• Ich habe im Dezember 2017 eine Photovoltaik Anlage installieren lassen die Anlage wurde auf einem Schuppen unmittelbarer Nähe zum Wohngebäude auf dem Grundstück installiert. Nach Aussage Netzbetreiber ist das Mieterstromkonzept so nicht umsetzbar, da Mindestens 40 Prozent der Gebäudefläche(Schuppen) Wohnfläche sein muss.



    Aus Ihren Beitrag habe ich entnommen, das Nebenanlagen z.B. Schuppen Mieterstromkonzept fähig sind.


    Gibt es ein Gesetz, Paragrafen wo ich dies entnehmen kann? :roll:

  • Moin Power Team,
    das mit den 40 % steht leider, so im Gesetz.
    Der Sinn ist aber sehr, sehr zweifelhaft !
    Die Wirtschaftlichkeit vom Mieterstromprojekt ist , mehr als grenzwertig, und dann kommen
    noch allerhand "Fallstricke" dazu.
    Fazit :
    Unsere Politik möchte so tun , als ob sie was Sinnvolles macht,
    und dann komm die Lobby wieder da zwischen.
    Gruß
    Fritz

    Fritz