Guten Morgen,
mein Finanzamt und somit auch der Sachbearbeiter haben gewechselt und nun wird in der EÜR bzw. in der Anlage G die von mir bisher gemachte Angabe zum Eigenverbrauch nicht mehr akzeptiert. Ich verwende dort als Teilwertvermutung den Ansatz der entgangenen Einspeisevergütung (Opportunitätskosten), so wie das hier im Forum mehrfach beschrieben ist.
Diese Teilwertvermutung wird nun nicht mehr akzeptiert, lediglich mit dem Hinweis, dass der Eigenverbrauch wie lt. Umsatzsteuererklärung angesetzt wird (was für mich einen Nachteil bedeutet: Einsp.vergütung = 14,07 ct/kWh und unentgelt. WA für die USt-Berechnung = 24,55 ct/kWh).
Frage: Inhaltlich ist mir der Ansatz zur Teilwertvermutung einigermaßen klar, aber ich weiß nicht, wie ich das dem Finanzamt wasserdicht begründen soll. Ist jemanden ein Musterschreiben für eine solche Begründung bekannt? Zumindest, auf welche Paragraphen und/oder Gerichtsurteile ich die Begründung stützen kann?
Vielen Dank und viele Grüße,
tibs