EEG 2017 Freilandanlage

  • Hallo EEG - Profis,


    beim Bau einer 100 kwp-Freilandanlage , nach EEG 2017


    Gibt es Förderung :


    1. bei bau einer derzeit brachliegenden Gewerbefläche ?


    Fläche ist lt. Bebauungsplan im Jahr 2007 zum Gewerbegebiet erklärt worden, liegt
    derzeit brach


    Netzanschluss vorhanden.


    Förderung 100 % sicher möglich ?, wo steht das ?


    Was ist mit dem Passus Anlagenzusammenfassung in räumlicher Nähe ?


    danke für Hilfe, ich möchte nicht dem Invest darstehen und Probleme mit den Fördermitteln bekommen.


    danke
    actros1969

  • 100kW Freiland??? Macht das Sinn?
    Warum baust Du nicht "Carports" oder "Unterstellmöglichkeiten" ?
    Im Gewerbegebiet kein Problem, ... und Vergütung ist auch besser

  • 100% wird dir das nicht mal ein Fachanwalt zusagen können, auch wenn er §48 EEG2017 noch so genau subsummiert.
    Besser stünden die Chancen auf jeden Fall, wenn die Fläche schon versiegelt wäre.
    Ja, das mit der Zusammenfassung gibt es auch noch, bei Freifläche wird zwei Jahre und *weißichgeradenicht* km Umkreis zusammengefaßt. Blöd, wenn man dadurch ausschreibungspflichtig wird.
    Außerdem muß natürlich die Kommune den Bebauungsplan ändern.

  • Hallo alterego,


    danke für deine Antwort. In §48 EEG 2017 ist doch genau definiert, wenn Gewerbefläche vor 2010
    ausgewiesen ist, wie bei mir gibt es lt. EEG 2017 Vergütung !


    Wo könnte es deiner Meinung nach noch einen Haken geben mit der Vergütung ?


    danke gür Antwort
    mfg
    actros1969



    Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017)
    § 48 Solare Strahlungsenergie
    (1) Für Strom aus Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, beträgt dieser vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 8,91 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage
    auf einer Fläche errichtet worden ist, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 des Baugesetzbuchs durchgeführt worden ist, oder
    3.
    im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans im Sinn des § 30 des Baugesetzbuchs errichtet worden ist und
    a)
    der Bebauungsplan vor dem 1. September 2003 aufgestellt und später nicht mit dem Zweck geändert worden ist, eine Solaranlage zu errichten,



    b)xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    der Bebauungsplan vor dem 1. Januar 2010 für die Fläche, auf der die Anlage errichtet worden ist, ein Gewerbe- oder Industriegebiet im Sinn der §§ 8 und 9 der Baunutzungsverordnung ausgewiesen hat, auch wenn die Festsetzung nach dem 1. Januar 2010 zumindest auch mit dem Zweck geändert worden ist, eine Solaranlage zu errichten, oder
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx




    c)
    der Bebauungsplan nach dem 1. September 2003 zumindest auch mit dem Zweck der Errichtung einer Solaranlage aufgestellt oder geändert worden ist und sich die Anlage





    aa)
    auf Flächen befindet, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen, und die Anlage in einer Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet worden ist,
    bb)
    auf Flächen befindet, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans bereits versiegelt waren, oder
    cc)
    auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung befindet und diese Flächen zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans nicht rechtsverbindlich als Naturschutzgebiet im Sinn des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes oder als Nationalpark im Sinn des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes festgesetzt worden sind.

  • Hallo,


    ihr , insbesondere "alter ego" wart ja noch etwas skeptisch bezüglich meiner Fläche,
    ob Förderung für Freifläche 100 % sicher.


    Ich möchte jetzt nicht 100.000 Euro ausgeben und dann dastehen !
    ==> meine Fläche fällt in den unteren eingekreuzten § des EEG 2017
    Bebauungsplan vor 2010...... , in meinem Fall 2007 erstellt !)
    (Baugenehmigung, bzw. genhmigungsfreie Baumaßnahme auf dieser Fläche habe ich
    auch !)


    wo könnte da noch ein Haken sein ?,
    ansonsten könnte ich anfangen zu bauen // Gebiet Niedersachsen.......


    Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017)
    § 48 Solare Strahlungsenergie
    (1) Für Strom aus Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, beträgt dieser vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 8,91 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage
    auf einer Fläche errichtet worden ist, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 des Baugesetzbuchs durchgeführt worden ist, oder


    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    der Bebauungsplan vor dem 1. Januar 2010 für die Fläche, auf der die Anlage errichtet worden ist, ein Gewerbe- oder Industriegebiet im Sinn der §§ 8 und 9 der Baunutzungsverordnung ausgewiesen hat, auch wenn die Festsetzung nach dem 1. Januar 2010 zumindest auch mit dem Zweck geändert worden ist, eine Solaranlage zu errichten,
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


    danke
    actros1969

  • Hi Acros,


    was ist denn schlussendlich damit passiert? Ich habe ein ähnliches Vorhaben, kenne aber den Bebauungsplan noch nicht. Höchstwahrscheinlich handelt es sich um ein Industriegebiet. Wir könnten den Strom komplett selbst verbrauchen. Kannst du deine Erfahrungen teilen auch im Bezug auf Beaugenehmigung?

    Danke