Blitzeinschlag

  • Hallo an alle,


    ich zerbreche mir schon seit längerem den Kopf darüber, wer wohl im Falle eines Blitzeinschalges die Kosten übernimmt.
    Gerade momentan, wo es ja öfters schon mal blitzt und donnert.


    Ich besitze zwei PV-Anlage, 10kwp und 30kwp groß. Beide habe ich, bis auf einen kleinen elektrischen Teil, selber installiert.
    Habe sie natürlich auch versichert. Aber ich weiß genau wie das geht, sollte irgendwann mal ein Schadensfall eintreten, will keiner bezahlen.


    Ich habe mir die Versicherungsunterlagen einmal vorgenommen, aber entschuldigt meine Ausdrucksweise, da wird ja keine Sau schlau draus....


    Was mich speziell interessiert, welche Maßnahmen sollte man unbedingt treffen, um im Falle eines Blitzeinschlages (direkt oder indirekt) nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben.
    Könnte die Versicherung eine unzureichende, oder auch nicht vorhandene Erdung als Grund für eine nicht Schadensregulierung verwenden?


    Gibt es irgendwelche VDE Vorschriften bzgl. Blitzschutzeinrichtungen, die sich die meisten Versicherer zu Nutzen machen?


    Wie seht ihr die Gefährdung eurer Kapitalanlage durch einen Blitzeinschlag??


    Schon mal besten Dank für jede Antwort.

  • Hallo,


    bei Blitzschäden häbe ich bezüglich der Schadensregulierung noch am wenigsten Angst. Die meisten Versicherungen verlangen keinen Blitzschutz oder auch Überspannungsschutz und bei einem direkten Einschlag ins Gebäude nützt auch kein Blitzschutz mehr .Dann macht spätestens die resultierende Überspannung die Schäden.


    Viele Grüße:


    Klaus

    "Ich hatte nie zuvor ein Produkt um das ich so betteln musste um es zu bekommen um später so kämpfen zu müssen und alles zu versuchen um es nur behalten zu dürfen"
    Peter Horton 2003 über sein GM EV1 in"Who killed the electric car"

  • wichtig ist, daß die Versicherung Überspannungsschäden übernimmt. Der Blitz wird bestimmt nicht direkt in die Wechelrichter einschlagen, aber diese sind dann meist defekt durch die Überspannung.


  • In einem anderen Thread hatte ich schon einmal folgendes geschrieben:


    Aber sehr genaue und fachgerechte Gedanken, die PV-Anlage in das vorhandene Blitzschutzkonzept für das Gebäude zu integrieren, MUSS man sich machen oder machen lassen.
    Meist benötigt man dafür den Fachplaner, der sich mit den aktuellen Vorschriften im Bereich Blitzschutz (VDE 0185) gut und praxisbezogen auskennt und das Bestandsobjekt ebenfalls kennt.

    Also es gibt Vorschriften und im Versicherungsfall wird sicher erst einaml geprüft ob ein solches externes Ereignis eingewirkt haben kann und dann ist es SEHR wichtig, ob das Objekt auf dem die Anlage installiert wurde zuvor eine Blitzschutzeinrichtung bereits installiert hatte. Wenn ja, dann gilt das was man oben schon lesen durfte.
    Und bitte äußere Blitzschutzmaßnahmen und Erdung und Potentialausgleich (Rahmen und Montagegestell) nicht durcheinander mischen. Jedes für sich muss fachgerecht ausgeführt sein (hat dabei unterschiedliche Schutzziele) und ab einer gewissen Schadenssumme, kann und wird die Versicherung prüfen, ob diese anerkannten Regeln der Technik tatsächlich an der installierten Anlage eingehalten worden sind. Sollte sich dort Schwächen offenbaren so beginnt der "Kuhhandel". Das hat dann meist wenig mit Technik zu tun.
    Grüße

  • Zitat von schluffi-0815

    Ich besitze zwei PV-Anlage, 10kwp und 30kwp groß. Beide habe ich, bis auf einen kleinen elektrischen Teil, selber installiert.
    Habe sie natürlich auch versichert. Aber ich weiß genau wie das geht, sollte irgendwann mal ein Schadensfall eintreten, will keiner bezahlen.


    Ich habe mir die Versicherungsunterlagen einmal vorgenommen, aber entschuldigt meine Ausdrucksweise, da wird ja keine Sau schlau draus....


    Könnte die Versicherung eine unzureichende, oder auch nicht vorhandene Erdung als Grund für eine nicht Schadensregulierung verwenden?


    hallo schluffi-0815,


    jetzt kenne ich natürlich deinen versicherungsvertrag nicht und die dazugehörigen bedingungen.
    doch nehmen wir einfach mal an, bei dir gelten die ABE2008.


    dann ist bei dir versichert:
    Abschnitt A
    § 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden
    1. Versicherte Gefahren und Schäden
    "Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
    Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
    Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
    a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
    b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
    c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
    d) Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
    e) Wasser, Feuchtigkeit;
    f) Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung."

    damit wäre bei dir der direkte Blitzschlag und die auswirkungen eines indirekten blitzschlages (ÜSpg.) versichert.
    es sei denn, es wurde explizit in deinem vertrag schäden durch Blitzschlag und Überspannung ausgeschlossen oder es sind äusserer und/oder innerer blitzschutz vom versicherer vorgeschrieben bei dir.


    es kann jedoch passieren, dass der versicherer dir nach dem ersten blitzschaden entsprechende blitzschutzmassnahmen vorschreibt oder den nächsten schaden ablehnt wegen vorhersehbarkeit (falls blitzschutz nicht vorhanden).


    grundsätzlich wird natürlich eine fachgerechte installation nach den geltenden normen und vorschriften (z.b. vde 0100 und 0185) und entsprechend dem stand der technik vorausgesetzt und erwartet. dies gilt auch bei eigeninstallation, dann bist halt du selbst hierfür verantwortlich.
    hierzu gehört natürlich auch die erdung, bzw. potenzialausgleich deiner pv-anlage.


    Zitat von schluffi-0815

    Gibt es irgendwelche VDE Vorschriften...


    da kannst du hier mal nachlesen:
    vde - "Der Blitzschutz in der Praxis"
    vde - Blitzschutz von Photovoltaikanlagen
    vde - pdf-merkblatt Blitzschutz von Photovoltaik-Anlagen


    dies stellt lediglich meine einschätzung deiner situation dar mit den mir bisher verfügbaren informationen.
    bitte lass mich wissen, falls es anders ist.


    grüße,
    sonnnenklar

  • Hallo schluffi 0815,


    "Sonnenklar" schein gerne Versicherungsbedingungen zu zitieren! :wink:


    Es ist jedoch nicht ganz so einfach - einige Fakten sollten schon im Vorfeld klar zu definieren sein:


    1. Besteht für schluffi 0815 (bzw. für dessen Anlagen) denn überhaupt eine "Solarversicherung" - oder hat er hier "nur" die Gebäudeversicherung (mit Feuer/Sturm/Hagel) erweitert?
    2. Welche technischen Kenntnisse liegen bei der Eigeninstallation vor - und wurde die Anlage somit "nach den Regeln der Technik" richtig installiert?
    3. Sind die bebauten Gebäude ggf. bereits mit Blitzableitern versehen - und wenn ja - wurden die installierten Anlagen in das vorhandene "Blitzschutzkonzept" integriert?
    4. Gibt es ggf. baurechtliche Anforderungen hinsichtlich eines "Blitzschutzkonzeptes" - denkbar z. B. bei "öffentlichen Gebäuden" - und wurden diese dann auch umgesetzt?
    5. Wurde im VersicherungsANTRAG ggf. nach vorhandenem Blitzschutz gefragt - und dementsprechend auch wahrheitsgemäß geantwortet?
    6. Wurde im VersicherungsANTRAG die Frage nach "Installation durch den Betreiber selbst" gefragt - und dementsprechend auch wahrheitsgemäß geantwortet?


    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann man sagen, ob der Versicherungsschutz auch wirklich "SICHER" ist.

    mkvm


    SOLARSECUR - Qualitätsmarktführer bei Solarversicherungen
    für Deutschland und Österreich!

  • hallo,


    es sind nunmal die vers.beding. die zählen - dafür sind sie ja da...
    und wer sie nicht kennt und versteht, der tut sich schwer in der betrachtung von versicherungsfällen.


    die ausführungen von mkvm dienen der teilweisen ergänzung und konkretisierung meiner bewusst allgemein gehaltenen betrachtung der möglichen situation von schluffi0815. da konnte ich keinen widerspruch entdecken.


    grüße,
    sonnnenklar

  • Hallo Sonnenklar,


    natürlich ist es ein Widerspruch! Denn in den zitierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht kein Wort von Blitzschutz, Baurecht und Eigenmontage! Diese Eckpunkte werden anderweitig geregelt!


    Viele Grüße

    mkvm


    SOLARSECUR - Qualitätsmarktführer bei Solarversicherungen
    für Deutschland und Österreich!

  • Zitat von mkvm

    natürlich ist es ein Widerspruch! Denn in den zitierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht kein Wort von Blitzschutz, Baurecht und Eigenmontage! Diese Eckpunkte werden anderweitig geregelt!


    hallo mkvm,


    wo kannst du in meinen ausführungen finden, dass Blitzschutz, Baurecht und Eigenmontage in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht?
    geregelt werden diese dinge z.b. in den von mir genannten vde 0100 und 0185 usw.
    les doch nochmal was ich geschrieben habe...



    grüße,
    sonnnenklar