Hallo,
ich habe eine Frage zur Umsatzsteuerabsetzung der Anlagenkosten.
Wann kann/muss ich diese Kosten absetzen?
Hintergrund der Frage ist, dass ich bereits beim Finanzamt angemeldet bin und jetzt aufgefordert wurde die erste Umsatzsteuervoranmeldung zu tätigen. Die Anlage ist aufgrund von Lieferproblemen einzelner Teile noch nicht in Betrieb.
Ich habe bisher also auch noch nicht eine Abschlussrechnung, oder ähnliches erhalten (da auch noch nicht komplett gezahlt). Bisher habe ich also nur die Auftragsbestätigung der ausführenden Firma.
Kann ich, bzw. muss ich die Anlage mit dem Zeitpunkt der Anlagenanmeldung beim Finanzamt geltend machen, oder geht das auch noch im Laufe des Jahres, wenn ich eine Abschlussrechnung bekommen habe? Oder verfällt die Möglichkeit der Absetzung irgendwann?
Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten!