EÜR: Muster-Begründung für Teilwertverm. Einspeisevergütung?

  • Guten Morgen,


    mein Finanzamt und somit auch der Sachbearbeiter haben gewechselt und nun wird in der EÜR bzw. in der Anlage G die von mir bisher gemachte Angabe zum Eigenverbrauch nicht mehr akzeptiert. Ich verwende dort als Teilwertvermutung den Ansatz der entgangenen Einspeisevergütung (Opportunitätskosten), so wie das hier im Forum mehrfach beschrieben ist.


    Diese Teilwertvermutung wird nun nicht mehr akzeptiert, lediglich mit dem Hinweis, dass der Eigenverbrauch wie lt. Umsatzsteuererklärung angesetzt wird (was für mich einen Nachteil bedeutet: Einsp.vergütung = 14,07 ct/kWh und unentgelt. WA für die USt-Berechnung = 24,55 ct/kWh).


    Frage: Inhaltlich ist mir der Ansatz zur Teilwertvermutung einigermaßen klar, aber ich weiß nicht, wie ich das dem Finanzamt wasserdicht begründen soll. Ist jemanden ein Musterschreiben für eine solche Begründung bekannt? Zumindest, auf welche Paragraphen und/oder Gerichtsurteile ich die Begründung stützen kann?


    Vielen Dank und viele Grüße,
    tibs

    9,55kWp | 1x SolarEdge SE9K (mit LCD)
    SW: 18x LG NeoN | SO: 5x LG NeoN und 4x Panasonic HIT | NO: 8x Panasonic HIT

  • Bitte kurze Info zum Stand des Verfahrens.
    - Veranlagung läuft; Du hast eine Absichtserklärung o. Rückfrage erhalten?
    - Steuerbescheid ist erlassen; Deine Info stammt aus den Erläuterungen im Bescheid zu den Abweichungen von der eingereichten Erklärung; Bescheid ist noch offen (unter Vorbehalt o. RB-Frist nicht abgelaufen)
    - oder ist die Tür schon zu (RB-Frist abgelaufen + kein Vorbehaltsvermerk)

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Hallo und vielen Dank für die schnellen Antworten!


    machtnix: An dem Ratgeber hatte ich mich auch orientiert. Zwar werden dort die drei alternativen Ansätze beschrieben, aber leider eben keine Hinweise gegeben, wann man denn welchen verwendet bzw. ggf. begründet.


    kpr: das Mittlere. Der Hinweis stammt aus den Erläuterungen zur Festsetzung. Der Bescheid ist auf den 07.03. datiert (war auch 1..2 Tage später hier). Ich hatte inzwischen tel. mit dem Finanzamt geklärt, dass die Abweichung in genau dieser unterschiedlichen Teilwertvermutung liegt. Tel. gab es aber nichts zu korrigieren, ich soll ggf. schriftlich Einspruch einlegen.

    9,55kWp | 1x SolarEdge SE9K (mit LCD)
    SW: 18x LG NeoN | SO: 5x LG NeoN und 4x Panasonic HIT | NO: 8x Panasonic HIT

  • Genau. Die Positionen sind markiert. Zu reden gibts nichts.


    SgDH,


    gegen o. a. Steuerbescheid wird form und fristgerecht das Rechtsmittel des


    E I N S P R U C H


    gem. § 347 AO eingelegt.


    Zur Begründung:


    Der Steuerbescheid verletzt formales Recht.
    Die Behörde ist in dem o.a. Steuerbescheid von der eingereichten Erklärung abgewichen ohne den Steuerpflichtigen zu hören. Dem Steuerpflichtigen wurde das rechtliche Gehör verweigert.


    Der Steuerbescheid verletzt materielles Recht.
    Gegenüber der eingereichten Erklärung wird der Wert der Sachentnahme für vom Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens entnommenen Strom mit .... angesetzt.


    Es ist unstreitig, dass die Entnahme von erzeugtem Strom durch den Unternehmer für außerbetriebliche Zwecke als Sachentnahme gewinnerhöhend zu erfassen ist.
    Unabhängig von der Ermittlung des steuerlichen Gewinns als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 3 EStG ist der Gewinn auch in diesem Fall so zu ermitteln, dass er durch Entnahmehandlungen des Steuerpflichtigen nicht beeinflusst wird.
    HIngegen ist es nicht Ziel der steuerlichen Gewinnermittlung, den beim Unternehmer zugeflossenen Wert der Besteuerung zu unterwerfen.


    Die Sachentnahme ist mit dem Teilwert zu bewerten.
    Aufgrund der besonderen Umstände i. Z. mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf Basis des Vergütungsanspruchs nach EEG kommt nur eine Bewertung der Sachentnahme mit dem gesetzlichen Vergütungsanspruch in Betracht, da exakt der sich so ergebende Gewinn erzielt worden wäre, wenn der Unternehmer den Strom nicht für private Zwecke entnommen hätte.


    Eine Bewertung mit dem Marktpreis / Bezugspreis hingegen ist nicht sachgerecht, da der Unternehmer zu diesem Wert den Strom unter keinen Umständen hätte veräußern können.


    Es wird gebeten und beantragt den o.a. Steuerbescheid entsprechend vorstehender Begründung sowie der eingereichten Erklärung zu berichtigen.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • :D:danke:


    Vielen herzlichen Dank für die Formulierung! Ich werde hier Rückmeldung geben, wie das Finanzamt reagiert hat.


    Viele Grüße,
    tibs

    9,55kWp | 1x SolarEdge SE9K (mit LCD)
    SW: 18x LG NeoN | SO: 5x LG NeoN und 4x Panasonic HIT | NO: 8x Panasonic HIT

  • "Ihrem Antrag [...] wurde in vollem Umfang entsprochen." :D


    Und nochmal vielmals :danke: für die Hilfe!


    Viele Grüße,
    tibs

    9,55kWp | 1x SolarEdge SE9K (mit LCD)
    SW: 18x LG NeoN | SO: 5x LG NeoN und 4x Panasonic HIT | NO: 8x Panasonic HIT

  • Interessant... In der hilfe von pv-steuer wurde das mit dem Ansatz der entgangenen Einspeisevergütung bei privater Nutzung entfernt nachdem sich wohl einige Benutzer gemeldet haben, dass das Finanzamt diesen Ansatz nicht mehr gelten lässt. Sondern auf Basis des normalen bezugspreises ermittelt...
    Interessant....


    Gesendet von meinem Redmi Note 2 mit Tapatalk

    - PV-Module: Winaico 300Wp Full Black + Winaico 275Wp => Gesamt 9,85kWp

    - PV-Module: Winaico 375Wp Full Black => Gesamt 4,875kWp

    - Wechselrichter: Fronius Symo 8.2 + Symo 5

    - Heizung: Panasonic Heisha Luft-WP + HeishaMon

    - Stromzähler: commetering Zähler (Discovergy)

    - smarten Stromanbieter: keinen mehr ;(

  • Hallo,
    ich setze sogar nur die Herstullungskosten an (10 Cent/kwh) an
    Für mich wirds dann spannend wenn das das FA das nicht mehr möchte.
    Da, wenn ich bei meinen Analge aus den Jahre 2012 ( nach 01.04.)
    bei nicht Verbrauch, der 10 % Zwangsverbrauch, nur knapp den Börsenpreis, bekomme !!
    Mir kribbels schon in den Fingern !
    Gruß
    Fritz

    Fritz