Ich habe im Dezember 2017 eine Photovoltaik Anlage installieren lassen die Anlage wurde auf einem Schuppen unmittelbarer Nähe zum Wohngebäude auf dem Grundstück installiert. Nach Aussage Netzbetreiber ist das Mieterstromkonzept so nicht umsetzbar, da Mindestens 40 Prozent der Gebäudefläche(Schuppen) Wohnfläche sein muss.
Aus Ihren Beitrag habe ich entnommen, das Nebenanlagen z.B. Schuppen Mieterstromkonzept fähig sind.
Gibt es ein Gesetz, Paragrafen wo ich dies entnehmen kann?