Erweiterung eines Strings als neue Anlage - 70%-Regel

  • Hallo zusammen,


    bei meiner frisch installierten Anlage ist noch etwas Spielraum nach oben, den ich bisher noch nicht ausreizen konnte, weil ich mit 9,98kWp knapp unter der 10kWp-Grenze liege.
    Zwei Module würden sich aber noch ohne großen Aufwand installieren lassen, so dass ich (wie hier im Forum auch vorgeschlagen wurde) mit dem Gedanken einer Erweiterung um diese Module in einem Jahr spiele. Die Module und das Montagematerial würde ich bereits jetzt kaufen.


    Die Module kämen in einen bestehenden String, an einen bestehenden Wechselrichter (SMA Sunny Boy 5.0).


    Nun besteht aber das Problem, dass die zwei Module ja als eine neue Anlage gelten und die 70%-Regel daher für diese zwei Module eingehalten werden müsste. Technisch ließe sich das umsetzen, indem der String auf einen errechneten kWp-Wert abgeregelt würde. Das kann der Wechselrichter aber, soweit ich weiß nicht.
    Derzeit wird die 70%-Regel durch einen SHM2.0 umgesetzt, weil zu der Anlage zwei Wechselrichter gehören. Es sind insgesamt 4 Strings mit 4 verschiedenen Ausrichtungen.


    Welche Möglichkeit besteht, um die 70%-Regel umzusetzen und dem Netzbetreiber nachzuweisen?


    Viele Grüße
    Christian


  • Ist doch garkein Problem, die 70% Beschränkung gilt ja auch für die jetzige Anlage genauso wie für die Erweiterung in einem Jahr.
    Wenn du jetzt auf 70% begrenzen musst dann sind 70% 6,986 kW.
    In einem Jahr zählst du die beiden Module hinzu und rechnest von der neuen Nennleistung 70%. Das stellt man genauso wie jetzt auch über den SHM ein.

    mit freundlichem Gruß
    smoker59

  • Du musst doch nur gucken, dass deine 1. Anlage und deine dann neue Anlage in Summe nicht mehr als 70% einspeist.
    Das kann der SHM und genau dafür ist der dar.


    Du bekommst dann für die X alten Module und die 2 neuen Module eine Mischvergütung. Feddich.


    Spannender dürfte es werden, die IBN für 2 Module für bezahlbares Geld zu bekommen, aber das Ziel "nachlegen wollen" kann ich einfach nur verstehen.

  • Zitat von seppelpeter


    Spannender dürfte es werden, die IBN für 2 Module für bezahlbares Geld zu bekommen, aber das Ziel "nachlegen wollen" kann ich einfach nur verstehen.


    Ich glaube nicht, daß es in einem Jahr bei den 2 Modulen bleiben wird. Da findet sich bestimmt noch eine Garage oder ein Gartenhaus was dann auch noch belegt wird und dann lohnt es sich wieder.
    Andererseits hätte man das dann auch gleich in einem Rutsch erledigen können.

    mit freundlichem Gruß
    smoker59

  • An die IBN hatte ich garnicht gedacht... Da sind ja noch Autogramme vom Elektriker und eine Überprüfung durch den VNB erforderlich. Bisher dachte ich mir: sind dann ein paar Formulare auszufüllen und gut ist...


    Das mit den 70% habe ich aber immer noch nicht ganz begriffen.
    Die Regel gilt doch pro Anlage. Und die zwei neuen Module wären eine eigenständige Anlage. Und wenn die Sonne perfekt auf die Dachfläche scheint, dürften nur 70% der Leistung eingespeist werden. Die Gesamtanlagenleistung wäre aber nie höher als 70%, weil die anderen Flächen zu dem Zeitpunkt immer schlechter dastehen. Diese zwei Module könnten also 100% bringen, ohne begrenzt zu werden.

  • Zitat von cmrudolph

    Das mit den 70% habe ich aber immer noch nicht ganz begriffen.
    Die Regel gilt doch pro Anlage. Und die zwei neuen Module wären eine eigenständige Anlage. Und wenn die Sonne perfekt auf die Dachfläche scheint, dürften nur 70% der Leistung eingespeist werden. Die Gesamtanlagenleistung wäre aber nie höher als 70%, weil die anderen Flächen zu dem Zeitpunkt immer schlechter dastehen. Diese zwei Module könnten also 100% bringen, ohne begrenzt zu werden.


    Entscheidend ist am Netzverknüpfungspunkt und nicht auf dem Dach.

    Einmal editiert, zuletzt von seppelpeter ()

  • Zitat von cmrudolph


    Das mit den 70% habe ich aber immer noch nicht ganz begriffen.
    Die Regel gilt doch pro Anlage. Und die zwei neuen Module wären eine eigenständige Anlage. Und wenn die Sonne perfekt auf die Dachfläche scheint, dürften nur 70% der Leistung eingespeist werden. Die Gesamtanlagenleistung wäre aber nie höher als 70%, weil die anderen Flächen zu dem Zeitpunkt immer schlechter dastehen. Diese zwei Module könnten also 100% bringen, ohne begrenzt zu werden.


    Überleg doch mal, du könntest auch Module an die Nordfassade bauen, auch die müsstest du auf 70% begrenzen obwohl die in der Realität niemals 70% der Nennleistung erzeugen werden.


    Im § 9 EEG ist auch nicht von den einzelnen Anlagen die Rede, da geht's um die " installierte Leistung" :idea:

    mit freundlichem Gruß
    smoker59

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  • Zitat von cmrudolph

    An die IBN hatte ich garnicht gedacht... Da sind ja noch Autogramme vom Elektriker und eine Überprüfung durch den VNB erforderlich. Bisher dachte ich mir: sind dann ein paar Formulare auszufüllen und gut ist...


    eine Überprüfung durch den Netzbetreiber ist weder notwendig noch ist so etwas im EEG vorgesehen.

  • Zitat

    Da sind ja noch Autogramme vom Elektriker und eine Überprüfung durch den VNB erforderlich. Bisher dachte ich mir: sind dann ein paar Formulare auszufüllen und gut ist...


    Du brauchst keinen Elektriker, da du nichts auf der AC-Seite machst. Habe das erst im August durchgeführt (siehe meine Singnatur).
    Zuerst Anfrage beim VNB stellen für die Erweiterung und auf die reine DC-Erweiterung hinweisen. Ich habe dann mit dem Mitarbeiter telefoniert und das im Detail abgeklärt. Dann gebaut. Anschließend alle Formulare ausgefühlt und bei "Elektrofirma" immer Striche reingemacht mit dem Verweis "nur DC erweitert" und "Bestands-WR". Da war auch keiner zur IB da oder hat irgendwas überprüft, gibt ja auch nix zu sehen.


    Wie geschrieben gelten die 70% am Anschlusspunkt. Vorher waren es bei 10 kWp eben die momentan eingestellten 7 kW. Baust du jetzt z.b. 1kWp dazu, stellt du den SHM auf 7,7kW ein, fertig. Du musst da keinen einzelnen String begrenzen, wie sollte das auch technisch funktionieren :wink:

  • Zitat von passra

    Zuerst Anfrage beim VNB stellen für die Erweiterung und auf die reine DC-Erweiterung hinweisen. Ich habe dann mit dem Mitarbeiter telefoniert und das im Detail abgeklärt. Dann gebaut. Anschließend alle Formulare ausgefühlt und bei "Elektrofirma" immer Striche reingemacht mit dem Verweis "nur DC erweitert" und "Bestands-WR". Da war auch keiner zur IB da oder hat irgendwas überprüft, gibt ja auch nix zu sehen.


    Die IBN kann er selbst machen.
    Stimmt!
    Jetzt kommt mir auch entsprechendes von Ralf Hofmann wieder in den Sinn.


    Kleine Hürde könnte der VNB werden, der das anders sieht und dem man das erklären darf.