Hallo jasmin,
eine Süd und West-Ausrichtung ist durchaus eine Option zur optimalem Ausnutzung.
Aber schau mal im Ertrags-Thread nach ähnlichen Anlagen.
http://www.photovoltaikforum.c…er-2016-t114890-s190.html
Der November 2016 war nun nicht der beste Monat, Dein Standort wäre dabei auch noch relevant.
Aber auf Anhieb hätte ich eher auf ca. 170 KWh ( ca 27 KWh/KWp evtl. auch höher ) getippt.
Also den Ertrag, auch täglich einfach mal genau abschecken und verifizieren.
Aber das ist dann die Aufgabe für Deinen Mann
MfG
Erste Steuererklärung
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Zitat von donnermeister1
Was ist daran schwierig? Letzte Abrechnung, Rechnungssumme / verbrauchte kWh und schon hat man den kWh-Preis inkl. Grundgebühr usw.
Die letzte Jahresabrechnung basierte noch auf einem ganz anderen Tarifmodell: Wärmepumpenstrom über eigenen 2-Tarif-Zähler, Haushaltsstrom über 2. Zähler mit "Normaltarif". Die Wärmepumpe war so angeschlossen, dass der Kompressor nur bei Niedrigtarif ansprang (dafür gab es nochmals Rabatt), zwischen Niedrig- und Hochtarif wurde je nach Netzauslastung umgeschaltet, nicht tageszeitabhängig.
Beim jetzigen Tarifmodell zahlen wir tagsüber (ab 2017) netto 23,94 Cent (wird aber natürlich kaum in Anspruch genommen), nachts 19,318 Cent und am Wochenende 16,965 Cent. Grundgebühr: 10,08 €/Monat. Die erste Jahresabrechnung bekommen wir erst im nächsten Oktober (da war die Inbetriebnahme der Photovoltaik). Da der meiste "externe" Strom aber nachts bezogen wird, würden wir vermutlich mit der "Nettoregelung" sogar besser fahren als mit der "20-Cent-Pauschale". Allerdings sprechen wir hier von Differenzen im Cent-Bereich, nicht lohnenswert darüber mit dem Finanzamt zu streiten.
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Ja, das sind natürlich unüberwindbare Schwierigkeiten. Wenn du die dem FA erklärst, dann haben die sicher Verständniss für deine Situation und erlassen dir die USt auf die uWA.
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Zitat von donnermeister1
Ja, das sind natürlich unüberwindbare Schwiriegkeiten. Wenn du die dem FA erklärst, dann haben die sicher Verständniss für deine Situation und erlassen dir die USt auf die uWA.
Kannst Du auch sachlich antworten oder nur rumpöbeln?
Genau das ist der Grund, warum das Finanzamt 20 Cent Pauschalwert annimmt und keine individuelle Berechnung des Nettopreises fordert. Somit sollte man (gerichtet an die TE) bei seinem Finanzamt nachfragen, wie das dort gehandhabt wird.
Was soll also Deine dämliche Rumzickerei?
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Zitat von donnermeister1
Meine sachliche Antwort ist dir wohl entgangen? Ich zitiere mal.
Nö, der unsachliche aber auch nicht. Ich habe lediglich erläutert, warum Deine einfache Rechnung in manchen Fällen nicht ganz so einfach möglich ist. Keine Ahnung, warum Du dann anfängst rumzupöbeln.
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Die einfache Rechnung ist möglich. Man nimmt einfach die letzte Abrechnung.