Unterschied von Nulleinspeisung und Inselanlage - wir klären auf



Die Anlagentypen

Fangen wir einfach an. Wir zählen mal die klassischen Anlagentypen auf. Folgende kennen wir:


Volleinspeiser

Ganz einfach zu beschreiben. Die gesamte erzeugte Energie wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Es gibt keinen Eigenverbrauch.


Überschusseinspeiser

Die erzeugte Energie wird von den Verbrauchern im Haus selbst verbraucht. Alles was Überschuss ist, wird ins öffentliche Netz eingespeist.


Jetzt bleiben noch Nulleinspeisung und Inselanlage. Bei beiden wird die erzeugte Energie selbst verbraucht und nicht eingespeist. Aber ganz so gleich sind sie dann trotzdem nicht.

Der Hauptunterschied besteht darin, dass eine Anlage mit Nulleinspeisung dennoch mit dem öffentlichen Netz gekoppelt ist. Die Inselanlage hat jedoch keine Anbindung zum öffentlichen Netz. Aber sehen wir uns diese im Detail an.


Nulleinspeisung

Wie erwähnt ist die Anlage hier ans öffentliche Netz gekoppelt. Die erzeugte Leistung aus der PV wird aber ausschließlich selbst verbraucht. Wenn die Anlage mehr erzeugen könnte als verbraucht wird, wird die Leistung limitiert, sodass trotzdem nichts ins Netz eingespeist wird. Die Limitierung macht der Wechselrichter. Es braucht dazu aber auch eine intelligente Messeinrichtung. Denn es muss permanent der Eigenverbrauch ermittelt werden um zu wissen wann der Wechselrichter die volle Leistung produzieren darf oder wann er limitieren muss. Dafür wird im Einspeisepunkt meist ein zusätzlicher Zähler verbaut, der mit dem Wechselrichter kommuniziert. Auch wenn jetzt keine Leistung ins Netz gespeist wird, ist man trotzdem mit dem Netz verbunden. Der Stromfluss geht halt in dem Fall nur in eine Richtung. Nämlich vom Netz ins Haus. Wenn die PV Anlage also einmal nichts oder zu wenig produziert, kann jederzeit aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Damit möglichst wenig Leistung limitiert werden muss, versucht man bei Nulleinspeisung den Eigenverbrauch hoch zu halten. Daher eignen sich hier auch Speicher sehr gut.


Nehmen wir mal an es wird immer so viel Leistung produziert und auch der Speicher ist groß genug, dass wir nie Strom vom Netz beziehen müssen? Können wir dann nicht einfach von einer Nulleinspeisung in den Inselbetrieb gehen? So einfach ist das nicht…

Denn auch wenn keine Leistung vom Netz bezogen wird, benötigen gewöhnliche Wechselrichter trotzdem eine Anbindung ans öffentliche Netz um zu funktionieren.


Auch wenn keine Überschussleistung eingespeist wird, gibt es die Nulleinspeisung also nur bei Netz-gekoppelten Anlagen.

Bild: Eigensonne.de


Außerdem sollte auch mal die Technik hinter der Nulleinspeisung genau erklärt werden. Denn wir werden sehen, dass physikalisch trotzdem Strom ins Netz gespeist werden kann. Was passiert also bei einer Nulleinspeisung genau?


Gehen wir mal ganz klassisch von einem 3 Phasen Netz und einem 3 Phasen Wechselrichter aus. Der 3 Phasen Wechselrichter produziert auf jeder Phase die gleiche Leistung. Das heißt bei 6kW Gesamtleistung haben wir 2kW auf jeder Phase.
L1: 2kW

L2: 2kW

L3 2kW
Gesamt 6kW


Jetzt sind unsere Verbraucher im Haus aber nicht gleich auf alle Phasen aufgeteilt und es kommt dauernd vor, dass wir auf einer Phase mehr benötigen als auf der anderen. Gehen wir von folgendem Hausverbrauch aus.

L1: 4kW

L2: 1kW

L3: 1kW

Gesamt 6kW


Ingesamt haben wir dann 6kW Verbrauch, also genau soviel wie produziert wird. Aber der Wechselrichter wird auch weiterhin auf alle Phasen 2kW produzieren. Was passiert jetzt am Einspeisepunkt?

Auf L1 werden zusätzlich 2kW vom Netz benötigt. Auf L2 und L3 wird jeweils um 1kW mehr produziert als verbraucht. Das bedeutet nun wir haben auf einer Phase einen Netzbezug von 2kW und auf den zwei anderen Phasen eine Einspeisung von jeweils 1kW. Unserem 2-Richtungszähler Zähler ist das egal. Dieser rechnet saldierend und schaut nur auf die Summe aller Phasen. Diese ergibt 0. Daher auch alles in Ordnung und die Nulleinspeisung wird eingehalten. Wir sehen aber wir brauchen hier eine Anbindung ans öffentliche Netz, da bei ungleicher Belastung der Phasen auf einer Phase immer mehr eingespeist wird und auf der anderen dafür vom Netz bezogen.


Die steuerrechtlichen Folgen bei der Nulleinspeisung

Wird der erzeugte Strom nur privat verwendet und nicht verkauft, wird die Anlage auch nicht gewerblich gesehen. Bedeutet also ich muss auch keine Umsatzsteuern zahlen. Wir haben so aber auch keinen Anspruch auf die Vorsteuerrückerstattung der Anschaffungskosten. Das Finanzamt bleibt uns also erspart. Das bedeutet aber nicht gleich, dass wir so auch finanziell besser aussteigen. Oft muss eine Anlage gezwungenermaßen mit Nulleinspeisung laufen. Allerdings gibt es auch andere Situation wo eine Nulleinspeisung vom Betreiber erwünscht ist. Das trifft zum Beispiel auf Anlagen zu wo es nur sehr wenig Überschuss gibt. Sobald diese kleine Menge Überschuss eingespeist und verkauft wird, können plötzlich auch wieder Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch fällig sein. Und das zahlt sich vor allem bei Anlagen mit sehr wenig Überschuss kaum aus. Sobald eingespeist wird, wird auch das Finanzamt wieder ein Thema und daher wählen viele vorneweg gleich die Nulleinspeisung um den vermeintlich einfacheren Weg zu gehen. Schlussendlich macht das finanziell aber keinen Sinn, denn mit wenig Mehraufwand hat man auch die Möglichkeit in die Kleinunternehmeregel zu gehen und die Anlage als Liebhaberei zu sehen. So muss man ebenfalls keine Steuern zahlen, hat aber trotzdem die Möglichkeit einzuspeisen und die Vergütung zu bekommen.
Mehr dazu hier: PV Anlage und Finanzamt - was kommt steuerrechtlich auf mich zu?


Wie sieht der Netzbetreiber die Nulleinspeisung

Was den Zähler betrifft, haben wir gesehen, dass auch Anlagen mit Nulleinspeisung einen Zweirichtungszähler benötigen. Die Anlage könnte theoretisch ja einspeisen. Wie wir gesehen haben, wird auch in der Praxis bei Nulleinspeisung Leistung ins Netz gespeist. Nur wird dann auch gleichzeitig auf den anderen Phasen bezogen, dass es in Summe 0 ergibt. Zur Erfassung ist aber ein Zweirichtungszähler notwendig. Auch die Anmeldung beim Netzbetreiber läuft hier gleich wie bei gewöhnlichen Anlagen mit Einspeisung. Es wird grundsätzlich nur zwischen Inselanlagen und Netz-gekoppelten Anlagen unterschieden. Handelt sich aber um eine Netz-gekoppelte Anlage spielt es keine Rolle ob Nulleinspeisung, Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung. Der bürokratische Vorgang gegenüber dem Netzbetreiber ist immer identisch.



Inselanlage

Hier haben wir tatsächlich keine Anbindung an ein öffentliches Netz. Es gibt keinen Einspeisepunkt wo Leistung bezogen oder eingespeist werden kann. Die erzeugte Leistung wird direkt verbraucht. Wird noch mehr produziert als direkt verbraucht werden kann, wird damit der Speicher geladen. Wenn aber der Speicher voll ist, muss die Anlage limitieren. Würde bei einer Inselanlage mehr produziert werden als verbraucht oder gespeichert werden kann, gäbe es ein Problem. Die Leistung könnte nirgends rückgespeist werden. Eine optimale Regelung ist hier essentiell. Würden Erzeugung und Verbrauch nicht übereinstimmen, würde das Inselnetz schnell zusammenbrechen.

Inselsysteme werden gerne 1 phasig aufgebaut. Die Herausforderung bei einem 3 phasigen Inselnetz ist die ungleiche Belastung der Phasen. Wie erwähnt produzieren gewöhnliche Wechselrichter auf allen Phasen jederzeit die gleiche Leistung. Im Inselsystem wäre das aber nicht möglich. Es gibt hier keine Möglichkeit mehr den Überschuss auf der einen Phase über den Bezug auf der anderen Phase auszugleichen. Auf jeder Phase darf nur soviel produziert werden wie auch verbraucht wird. Es muss also ein spezieller Inselwechselrichter dafür verwendet werden. Die aufwändige Technik macht ein Inselsystem meist auch teurer.


Aber wieso nicht einfach auch einen normalen Wechselrichter nehmen und diesen quasi wie bei der Anlage mit Nulleinspeisung verwenden? So einfach geht das leider nicht, denn die meisten Wechselrichter arbeiten Netz-gekoppelt. Das bedeutet ohne Anbindung an ein öffentliches Netz, wird auch keine Leistung produziert. Es gibt jetzt aber auch Netz-gekoppelte Wechselrichter, die bei Netzausfall weiter produzieren. Das wäre dann ja auch wie bei einer Inselanlage. Das ist wahr, allerdings sind diese nicht dauerhaft für den Inselbetrieb ausgelegt. Für eine reine Insellösung benötigt es also wirklich spezielle Wechselrichter. Zudem ist bei Inselanlagen auch die Auslegung und Planung extrem wichtig. Eine Batterie ist Pflicht um sich dauernd versorgen zu können.



Beim Inselsystem gibt es also keine Anbindung ans öffentliche Netz.


Bild: eigensonne.de


Die steuerrechtlichen Folgen bei der Inselanlage

Hier bleibt einem viel erspart. Da man keinen Strom verkauft und auch nichtmal die Möglichkeit dafür hätte, hat man mit dem Finanzamt nichts zu tun. Deher gibt es hier aber auch keine Möglichkeit zur Vorsteuerrückerstattung der Anschaffungskosten. Auch die Sache mit dem Netzbetreiber ist hier kein Thema. Da eine Inselanlage in keinster Weise das öffentliche Netz beeinflussen kann, gibt es auch hier keine Anforderungen.

Inselanlagen werden in der Regel nicht aus finanziellen Gründen gebaut. Da würde man mit einer Netz-gekoppelten Anlage besser aussteigen. Allerdings ist eine Anbindung ans öffentliche Netz oft nicht möglich. Das kann zum Beispiel auf fern abgelegene Häuser, Berghütten oder Boote zutreffen. In dem Fall kann abseits vom öffentlichen Netz eine eigene Stromversorgung aufgebaut werden.