Hallo,
ich wollte euch mal kurz an meinem Schmunzeln teilhaben lassen.
Nachdem einer von meinen Netzbetreibern "etwas schluderig" mit seiner letzten Gutschrift war und mir auch auf meine freundliche Erinnerungsmail nicht antwortete, hatte ich ihm eine eigene Abschlagsrechnung zugeschickt.
Lest selbst, was er mir dazu geschrieben hat:
"In Bezug auf Ihre erstellte Rechnung an uns, teilen wir Ihnen mit, dass das EEG einen Anspruch auf die Rechnungserstellung durch den Anlagenbetreiber nicht vorsieht.
Unser Abrechnungssystem ist dem entsprechend nicht auf eine manuelle Eingangsrechnungsprüfung, Bearbeitung und Verbuchung ausgelegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis."
Der Fairness halber muss ich sagen, dass dem Schreiben dann auch die Gutschrift beigefügt war und die EEG-Vergütung am gleichen Tag einging. Daher hatte sich das Thema dann auch für mich erledigt, aber Schmunzeln musste ich doch, was dem VNB alles so argumentativ einfällt.