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Die Abrechnung Deines "Fakturierungsservices" spielt keine Rolle. Bei einer Anlage von 2014 wird da zur DV-menge vermutlich eh nichts stehen. Nimm Deine eigenen Aufzeichnungen. Die Umsatzsteuer entsteht - bei IST-Versteuerung - ausnahmslos im Zeitpunkt der Vereinnahmung. Ertragsteuerlich gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip (Abflussprinzip). Allerdings sind wiederkehrende (!!) Einnahmen und Ausgaben die in der Zeit vom 21.12.GJ bis 10.1.FJ eingehen, in dem Jahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaft…
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Nein. Sind sie nicht. Die "Selbstkosten" sind kein astrein definierter Begriff. Gewöhnlich versteht man darunter alle anfallenden Kosten. In die Herstellungskosten werden nur bestimmte Kosten bzw. Kostenbestandteile einbezogen. (EStR 6.3) Zum Ansatz in der USt: Selbstverständlich. Alles andere ist absurd. Es soll ja der Preis angesetzt werden, zu dem Du zu Deinen persönlichen Konditionen kaufst.