Wo bleiben die Steuerspartips? z.B. Verkauf ab 55 und Übertragung auf Kinder....
siehe
Wo bleiben die Steuerspartips? z.B. Verkauf ab 55 und Übertragung auf Kinder....
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ZitatSchlägt der Grenzsteuersatz beim Weihnachtsgeld zu?
Irgendwie schon (zumindest gefühlt ). Konkrete Daten hab ich jetzt aber nicht greifbar.
also ich würde mich freuen wenn ein Gewinn von 2100,-- übrig bleibt.Auch wenn dann 30% Steuern fällig sind. Wenn man eine Geldanlage hat und die Freistellung ausgeschöpft ist muß man auch 25%KESt plus 5,5% Soli abführen.
So bleiben doch immerhin über 1400 übrig zur freien Verfügung. Gibt einen schönen Urlaub mit der besseren Hälfte....
Oder man versucht Anschaffungen für PV zu tätigen um mehr Betriebsausgaben ansetzen zu können und so den Gewinn minimiert. Aber die Ausgaben müssen halt auch erst bezahlt werden...
Zitat von Eisbaer
Wenn du wirklich nur die 6,7 kwp Anlage hast und die seit 2009 betreibst wirst du ja nur knapp 3000 Einnahmen haben, da kann ich mir den Gewinn fast nicht erklären.
Einnahmen 3490+Steuer
Ausgaben Steuer, 5%AFA , 100€ Versicherung und Zählermiete. Wartung Reparatur:Nix
Kann man sonst noch was an Ausgaben absetzen?
Hallo,
du zählst schon das Übliche hier auf. Manche haben noch Zinsen, Dachpacht, Fahrtkosten, Reparaturen, Module putzen oder Zusatz-Anschaffungen wie Datenlogger etc..Mit den linear 5% mache ich ja auch so aus Überzeugung. Es gibt auch genug Leute die schneller abschreiben (dürfen). Für die kommt das dicke Ende dann später.Wir 5%tigen bekommen die ehrliche Steuerrechnung sofort präsentiert.
Aber egal welches Einkommen, man muss es in Deutschland eben versteuern.
Da ist ja das was ich aus Sicht des Staates nicht verstehe, sie kürzen die PV-Vergütung wie die Wilden, deckeln...
Der Staat bekommt aber nicht wenig Steuereinnahmen durch PV-ler generiert. Durch einen PV.-Betreiber werden zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen für den Staat generiert und noch Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer.
Viele Grüße:
Klaus
Zitat von pvplaner2010Wo bleiben die Steuerspartips? z.B. Verkauf ab 55 und Übertragung auf Kinder....
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Habe mal die Steuersparmodelle von Stefan Rode gelesen.
Ist es nun rechtens die Anlage seinen Minderjähringen Kindern zu schenken ?
Sinnvoll ?
Hat das jemand von euch gemacht?
Habe mal die Steuersparmodelle von Stefan Rode gelesen.
Ist es nun rechtens die Anlage seinen Minderjähringen Kindern zu schenken ?
Sinnvoll ?
Hat das jemand von euch gemacht?[/quote]
Hallo Zatman
Was machst du denn dann wenn die Kinder volljährig sind? Ich möchte mit meinen PV-Einnahmen einfach eher in Rente gehen und dafür das Geld dann hernehmen. Bei einer Schenkung ist die Anlage glaube ich unwiderruflich weg.
Es müsste ein Steuersparmodell geben wo einem die Einnahmen trotzdem legal zugute kommen.
Kennt jemand so ein Modell, oder irgend eine andere gute Idee?
Unternehmen - frühzeitig - auf die nachfolgende Generation zu übertragen, ist üblich und sinnvoll.
Kinder werden an das Unternehmen gebunden und lernen die Verantwortung für das Unternehmen zu tragen.
Investoren / Banken gewinnen Vertrauen in eine langfristig stabile Geschäfstführung.
Sicherlich klingt das für ein PV ein wenig "geschwollen"; ändert aber überhaupt nichts daran, dass die Vorgehensweise absolut o.k. ist.
Wo ich bad vibes habe: Wenn dies so früh (zu früh) geschieht, könnte einem der Wind des 42 AO ins Gesicht geblasen werden.
DESWEGEN kam der Rat nicht.
Ansonsten .... ich warte auch nur darauf, dass die Anlage ein wenig älter ist, und werde den Weg dann gehen.
"Unwiderruflich weg".. ja klar. Aber gegenüber Kindern hat man ja eh Unterhaltsverpflichtungen,.
Sind die Kinder schon 15 und älter... machts eh keinen oder wenig Sinn.... denn die werden ja über kurz oder lang auch eigene Einkünfte haben.
So richtig Spass macht also mit Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter.
Und ans Geld kommt man ja ran. Die Kinder brauchen ja Kleidung, Nahrung, Schulbedarf. Zu diesen Zwecken darf selbstverständlich der cashflow aus der Anlage bedient werden.
Thema "unwiderruflich": So unwiderruflich nun auch nicht. In beschränktem Maße kann man "Falltüren" in den Schenkungsvertrag einbauen. Z.B. wenn die Tochter Dir nach dem Leben trachtet, sich einer Sekte anschliesst, dem Drogenmißbrauch verfällt. (Ich würde das lieber noch weitergehender formulieren. "Wenn das Zimmer nicht aufgeräumt wird", "wenn sie vor dem 21. Geburtstag mit nem kerl ankommt" etc. ; der Notar sagt aber, das geht nicht.)