Hallo Zusammen,
wir sind eine kleine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) unter einem 70qm Satteldach mit ca. 30° Neigung und Südausrichtung nähe Darmstadt. Das Dach ist verschattungsfrei, es sind keine Schornsteine, Ablüftungen oder Fenster auf der Südseite. Die 70qm beziehen sich auf die Südhälfte des Daches.
Soweit eigentlich allerbeste Vorraussetzungen.
Nicht jeder der Eigentümer möchte aber Geld in eine PV-Anlage investieren, ausserdem ist nur eine Wohnung von einem der Eigentümer selbst bewohnt. Die restlichen vier Wohnungen gehören jeweils den anderen vier Eigentümern und sind vermietet. Alle Eigentümer sind sich aber einig, dass eine PV-Anlage gut fürs Klima ist und unterstützen grundsätzlich den Vorschlag.
Die Eigentumsverhältnisse: Jedem der fünf Eigentümer gehört jeweils eine Wohnung und laut Grundbuch ein fünftel Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum wie z.B. dem Dach.
Es gibt in meinen Augen zwei Möglichkeiten:
1) Eine gemeinschaftliche Anlage betreiben (scheidet aus, weil nicht alle Investieren möchten)
2) Jeder darf auf einem fünftel der Dachfläche seine eigene Anlage betreiben oder sein fünftel Dachfläche an einen anderen Eigentümer verpachten, damit dieser dann eine PV-Anlage aufstellen kann.
Technisch sind fünf Anlagen möglich aber unwahrscheinlich, da nicht alle Eigentümer selbst eine Anlage aufstellen möchten, sondern eher an einer Verpachtung interessiert sind. Ich vermute es wird auf ein oder zwei Anlagen rauslaufen. Es geht also hier nicht um eine techische Fragestellung fünf Anlagen aufzubauen, sondern um eine organisatorische Lösung, welche auch Haftungsfragen etc. abdeckt.
Was haltet Ihr davon? Welchen Beschluss muss eine WEG dann in der Eigentümerversammlung treffen, um das auch sauber ins Grundbuch eintragen zu lassen etc...
Hat das schonmal jemand gemacht? Meine Anfragen an mehrere EVU und Solarteure waren wenig erfolgreich.
viele Grüße
grian geal