Ich habe vor kurzem meine erste Abrechnung vom Netzbetreiber (Netze BW) für die Einspeisevergütung erhalten. Die waren überraschend flott. Kurz nach Neujahr war die Nachzahlung auf meinem Konto. Spannend ist aber die Abrechnung:
Für den Kalendermonat, in dem die Anlage ans Netz ging, wird
Zitatgemäß §52 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2017 die Vergütung auf den Monatsmarktwert verringert. Die erstmalige Zuordnung [...] nach $21c EEG 2017 wurde nicht korrekt übermittelt.
Es gibt also nur etwa 3ct/kWh.
Ein Blick in das EEG 2017 sagt mir, dass ich etwa zwei Monate vorher die Vergütungsform hätte festlegen müssen. Da stand natürlich noch weder die Anlagenplanung noch der Installationstermin. Trotzdem hätte ich wahrscheinlich mit einem kleinen Briefchen oder vielleicht sogar durch irgendein online-Formular ein paar Euro dazu verdienen können, wenn ich davon gewusst hätte. Leider findet man dazu praktisch nirgends einen Hinweis, erst recht damals, so kurz nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung.
Kurze Frage an diejenigen, die das schon kennen:
Ist dies die gängige Interpretationen des Gesetzestextes oder gibt es realistische Chancen doch noch an 15 Euro mehr Einspeisevergütung zu kommen? Was machen andere Netzbetreiber?
Und an Solarunternehmen: Weißt ihr eure potentiellen Kunden darauf hin? Falls eine größere Anlage am 1. Juni ans Netz geht, kann der Verlust auch in den dreistelligen Bereich gehen.