2009):
    25,2 kWp | Sharp NT175E1 | SMA SMC8000TL | SMA WebBox | SunnyPortal

  • Zitat von bitwicht

    Ob das beim EVU durch geht muss ich mal anfragen.


    Wieso willst du das beim EVU anfragen? Ich verweise da mal auf die Signatur vom User "alterego":

    Zitat von alterego

    Der VNB ist keine Rechtsberatungsstelle für Betreiber für Fragen zum EEG.

    Private PV-Anlage (07/2019):
    19,84 kWp | Heckert NeMo2.0 60M 310W | E3/DC S10 E PRO (13 kWh Speicher) | SMA SB3.6
    Bürgersolaranlage (04/2009):
    25,2 kWp | Sharp NT175E1 | SMA SMC8000TL | SMA WebBox | SunnyPortal

  • Richtig.
    "Wer lang fragt, geht lang irr."
    Das Kalb ist auch gut beraten wenn es in Fragen seiner Lebensplanung nicht den Metzger konsultiert.


    Noch dazu hat "der EVU" garnichts mit dem Ganzen zu tun, sondern der Netzbetreiber.


    Zumindest die beiden von dir angesprochenen Fragen sind unstrittig, da braucht niemand eine Clearingstelle.