EDIS fordert nach EEG2017 installation von Speicherzähler

  • Hallo,


    ich habe vor ein paar Tagen ein Schreiben von meinem EVU bekommen das ich einen Speicherzähler, auf Grund des neuen EEG2017 Gesetz, nachrüsten lassen soll.
    Meine PV-Anlage mit Speicher größer 10kW ist aus 11/2015.
    Bei der inbetriebnahme habe ich einen Hutschienen Zweirichtungszähler von meinem Elektriker setzten lassen.
    Dieser Zähler ist geeicht und wurde so bei der Inbetriebnahme vom EVU akzepiert.
    Ich denke das dieser Zweirichtungszähler die anforderungen des neuen EEG2017 erfüllt und ich keinen weiteren Zähler setzten muss.


    Auch stellt sich mir die Frage was ich beim Füllstand des Batt-Speicher angeben soll.


    Was denkt ihr darüber?
    Hat noch jemand ein schreiben von seinem EVU bekommen.


    Anbei noch einen Stromlaufplan in 1-pol Darstellung zum verständnis.


    Gruß Christian

  • Hi Christian,


    Zitat von devilchris

    Ich denke das dieser Zweirichtungszähler die anforderungen des neuen EEG2017 erfüllt und ich keinen weiteren Zähler setzten muss.


    ich denke das auch, sofern die Forderung nach dem Zähler überhaupt rechtens ist (hab` ich noch nicht geprüft).


    Ich vermute, die checken noch nicht den Unterschied zwischen einem Hybridwechselrichter und damit einem DC-Speicher und einem autarken AC-Speicher, wo man unmittelbar vor dem Speicher einen handelsüblichen Drehstromzähler setzen kann.
    Kann mir nicht vorstellen, dass die einen Zweirichtungs-DC-Zähler sehen wollen.

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn

  • Der WR kann doch nur 10kW (bzw. 3x13A bei 230V, was etwas weniger ist), die kommen die darauf du hättest eine Anlage, das mehr als 10kW hat? Wurde das etwa mit 27,6kW angemeldet obwohl er imo bei dir nicht so angeschlossen ist, daß er das könnte.
    Ansonsten sehe ich da nicht, wo eine Gesetzesänderung wäre, mit mehr als 10kW wäre er auch schon 2015 EEG-umlagepflichtig gewesen ;)
    Rein praktisch - wende dich an die Clearingstelle, wie die das sehen, meine Begründung, warum du nicht umlagepflichtig bist, steht oben.

  • Hallo,


    alterego: Auf die Leistung der Batterie bezieht sich das EVU, diese hat mehr als 10kW.


    Gruß Christian

    06/2010 4,32kWp Süd 15° SMA SB4200 100% Volleinspeisung
    06/2013 9,99kWp Ost / West 20° PowerOne 8.0 70% Eigenverbrauch
    10/2015 9,88kWp Nord / Ost 10° Hybrid-WR 10kW + 750AH/48V Pb-Batterie 70% Eigenverbrauch

  • Zitat von devilchris

    Auf die Leistung der Batterie bezieht sich das EVU, diese hat mehr als 10kW.


    Welche Leistung hat denn die Batterie?
    kann eine Batterie mehr Leistung bringen als der Wechselrichter liefert?

    Alle sagten das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hats einfach gemacht.

  • Zitat von devilchris


    alterego: Auf die Leistung der Batterie bezieht sich das EVU, diese hat mehr als 10kW.


    Die (nach Signatur) 36kWh (brutto) sind nicht die Leistung das ist die Energie :!:
    Wenn da in der Anmeldung was falsch angegeben wurde, sollte man (desser der Elektriker der das verbockt hat) das (rückwirkend) korrigieren.

  • Ob man hier Opfer von elektrischen Einheiten geworden ist? (Reichweite statt Höchstgeschwindigkeit)


    Was ist das eigentlich für ein Hybrid-WR mit 10KW?

    Gruß PV-Express



    46 x Sunowe 195Wp Mono, SMA STP8000TL10, Ausrichtung - 40°Az, Dachneigung 35°, IBN 5/2012

  • Hi Christian,


    wieder einmal mehr versucht die NB-Mafia die Dezentralisierung/("Autarkisierung") zu bremsen.


    Es ist korrekt, dass, analog der "installierten Leistung" von PV-Anlagen, die installierte Leistung des Speichers ("Dauerleistung") genommen wird. Es gelten die Angaben des "Herstellers".


    In der Clearingstellen-Empfehlung 12/2016 Kap.3.4 ist die Sache ganz gut beschrieben.


    Da Dein Speicher ja keine Komplettlösung (z.B. wie bei LiIon-Speichern ist), würde ich gemäß der Empfehlung (Abschnitt 88 ff) vorgehen und gegenüber dem VNB argumentieren. Dort einfach mal unter "kombiniertes Systemkonzept" lesen.


    Ich frage mich auch, wie kommt der VNB anzunehmen, Du hast mehr als 10kW-Speicherleistung?
    Die kennen doch Deine Speicherchemie und Kapazität nicht, oder? Nur die Größe Deines Hybrid-WR (die <= 10 kW ist).


    Gruß
    Marc

    "Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren." - Albert Einstein
    "Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft" - Aristoteles

  • Interessant ist ja der Hinweis auf Blatt 3/8


    Zitat

    Hinweis: Auch Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG. Je Anlage ist ein gesonderter Bogen auszufüllen


    Mich würde mal das Inbetreibsetzungs- und Meldeprotokoll an den VNB interessieren.

    Gruß PV-Express



    46 x Sunowe 195Wp Mono, SMA STP8000TL10, Ausrichtung - 40°Az, Dachneigung 35°, IBN 5/2012