Es gibt doch eine Gewerbeordnungsgesetz.
Zitat§ 15 Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
(1) Die Behörde bescheinigt innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige
Also du zeigst dein Gewerbe an/ meldest an. Die Behörde hat die Anmeldung zu bescheinigen! Das ist die Gewerbeanmeldung!
Was du anmeldest ist doch wurscht. Darauf würde ich mich berufen.
Ansonsten fügst du halt noch ein, dass du nicht nur diese eine PV-Anlage bauen und betreiben möchtest sondern auch noch weitere! Wann und ob du das tust ist deine Entscheidung.