Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen ein Schreiben von meinem EVU bekommen das ich einen Speicherzähler, auf Grund des neuen EEG2017 Gesetz, nachrüsten lassen soll.
Meine PV-Anlage mit Speicher größer 10kW ist aus 11/2015.
Bei der inbetriebnahme habe ich einen Hutschienen Zweirichtungszähler von meinem Elektriker setzten lassen.
Dieser Zähler ist geeicht und wurde so bei der Inbetriebnahme vom EVU akzepiert.
Ich denke das dieser Zweirichtungszähler die anforderungen des neuen EEG2017 erfüllt und ich keinen weiteren Zähler setzten muss.
Auch stellt sich mir die Frage was ich beim Füllstand des Batt-Speicher angeben soll.
Was denkt ihr darüber?
Hat noch jemand ein schreiben von seinem EVU bekommen.
Anbei noch einen Stromlaufplan in 1-pol Darstellung zum verständnis.
Gruß Christian