Zitat von machtnix
Ähm.....ich glaube, das habe ich geschrieben.
Zitat von machtnixmit der EEG Vergütung hat das alles nichts zu tun, ...
Meinst du nicht?
Zitat von machtnix....die Vergütung bekommst du per Gesetz, wenn du die Anlage ordentlich anmeldest und registrieren lässt.
Genau, und da du Strom erzeugst und verkaufst, wirst du zum gewerblichen Unternehmer. Und jeder gewerbliche Unternehmer muss seine Einnahmen versteuern.
Zitat von machtnix....wenn die Anlage nicht steuermindernd abgesetzt wird, dann braucht man auch keine Sachentnahme zu versteuern.
das ist doch logisch.
Dafür hast du bestimmt eine Gesetzesquelle!? :wink:
Zitat von machtnix...genauso mit der Umsatzsteuer. Wenn keine Erstattung der Vorsteuer erfolgt, dann braucht auch keine unentgeltliche Wertabgabe versteuert zu werden.
Die wird nicht "nicht versteuert"; die fällt in diesem Fall garnicht erst an. (Ansonsten müsste sie nämlich voll abgeführt werden.)
Aber das hast du wahrscheinlich gemeint.
Ach ja, ich habe deine abstruse Vorstellung mal für den vorliegenden Fall durchgerechnet und komme für deine Version auf ca. 600,- € Mehrausgaben über die Laufzeit.