Doppelbesteuerung Eigenverbrauch bei Speicher Netzladung

  • Ich hoffe ich bin nicht wirklich der einzige dem das bisher aufgefallen ist!!


    Beim Betracheten des Online-Monitoring vom Hersteller der Steueranlgen (Wechselrichter ect.) ist mir aufgefallen dass es zu Speicherladungen aus dem Netz kommt.
    Der Hersteller erklärte dass diese Lithium-Ionen Speicher eine bestimmte Ladung nicht unterschreiten dürfen und bei fehlender Eigenproduktion er deshalb aus dem Netz zum Schutz diese Notladung bekommt.
    Diese Speicher entladen sich nämlch mit der Zeit auch dezent ohne Einspeisung ins Hausnetz.
    So weit so gut und nachvollziehbar.


    Daraus ergibt sich allerding das dieser Strom bei der "Betriebsentnahme" Eigenverbrauch ein zweites mal die Umsatzsteuer fällig wird.
    Einmal ist er fällig durch den Netzstrom und dann nochmal beim Eigenverbrauch da ich mich entschied die Umsatzsteuer der Anlage als Unternehmer zurückzuholen die ersten 5 Jahre bin ich dann Unternehmer und habe für den Eigenverbrauch als Betriebsentnahme die Umsatzsteuer dafür abzuführen.
    Danach hat sich das sowieso erledigt.


    Nun meint der Hersteller er könne diese Daten, obwohl in einer täglichen CSV-Datei auch auf seinen Servern vorhanden. leider nicht zur Verfügung stellen das gäbe die Software nicht her.
    Ich solle mir doch aus der ausseitbaren CSV-Datei eine Exeltabelle basteln und somit herausrechnen was an Netzladung erfolgte. Mit den Bedingungen Ladung Speicher ohne Eigenproduktion
    Abgesehen dass dies eine enorme Arbeit ist bei 365 Einzeltagen, eine jährliche oder wenigsten monatliche CSV Ausleitung mit diesen Auflistungen gibt erst gar nicht, erkennt das Finanzamt ein solche Ausleitung ja gar nicht an da sie nicht manipulationssicher durch mich den Betreiber ist.


    Ich denke dass dieses Phänomen bisher niemand richtig im Fokus hatte und mir ist es auch nur durch Zufall aufgefallen.
    Ich bin überzeugt ich werde da nicht der einzige bleiben dem dies früher oder später auffallen wird.
    Die Eigenverbrauchserhöhung durch Speicher nimmt ja gerade erst zu durch deren Preissenkungen und da werden ganz sicher auch weit größere Anlagen wie meine dabei sein.
    Das könnte eine tickende Zeitbombe werden.


    Hat von euch auch schon jemand diese Doppelbesteuerung bemerkt und wie geht ihr damit um?
    Selbst ein Ingnieur bei der Verbraucherzentrale war verblüfft und konnte mir nicht weiterhelfen außer es publik zu machen in der Hoffnung die richtigen schnappen es auf.
    Er hat es sofort verstanden und will sich wieder melden falls er etwas in Erfahrung bringen kann.


    Ich weiß es ist eigentlich Aufgabe des Herstellers nur könnte ich lediglich dem Ersteller der PV-Anlage rein vertragsrechlich auf die Füße treten und das will ich aus vielerlei und nachvollziebaren Gründen nicht.
    Der kann ja auch nichts für Steueregelungen und die magelhafte Ausleitung des Herstellers.
    Dass der Hersteller diesem Umstand nicht auf dem Schim hatte ist durchaus auch nachvollziehbar, aber es muss irgendwie geregelt werden.

  • Naja.... ganz unbekannt ist es nicht...


    Nur weitergedacht habe ich nicht darüber


    Du bekommst ja zum einen den Strom wieder (Abzüglich dem Speicherverlust), zum anderen hast du mit dem "Geräteeigenverbrauch/Batterienachladung" schon recht.


    hier im Forum wurde mal der Geräteeigenverbrauch inkl. Steuer rausdividiert. Was da ausser Arbeit draus geworden ist weiss ich nicht


    Stellen wir uns mal vor, dass nur 1kWh pro Tag so verloren ginge, reden wir über knapp 100 € Verlust durch Strombezug der nicht genutzt werden kann. Die Steuer hierfür beläuft sich dann auf nen Zwanziger im Jahr.


    Ja ich hatte es schon bemerkt und wieder verworfen


    Theoretisch müsstest ja auch den Stromverbrauch als Unternehmensausgabe geltend machen können....nur wie ordentlich belegen? Verhältnis zu Aufwand.... fraglich - wenn auch kalkulatorisch ggf richtig


    Ich habe übrigens Blei und daher ganz andere Verluste/Nachladungen in der dunklen Jahreszeit

    7,28 kWp, 6000TL20, Ost mit 28 x ReneSola JC260M-24/Bb (02/2013)
    2,65 kWp, 2500TL21, West mit 10 x SolarWorld AG SW 265 mono (EU)
    6,48 kWp, SB5.0, W/NW mit 22 x SolarWorld AG SW 270 mono (EU)
    Altspeicher 14,8 kWh Hoppecke Batterie mit SI 6H-11

    10 kWh TitanSolar, weiterhin am SI 6H-11

    Einmal editiert, zuletzt von Carstene ()

  • Grundsatz beim Finanzamt: Was man nicht messen kann, muß man schätzen.


    Ich würde vom durch Erzeugungszähler ermittelten Eigenverbrauch einfach einen möglichst realistischen Selbstverbrauch der Anlage abziehen, technisch könnte man es evtl. lösen, indem man neben dem Zweiwegezähler für Einspeisung/Netzbezug auch für den Eigenverbrauch einen Zweiwegzähler einsetzt, der Netzbezug der Erzeugungsanlage dokumentiert. Je nach Konfiguration der Anlage hat man ja auch noch die Wirkungsgradverluste des Speichers für die man sinnlos Ust zahlt, wenn man die Erzeugung hinter der PV und vor dem Speicher misst und nicht hinter dem Speicher.


    Alternative: Die ganze Anlage samt Speicher wirft keinen Gewinn ab, ist also ertragssteuerlich Liebhaberei, dann gibt es auch keinen Sachwertbezug Strom und keine zu zahlende USt daraus. Die Vorsteuer Erstattung aus der Anlage und das abführen von Ust aus der EEG EInspeisevergütung für die ersten 5 Jahre bleiben davon unberührt.

  • Deine "Betriebsentnahme" Eigenverbrauch errechnest du von deiner gewerblich betrieben PV-Anlage und nicht vom privaten Speicher. Oder anders... deine Entnahme beginnt beim speichern im Speicher. Denn deine Auswertung sagt dir wie viel du Strom im Jahr erzeugt hast und dein Zähler sagt dir wie viel davon eingespeist wurde. Der Rest ist einfache Mathematik. Nichts mit Doppelbesteuerung!

  • Zitat von paladinro

    Deine "Betriebsentnahme" Eigenverbrauch errechnest du von deiner gewerblich betrieben PV-Anlage und nicht vom privaten Speicher.


    Wenn Speicher gemeinsam mit der PV Anlage angeschafft wurde, wird gemeinsam abgeschrieben, Vorsteuer gezogen und damit ist auch der Speicher gewerblich und wird wie beschrieben doppelt besteuert.

  • Zitat von paladinro

    Deine "Betriebsentnahme" Eigenverbrauch errechnest du von deiner gewerblich betrieben PV-Anlage und nicht vom privaten Speicher. Oder anders... deine Entnahme beginnt beim speichern im Speicher. Denn deine Auswertung sagt dir wie viel du Strom im Jahr erzeugt hast und dein Zähler sagt dir wie viel davon eingespeist wurde. Der Rest ist einfache Mathematik. Nichts mit Doppelbesteuerung!


    Vollkommen korrekt. Eigenverbrauch kann nur PV-Ertrag abzügl. Einspeisung sein.


    Zool:
    Dein aufgezeigter Fall würde nur zutreffen, wenn auch der Speicher Teil des ertrag- und umsatzsteuerlichen Betriebsvermögens ist.


    Karl

  • Komisch..... kaum macht man's richtig - schon funktioniert's.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Zitat von Therapiehof

    Wenn Speicher gemeinsam mit der PV Anlage angeschafft wurde, wird gemeinsam abgeschrieben, Vorsteuer gezogen und damit ist auch der Speicher gewerblich und wird wie beschrieben doppelt besteuert.


    Vorsteuer kannst du ja ziehen, beim Abschreiben wäre ich vorsichtig... ich denke das geht nicht.


    Hat aber beides nichts mit der Berechnung Erzeugung abzgl. Einspeisung zu tun,

  • Zitat von paladinro

    Hat aber beides nichts mit der Berechnung Erzeugung abzgl. Einspeisung zu tun,


    Es ging ja um die Doppelbesteuerung bei der Umsatzsteuer.
    Und da gilt bei gleichzeitigem Erwerb von Batterie und PV

    Zitat

    Wird eine Photovoltaikanlage mit einer Batterie zur Speicherung des Stroms angeschafft, liegt ein einheitliches Zuordnungsobjekt vor. Photovoltaikanlagen bestehen regelmäßig aus einer Vielzahl von Einzelkomponenten, die leitungs- und schaltungstechnisch verbunden sind und umsatzsteuerlich bei einer gemeinsamen Anschaffung einen einheitlichen Gegenstand bilden. Für die Frage der unternehmerischen Mindestnutzung kommt es auf die Verwendung des insgesamt erzeugten Stroms an.

    Quelle https://www.smartsteuer.de/onl…lexikon-des-steuerrechts/


    daraus folgt: Das "Unternehmen" Stromerzeugung bestehend aus PV und Speicher gibt Strom ab (Einspeisung und Eigenverbrauch) und muß dafür USt. bezahlen. Gleichzeitig bezieht dieses Unternehmen Netzstrom um seine Betriebsvorrichtungen, hier Speicher, mit Erhaltungsladung zu versorgen. Dafür wird Ust. bezahlt, diese kann als VSt mit der zu entrichtenden Ust verrechnet werden.


    PS für die Afa des Speichers gilt die BMF Afa Tabelle unter 3.1.3 und somit auf 10 Jahre