Balkonkraftwerk mit max 600Wp, Rücklaufzähler Notwendig!?

  • Hallo Zusammen,
    ich habe mir vor kurzem eine mini Balkon PV-Anlage angeschafft und nach VDE-Vorschriften auch in Betrieb genommen.
    Da die Satdwerke bei uns auf dem Dorf mitbekommen was ich mache, habe ich pro aktiv gefragt was ich für den Betrieb einer mini PV Eigenversorgungsanlage benötige.
    Wenn ich nach VDE alles sicher installiert habe so müsste ich wohl meine PV, egal wie groß bei Ihnen anmelden und noch meinen Zähler tauschen lassen.


    Scheinbar ist mein aktueller Zähler mit Rücklaufsperre nicht ausreichend, da die "Versorger" einen Nachweis benötigen was ins Netzt zurück geht. Egal ob das 10W oder 10.000KW sind! (Stimmt das?)
    Ich könnte einen Zählerwechsel beantragen und einen zwei-Wege Zähler bekommen, sollte dann aber einen weiteren Hutschienen Zähler einsetzen welcher als NAchweis für das Finanzamt gezogen werden kann.


    Offen gesagt ich verstehe das nicht so recht.
    1. am liebsten wäre mir wenn ich einen Zähler mit Rücklauf hätte und ich unterm Strich die paar Watt die von mir erzeugt werden von meinem Verbrauch abgezogen werden. (Das sei nicht zulässig!)


    2. Da ich bei Naturstrom bin und die Rückvergütung dann von den Stadtwerke kommen müsste, wie läuft das ab? Benötige ich einen weiteren Vertrag, bzw. wie wird das abgerechnet?


    3. ich benötige einen weiteren beglaubigten Zähler für das Finanzamt, .. hääh warum?
    Für diesen Zähler gibt es in meinem Zählerschrank keinen Platz.


    Wie sieht die aktuelle Gesetzesage tatsächlich aus, darf ich eine 600Wp oder evtl. eine 1,5Wp PV-Anlage einfach betreiben und den übrigen strom einspeisen?

  • Willkommen im Forum,


    ich glaube, du solltest dich zu allererst in die Basics einlesen. Dazu findest du hier im Forum genug Lesestoff. Ich versuche es kurz zu machen:


    Ja, offiziell ist es so, dass du deine Anlage anmelden musst.... auch wenn sie nur 0,6 kWp hat. Der eingespeiste Strom wird vergütet --> du hast Einnahmen. Egal ob 10 kWh oder 10.000 kWh.
    Du benötigst also einen Zweirichtungszähler (Netzbezug und Netzeinspeisung). Für den Eigenverbrauch (für das Finanzamt ist der Eigenverbrauch eine Sachentnahme und somit in der EÜR als Einnahme zu verbuchen) benötigst du auch einen Nachweis. Dies muss aber nicht über einen angemietetn Zähler deiner Stadtwerke laufen.

    6,9 kWp Heckert NeMo 2.0 60M, SMA STP7000, SHM 2.0

  • wenn du eh schon im Kontakt mit deinem Versorger bist, erkundige dich, ob du einen Verzicht auf EEG-Vergütung mit denen vereinbaren kannst. Eigentlich ist bei so einer kleinen Anlage kein Zweirichtungszähler vorgeschrieben (erst ab 1kWp). Aber ich würde mich lieber nicht mit dem Versorger streiten wollen. Wenn er unbedingt einen Zweirichtungszähler setzen will, dann soll er das tun.
    Der Strom deines Balkonkraftwerks, den du nicht direkt verbrauchst, wird dann halt verschenkt. Dann bist du aber kein Unternehmer und musst dir dann keine Gedanken übers Finanzamt machen.

  • Zitat von Redirion

    wenn du eh schon im Kontakt mit deinem Versorger bist, erkundige dich, ob du einen Verzicht auf EEG-Vergütung mit denen vereinbaren kannst. Eigentlich ist bei so einer kleinen Anlage kein Zweirichtungszähler vorgeschrieben (erst ab 1kWp). Aber ich würde mich lieber nicht mit dem Versorger streiten wollen. Wenn er unbedingt einen Zweirichtungszähler setzen will, dann soll er das tun.
    Der Strom deines Balkonkraftwerks, den du nicht direkt verbrauchst, wird dann halt verschenkt. Dann bist du aber kein Unternehmer und musst dir dann keine Gedanken übers Finanzamt machen.


    wenn man keine Ahnung hat, einfach mal....


    für die Aussage daß erst ab 1 kWp ein Zweirichtungszähler vorgeschrieben wäre, kannst du bestimmt eine Quelle angeben.
    der "Versorger" hat mit dem Ganzen überhaupt nichts zu tun
    usw....

  • ja, Quelle ist das FAQ von pvlug http://www.pvplug.de/faq/ (unterster Punkt)


    Zitat

    Wenn Sie den Netzbetreiber auffordern einen Zähler mit Rücklaufsperre einzubauen, kann der Netzbetreiber den eventuell nötigen Zählertausch in Rechnung stellen. Laufende Kosten fallen für einen Zähler mit Rücklaufsperre nicht an. Sie können eventuelle Rechnungen für die Zählermiete des Einspeisezählers zurückweisen. Wenn das Solar-Gerät unter 1000 Watt leistet, gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür.


    Der Versorger ist bei ihm wohl gleichzeitig der Netzbetreiber, sonst hätte der mit Nichtzuständigkeit an denjenigen verwiesen. Ich habe nur das gleiche Wort wie der TE genutzt.


    Sonst noch etwas?

  • Hallo PVErnte!


    Grundsätzlich ist Mini-PV nicht zur Einspeisung gedacht. Man senkt damit nur seinen internen Grundlastbedarf, also auf der eigenen Seite des bestehenden Zählers. Die minimale Grundlast muss dazu jederzeit größer als die maximale Leistung der Anlage sein. Dann wird auch nichts (weder physikalisch noch monetär) eingespeist, keine Einnahmen generiert und somit auch kein FA benötigt.


    Sollte „Strom“ physikalisch trotzdem nach draussen gehen gibt es bei den VNB die Möglichkeit der Verzichtserklärung (Formular).


    Lies zum Thema vielleicht noch:


    https://www.dgs.de/service/faq/


    und etwas detaillierter:


    http://www.pvplug.de/faq/


    Grüße

  • Zitat von Redirion

    ja, Quelle ist das FAQ von pvlug http://www.pvplug.de/faq/ (unterster Punkt)


    Da kenne ich keinen Paragraphen in einem Gesetz zu. (Es war mal was von 800Watt in der Diskussion, ist aber nie ins Gesetz gekommen.)

    IBN 25.02.2016: 2,6 kW, netmetering mit Vergütung [Niederlande], PVGIS-SARAH2 bei 10% Systemverlust : 1069

  • Es geht dem Netzbetreiber gar nicht darum ob von der PiPi Anlage ein paar Watt kostenlos in das Netz abgegeben werden.


    Viele Netzbetreiber behandeln eine Mini Anlagen absichtlich wie eine 10 KWp Anlage, um den ganzen Vorhang zu erschweren und am Ende den Kunden von der Installation abzuhalten.


    Jede, auch die kleinste Anlage bedeutet Mindererlös für den Netzbetreiber und mehr Mindererlös wenn er auch
    gleichzeitig der Versorger ist, was sehr viele Netzbetreiber ja auch sind.


    Somit ist es nicht verwunderlich, wenn momentan die Guerilla Anlagen wie Pilze aus der Erde schießen. Genau dies ist ja der Grund für momentan weit über hunderttausend Guerilla Anlagen.


    Also wer seinen Fleischer nach der Meinung zu vegetarischer Wurst fragt, muß sich über die Antwort
    nicht wundern.


    Somit bleibt es vorläufig in Deutschland bei der Grundeinstellung der Stromwirtschaft:


    Erst mal dem Kunden das Leben schwer machen und wenn das nicht geht, besser einige Hundertausend Guerillas als einige Millionen legaler Kleinanlagen.

  • Wieso bekommen die Stadtwerke mit, was du bei dir an PV baust?
    Ansonsten gilt natürlich wie immer, wer dumm feagt....


    Ich würde da freiwillig gar nichts machen. Abwarten und kommen lassen.
    Was soll dir passieren, wenn der Zähler sogar schon eine Rücklaufsperre hat?


    Du willst kein Geld für deine Mini Einspeisung und feddich.


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  • Hallo PV Ernte,


    was kam jetzt bei euerer Aktion raus?


    Anmeldung beim Energieversorger?

    Zählerwechsel?

    Oder Schwarz- Anlage ohne Anmeldung und ohne Zählerwechsel?


    Hoffe das Ding läuft schon bzw. Erntet Sonnenstrom...