Das kann beim besten willen nicht sein!
Wie soll den ein Privatmensch alle UVV und Vorschriften kennen?
Er ist auch nicht weißungsbefugt gegenüber dem bei ihm arbeitenden Menschen!
Was ist wenn Werkzeuge nicht geeignet sind oder Der Tüv des Autos abgelaufen ist?
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Vielleicht waren ein paar Steine mit Haarrissen durch Transport oder Fehlproduktion dabei?
Hört sich fast so an.Ich bin gespannt wie sich die Nordseite auswirkt.
Du wirst dadurch kaum in die 70%-Begrenzung kommen. Aber selbst bei so einem völlig bedeckten grauen Himmel wie heute (wird ja auf deiner Seite Berlins nicht besser sein) kommen geschmeidige 3-6kw von meiner 15.7kwp-Anlage.
Wirst sehen, hast alles richtig gemacht. Die Anlage wird ordentlich produzieren.
(Ich überlege inzwischen meine 3.Anlage aufzubauen :wink: ) -
Zitat von Xilli
Vielleicht waren ein paar Steine mit Haarrissen durch Transport oder Fehlproduktion dabei?
Hört sich fast so an.Ich bin gespannt wie sich die Nordseite auswirkt.
Du wirst dadurch kaum in die 70%-Begrenzung kommen. Aber selbst bei so einem völlig bedeckten grauen Himmel wie heute (wird ja auf deiner Seite Berlins nicht besser sein) kommen geschmeidige 3-6kw von meiner 15.7kwp-Anlage.
Wirst sehen, hast alles richtig gemacht. Die Anlage wird ordentlich produzieren.
(Ich überlege inzwischen meine 3.Anlage aufzubauen :wink: )
Er hatte die bessere Beratung als wir am Anfang -
Zitat von Alexander_Z
Das kann beim besten willen nicht sein!
Wie soll den ein Privatmensch alle UVV und Vorschriften kennen?
Er ist auch nicht weißungsbefugt gegenüber dem bei ihm arbeitenden Menschen!
Was ist wenn Werkzeuge nicht geeignet sind oder Der Tüv des Autos abgelaufen ist?selbstverständlich kann das sein, auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst.
der "Privatmensch" muß diese Vorschriften und UVV auch nicht alle kennen, genauso wie in allen anderen Gebieten ist es auch hier so daß die Nichtkenntnis von Vorschriften nicht vor der Verantwortung schützt. Außerdem steht es jedem Unwissenden frei sich der Hilfe eines Wissenden zu bedienen.
Wenn du im Straßenverkehr zu schnell fährst und geblitzt wirst, dann kannst du dich auch nicht damit herausreden daß du nicht alle Vorschriften kennst.
Außerdem bist du mit einer PV Anlage kein "Privatmensch" sondern Unternehmer.
Der Auftraggeber ist zwar nicht "weisungsbefugt" gegenüber den auf seinem Dach unter Mißachtung der UVV arbeitenden Personen, wohl aber gegenüber seinem Auftragnehmer und dieser wiederum ist weisungsbefugt gegenüber seinen Beschäftigten. -
Zitat von Xilli
Vielleicht waren ein paar Steine mit Haarrissen durch Transport oder Fehlproduktion dabei?
Hört sich fast so an.Ich bin gespannt wie sich die Nordseite auswirkt.
Du wirst dadurch kaum in die 70%-Begrenzung kommen. Aber selbst bei so einem völlig bedeckten grauen Himmel wie heute (wird ja auf deiner Seite Berlins nicht besser sein) kommen geschmeidige 3-6kw von meiner 15.7kwp-Anlage.
Wirst sehen, hast alles richtig gemacht. Die Anlage wird ordentlich produzieren.
(Ich überlege inzwischen meine 3.Anlage aufzubauen :wink: )Das hatte der Dachdecker auch vermutet, na ja wenigstens werden die jetzt alle getauscht.
Die 70% Regelung halte ich im Grunde schon durch die Nordseite ein, so habe ich mir das auch gedacht. Offiziell anerkannt wird es darüber natürlich nicht, aber die Belegung der Nordseite führt dazu, dass ich sowieso nie mehr als 70% der Nennleistung haben werde und entsprechend auch nichts abgeregelt wird bzw. verloren geht. Den FRSE kann ich mir zum Glück bei der Anlagengröße ja noch sparen, auf das Ding hätte ich keinen Bock.
jodl ich kenne die UVV nicht im Detail, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, soweit richtig. Auf der anderen Seite gehe ich davon aus, dass die schon wissen was sie tun und ich habe aktiv festgestellt, dass ich davon ausging ein Gerüst hingestellt zu bekommen. Wenn die sagen, dass ist nicht notwendig bei der Neigung / Höhe und sie sind anders abgesichert, dann muss ich darauf erst mal vertrauen können. Abgesehen davon war heute das Ordnungsamt da ... weil Sie mit ihrem 2. Wagen auf dem Gehweg standen. Ich gehe daher weiter davon aus, dass alles in Ordnung ist. Man muss es auch nicht übertreiben.
PS Neue Fotos kommen gleich in den ersten Post.
PPS Revidiere, den kann ich nicht mehr bearbeiten.
Die Module sind wie man sieht heute noch nicht drauf die UK in Kreuzlage und 72 Optimierer dauert halt doch. Morgen kommen noch die Module drauf. Yay!
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Noch ein paar Bilder von der "anspruchsvollen" Westseite die Schatten und Dreck macht, weshalb ich über SolarEdge gar nicht lange nachgedacht habe.
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WAS ????
Das Ordnungsamt war schon da?
JETZT bist du erledigt!
Die Strafe (falschparken) musst du mitzahlen ist wie beim Überladen von
Kraftfahrzeugen!
Da ist auch der Fahrer der Halter der Lader "dran".....- so korrekt hr. Jodl?-
PS falls es keiner gemerkt hat (ja solche soll es geben!!!) -
das war IRONIE!!- Der TE wird nämlich gleich eingesperrt
Ein Feuerwehrauto konnte wegen den Falschparkern nicht rechtzeitig am Unfallort sein - eine Maus ist verbrannt....
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - und als Unternehmer der der TE ja jetzt nun mal ist!
Hätte er seinen Auftragnehmer sofort abschleppen lassen müssen.... -
So aber jetzt mal wieder ernsthaft, wir wollen hier über PV-Anlagen diskutieren. Finde es aber schön das du von dem Urwald im Westen nicht erschrocken bist.
Ich bin ja seeeeeeehr "gespannt" wie lange e.dis nun braucht einen Zählertermin zu finden. Vorher wird nix eingespeist, vorher kann ich nix selber verbrauchen, ja vorher sehe ich noch nichtmal was die schöne Anlage produzieren kann
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Na erstmal Glückwunsch zur "alle Himmelsrichtungen PV" statt Speicher. Das rockt :wink:
Endlich mal (wieder) jemand, der rechnet statt speichert :wink: Allzeit Sonne auf dein Dach!
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Hi,
Zitat von Alexander_ZDas kann beim besten willen nicht sein!
Wie soll den ein Privatmensch alle UVV und Vorschriften kennen?
Er ist auch nicht weißungsbefugt gegenüber dem bei ihm arbeitenden Menschen!
mit Ahnung zu diesem Thema bist Du ja nicht gerade gesegnet.Was der Bauherr als "Privatmensch" nicht weiss, muss er halt den Profis (Baustellenkoordinator, Bauleiter, Architekt usw.) überlassen, die er dann für ihre Arbeit zu bezahlen hat.
Natürlich ist der Bauherr weisungsbefugt auf seiner Baustelle, und zwar in JEDER Beziehung.
Der Bauherr trifft IMMER die letzte Entscheidung und jeder Bauunternehmer muss z.B. bei Bedenkenanmeldung nach VOB, auch wenn der Bauherr i.d.R. nicht den Hauch einer Ahnung hat, um was es dabei überhaupt geht seine Bedenken ausschließlich beim Bauherren anmelden, damit sie rechtswirksam sind.
Hier mal ein paar Links, die Dir das "Unbegreifliche" nahe bringen:
http://www.kompetenzzentrum-sigeko.de/_recht/bauherr.htmlhttps://www.experto.de/persona…austellenkoordinator.html
http://www.bausicherheit.de/fa…e-verantwortung-verteilt/