Abrechnung EEG-Vergütung

  • Hallo,


    ich wollte euch mal kurz an meinem Schmunzeln teilhaben lassen.


    Nachdem einer von meinen Netzbetreibern "etwas schluderig" mit seiner letzten Gutschrift war und mir auch auf meine freundliche Erinnerungsmail nicht antwortete, hatte ich ihm eine eigene Abschlagsrechnung zugeschickt.
    Lest selbst, was er mir dazu geschrieben hat:


    "In Bezug auf Ihre erstellte Rechnung an uns, teilen wir Ihnen mit, dass das EEG einen Anspruch auf die Rechnungserstellung durch den Anlagenbetreiber nicht vorsieht.
    Unser Abrechnungssystem ist dem entsprechend nicht auf eine manuelle Eingangsrechnungsprüfung, Bearbeitung und Verbuchung ausgelegt.
    Wir bitten um Ihr Verständnis."


    Der Fairness halber muss ich sagen, dass dem Schreiben dann auch die Gutschrift beigefügt war und die EEG-Vergütung am gleichen Tag einging. Daher hatte sich das Thema dann auch für mich erledigt, aber Schmunzeln musste ich doch, was dem VNB alles so argumentativ einfällt. :lol:

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Offensichtlich hat dein Schreiben ja seinen Zweck erfüllt auch wenn das System das nicht vorsieht ;)


    Warum hast du keine Mahung geschrieben? Da es einen (gesetzlichen) Termin zur Zahlung gibt, waren sie ja schon im Verzug.

  • Zitat von alterego

    Offensichtlich hat dein Schreiben ja seinen Zweck erfüllt auch wenn das System das nicht vorsieht ;)


    Genauso ist es. Ich wollte damit natürlich nicht dauerhaft eigene Rechnungen schreiben, sondern lediglich den VNB etwas in Zugzwang setzen. Hat dann ja auch geklappt. :D


    Zitat von alterego

    Warum hast du keine Mahung geschrieben? Da es einen (gesetzlichen) Termin zur Zahlung gibt, waren sie ja schon im Verzug.


    Ich war mir nicht sicher, ob das auch bei fehlender Gutschrift gilt. M.W. muss doch dafür erst eine Gutschrift oder Rechnung erstellt werden oder nicht? Kann mich aber auch irren und das EEG ersetzt mit den Regelungen in § 26 die Einzelforderung.


    P.S.: Hatte "Zahlfrist: sofort" angegeben und hätte die Mahnung dann zeitnah hinterher geschoben,

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • gut wenn das bei dir so funktioniert hat.
    mein Netzbetreiber Bayernwerk lässt sich durch so etwas nicht beirren.
    Da kann man scheiben, faxen oder mailen was man will, es erfolgt einfach keine Reaktion.
    Die rechnen selbst ab, was und wie sie gerade lustig sind. Ich habe Leitz Ordner voller falscher Abrechnungen, Schriftwechsel, usw.
    Das mit Mahnbescheid und Gericht ist auch nicht so einfach wie man meint musste ich feststellen. Bei den geringen Streitsummen muß man erst einmal einen Anwalt finden der das machen will und kein kompletter Depp ist.
    Und dann landet man beim Amtsgericht , wenn man Glück hat bekommt man da einen Richter der kein kompletter Depp ist.


    Mein Netzbetreiber hat vor Gericht verloren, und bezahlt trotzdem wieder nicht. Denen ist das komplett egal ob sie da verlieren oder nicht.

  • Zitat

    jodl
    Mein Netzbetreiber hat vor Gericht verloren, und bezahlt trotzdem wieder nicht. Denen ist das komplett egal ob sie da verlieren oder nicht.


    Hast Du gegen das Bayernwerk geklagt? Warum bzw. mit welcher Forderung? Wann hat das Bayernwerk verloren, dieses oder letztes Jahr? Ist das Urteil rechtskräftig?

  • Zitat von alterego

    Warum hast du keine Mahnung geschrieben? Da es einen (gesetzlichen) Termin zur Zahlung gibt, waren sie ja schon im Verzug.


    Geht aus dem EEG ein Zahlungstermin hervor? Falls ja, woraus ergibt sich der?


    Fällig ist die Abrechnung/Zahlung gemäß §19 EEG in jedem Fall ab Meldung der Daten nach §71 EEG. Nur, was will man machen, wenn der Netzbetreiber nicht bezahlt, gleichgültig aus welchen Gründen.


    Und in Verzug kommt der Schuldner erst durch die Mahnung. Und erst ab Verzug werden Zinsen fällig.


    Eine eigene Rechnungsstellung würde ich dabei einer Mahnung gleichsetzen.

  • Im EEG vorgeschrieben sind zu leistende Abschlagszahlungen jeweils am 15. des auf die Einspeisung folgenden Monats. Sind die realistisch angesetzt, kommt es mit der Jahresabrechnung ja nur zu einer Abrechnung einer Differenzmenge mit Nach- oder Rückzahlung. Dennoch ist es schon seltsam, wenn es im Juni noch keine Schlussabrechnung gibt.

  • Zitat von Energiesparer51

    Dennoch ist es schon seltsam, wenn es im Juni noch keine Schlussabrechnung gibt.


    Falls du mich meinst: Es ging um eine Monatsrechnung einer Anlage mit registrierender Leistungsmessung.

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Ich stelle den § 26 des EEG 2017, in dem die Zahlfrist genannt ist, hier noch einmal ein:

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)