Absetzen der Anlagenkosten

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Umsatzsteuerabsetzung der Anlagenkosten.
    Wann kann/muss ich diese Kosten absetzen?
    Hintergrund der Frage ist, dass ich bereits beim Finanzamt angemeldet bin und jetzt aufgefordert wurde die erste Umsatzsteuervoranmeldung zu tätigen. Die Anlage ist aufgrund von Lieferproblemen einzelner Teile noch nicht in Betrieb.
    Ich habe bisher also auch noch nicht eine Abschlussrechnung, oder ähnliches erhalten (da auch noch nicht komplett gezahlt). Bisher habe ich also nur die Auftragsbestätigung der ausführenden Firma.


    Kann ich, bzw. muss ich die Anlage mit dem Zeitpunkt der Anlagenanmeldung beim Finanzamt geltend machen, oder geht das auch noch im Laufe des Jahres, wenn ich eine Abschlussrechnung bekommen habe? Oder verfällt die Möglichkeit der Absetzung irgendwann?


    Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten!

  • Sind schon Ausgaben in 2016 erfolgt? Dann mach das mit der Umsatzsteuererklärung 2016 geltend.


    Ausgaben in 2017: Gezahlte Umsatzsteuer kannst du mit den (vermutlich monatlich) Umsatzsteuervoranmeldungen geltend machen. Anfang 2018 machst du dann die Umsatzsteuererkläung (= Zusammenfassung der Umsatzsteuervoranmeldungen).
    Das war jetzt nur der Teil Umsatzsteuer, Einkommenssteuer ist ein anderes Thema.

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II

  • Zitat von TobiK

    Hallo,


    ich habe eine Frage zur Umsatzsteuerabsetzung der Anlagenkosten.
    Wann kann/muss ich diese Kosten absetzen?
    Hintergrund der Frage ist, dass ich bereits beim Finanzamt angemeldet bin und jetzt aufgefordert wurde die erste Umsatzsteuervoranmeldung zu tätigen. Die Anlage ist aufgrund von Lieferproblemen einzelner Teile noch nicht in Betrieb.
    ...


    Hallo Tobik,
    die Anlagenkosten (genauer: den Nettobetrag der Anlagenkosten) kannst du nur durch die Abschreibung über 20 Jahre hinweg absetzen.
    Die sogenannte Mehrwertsteuer auf der Anlagenrechnung (ist bezahlte Umsatzsteuer, auch Vorsteuer genannt) kannst du über die Umsatzsteuer-Voranmeldung als Steuerminderung angeben. Dazu musst du aber zumindest die Rechnung haben.


    Wenn du für Januar oder Februar 2017 eine USt-VA abgeben sollst, aber noch keine Einnahmen und auch keine Ausgaben mit Mehrwertsteuer hast, dann kannst du eine Nullmeldung abgeben: 0 € bei den Einnahmen, 0 € bei den abziehbaren Vorsteuern ergibt in Summe 0 € Umsatzsteuer-Vorauszahlung.
    Verwende für die USt-VA das Programm Elster-Formular, das ist leichter zu handeln als Elster-Online.


    mgf
    Paulchen