Alles über Photovoltaik Wechselrichter...
Moderator: Mod-Team
von schonweg » 22.12.2011, 15:34
Hallo zusammen, ich habe eiene etwas ungewöhnliche Idee: Um meinen etwas überdimensionierten Wechselrichter (SMA TP 10000 TL) besser auszulasten und auch den Eigenverbrauch in den Abendstunden zu ermöglichen möchte ich neben meiner belegten Ostseite (pvgis 779)mit 9,8 kwp zusätzlich die Westseite auf einem eigenen MPP mit ca. 3 kwp belegen. Meine Gedanke ist, dass ja die Sonne nicht gleichzeitig auf die Ost- und die Westseite scheint, so dass gleichzeitig der WR nicht überlastet sein sollte. Ist das wohl machbar oder bin ich da völlig auf dem Holzweg? Viele Grüße schonweg
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von Mühli » 22.12.2011, 15:36
Gar kein Problem.
Du musst nur schauen, dass beiden Seiten einen eigenen Tracker haben, also Ostdach an Eingang A und Westdach an B, evtl. musst du umverstringen. Die Strings an A müssen dann gleich lang sein. Mehr Info! Wieviele Module, welcher Typ, Strings...
Gruß
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von schonweg » 22.12.2011, 15:55
44 Stück Centrosolar S 54 m 225 auf einer -65 Grad Ostausrichtung sind auf 2 gleiche Strings aufgeteilt. Die 3 kwp mit 115 Grad Westausrichtung existieren erst in meiner Planung. Gruß
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von Taiwan » 22.12.2011, 16:07
Hallo schonweg, wann war Deine Anlage in Betrieb gegangen? Bedenkst Du auch die 70% Regel die ab Januar gilt. Mir ist aber auch nicht klar, wie das dann bei Dir gehen soll. Altanlage bleibt ja bei Dir unverändert und der Zubau (Westdach)auf 70% begrenzen und das dann mit einem WR. Noch keine Idee, sorry.
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von win_solar » 22.12.2011, 17:23
Hallo schonweg, hier ist die Dachneigung noch sehr wichtig! Prinzipiell kannst du auf Tracker A 2*22 verstringen und auf den B-Eingang nochmal 3kWp anschliessen. Bei einer Dachneigung >20° problemlos. Genau das, was @Taiwan hier sagt ist mir auch durch den Kopf gegangen. Vermutlich ist deine Anlage jetzt aus 2011, die 3kWp würden vermutlich erst 2012 angeschlossen werden. Hier muß der Wechselrichter blindleistungsfähig sein (vermutlich Softwareänderung, wär zu deinem Nachteil), vom Gefühl her wird das ohne Blindleistungsbereitstellung akzeptiert. Die Einhaltung der 70%-Regel könntest du mit entsprechendem Anschluß auf der Westseite, insg. 14,14kWp erreichen. Dies geht jedoch nur bei einem sehr steilen Dach, evtl. muß es auch gar nicht sein. Ich bin hier auch etwas ratlos Gruß Win
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von Mühli » 22.12.2011, 17:27
Der WR kann Blindleistung bereitstellen, immer schon. Mit den 70% ist das so eine Sache, aber durch die Dachneigungen wird sich das gar nicht so krass auswirken.
Dieses Jahr wirds aber wohl nix mehr werden...wär natürlich der beste Fall.
Gruß
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von win_solar » 22.12.2011, 17:33
Mühli hat geschrieben:Der WR kann Blindleistung bereitstellen, immer schon.
Ja, Mühli..du hast recht, aber der Verschiebungsfaktor wird jetzt auf 1 stehen und dieser muß nächstes Jahr auf 0,95 eingestellt werden Gruß Win
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von Taiwan » 22.12.2011, 17:36
Für die Blindleistung glaube ich Entwarnung geben zu können. Die braucht man ja erst ab 3,68kW. Die 70% Regel bezieht sich doch auf das was die Anlage maximal einspeisen könnte. Und das wäre dann 70% der WR-Leistung, falls die Modulleistung größer als die WR-leistung ist. Ich bin mir hier aber absolut unsicher. Das Thema wird ja auch noch an anderer heiß Stelle diskutiert. Gruß Taiwan
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von win_solar » 22.12.2011, 17:44
Hallo Taiwan, das ist so nicht korrekt. Hier ein Auszug von der SMA-Seite EEG2012 Das Mitte 2011 novellierte und ab Anfang 2012 gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EG) enhält auch neue Anforderungen, die sich auf die Netzintegration von PV-Anlagen beziehen. Es schreibt die Beteiligung am Einspeisemanagement nun unmissverständlich für Anlagen mit mehr als 100 kW Peakleistung vor und dehnt diese Pflicht gleichzeitig auf kleinere Anlagen aus – allerdings in leicht abgeschwächter Form: Einerseits entfällt die Pflicht, dem Verteilnetzbetreiber auch den Abruf der aktuellen Ist-Leistung zu ermöglichen. Bei Anlagen mit weniger als 30 kWp kann der Betreiber zudem ganz auf eine Vorrichtung zur ferngesteuerten Abregelung verzichten, wenn er im Gegenzug eine generelle Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der installierten Generatorleistung in Kauf nimmt.
Gruß Win
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von Taiwan » 22.12.2011, 18:01
Hallo win_solar,
ja dass wäre ja super. Was mich aber stört ist der Text im EEG 2012: Da heißt es:
Definition installierte Leistung: 6. „installierte Leistung“ einer Anlage die elektrische Wirkleistung, die die Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann,
und weiter: b) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.
Ich weiß auch nicht weiter und wäre auch dankbar für Aufklärung. Gruß Taiwan
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