Zweite Anlage, Eigenverbrauch, Zähler, etc

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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Re: Zweite Anlage, Eigenverbrauch, Zähler, etc

Beitragvon Elektro und Umwelt » 18.01.2012, 17:49

eggis hat geschrieben:... Den PV-Zähler darfst du selber stellen. ...


Das ist leider seit diesem Jahr nicht mehr so.
Mit dem neuen EEG ist es so, dass grundsätzlich gar keine Kundeneigenen Zähler mehr montiert werden dürfen.
Entweder kommen die Zähler von Deinem Netzbetreiber oder von einem Meßstellenbetreiber. Die Anforderungen an den Meßstellenbetreiber sind nach EnWG klar definiert so das dies für "normal sterbliche" Elektrofachbetriebe oder gar den Anlagenbetreiber nicht zu erfüllen ist. :cry:

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Re: Zweite Anlage, Eigenverbrauch, Zähler, etc

Beitragvon jodl » 18.01.2012, 17:59

Hallo E+U,
das wird nicht wahrer, je öfter es geschrieben wird
bitte in den entsprechenden Threads nachlesen was der aktuelle Stand ist
der Anlagenbetreiber kann einen Meßstellenbetreiber beauftragen, wenn er Lust hat
müssten tut er das aber nicht
daß der Zähler entweder von einem Netzbetreiber oder von einem Meßstellenbetreiber kommen muß, steht nirgends
alternativ bitte Quelle für diese Aussage angeben
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Re: Zweite Anlage, Eigenverbrauch, Zähler, etc

Beitragvon eggis » 18.01.2012, 21:16

jodl hat geschrieben:der Anlagenbetreiber kann einen Meßstellenbetreiber beauftragen, wenn er Lust hat
müssten tut er das aber nicht
daß der Zähler entweder von einem Netzbetreiber oder von einem Meßstellenbetreiber kommen muß, steht nirgends
alternativ bitte Quelle für diese Aussage angeben

Die Stelle habe ich im neuen EEG noch nicht gelesen. :roll:
Hier deshalb man für alle.
§ 7 (EEG) Ausführung und Nutzung des Anschlusses

(1) Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sind berechtigt, den Anschluss der Anlagen sowie die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtungen einschließlich der Messung von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen zu lassen

Da steht der Anlagenbetreiber ist 'berechtigt' und nicht 'verpflichtet'.
Bei der Zählerablesung von nötiger 'Fachkunde' zu sprechen, ist wohl etwas weit hergeholt. ;)
Den Einbau übernimmt sowieso ein fachkundiger Elektriker.
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

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Re: Zweite Anlage, Eigenverbrauch, Zähler, etc

Beitragvon Elektro und Umwelt » 19.01.2012, 18:44

Ich mag es auch nicht noch einmal schreiben!
Sämtliche VNB's sehen das ziemlich eindeutig und verweisen auf das EEG 2012, bzw. das im Windschatten geänderte EnWG wonach der/die Einspeisezähler nur noch durch ein VNB bzw. einen Meßstellenbetreiber "betrieben" werden dürfen.
Die Anforderungen an einen Meßstellenbetreiber sind dabei auch ziemlich eindeutig geregelt!

Mich presönlich stört das ziemlich und die bisherige Regelung wäre mir allemal lieber! :wink:

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Re: Zweite Anlage, Eigenverbrauch, Zähler, etc

Beitragvon jodl » 19.01.2012, 19:21

EEG 2012
§ 4 Gesetzliches Schuldverhältnis
(1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.


auch nicht vom Abschluß eines Vertrages mit einem Meßstellenbetreiber

Elektro und Umwelt hat geschrieben:Sämtliche VNB's sehen das ziemlich eindeutig


das mag schon sein, daß die das so sehen (möchten), deswegen ist es aber trotzdem nicht so

Elektro und Umwelt hat geschrieben:und verweisen auf das EEG 2012, bzw. das im Windschatten geänderte EnWG wonach der/die Einspeisezähler nur noch durch ein VNB bzw. einen Meßstellenbetreiber "betrieben" werden dürfen.


bitte nicht immer schreiben "wonach..."
sondern mal angeben wo das denn stehen soll

Elektro und Umwelt hat geschrieben:Die Anforderungen an einen Meßstellenbetreiber sind dabei auch ziemlich eindeutig geregelt!


das ist schon richtig, betrifft den PV-Anlagenbetreiber aber nicht
weil der ja kein Meßstellenbetreiber sein muß

Ich kann es schon verstehen, daß ein Installationsbetrieb in der Zählersache nicht auf Konfrontation mit dem Netzbetreiber gehen möchte
schließlich hat er ja jeden Tag wieder mit den Burschen zu tun und muß irgendwie mit ihnen auskommen
dann wird dem Kunden halt erzählt, das muß so sein, und fertig
ist der bequemste Weg, Konflikt mit dem Netzbetreiber vermieden, und der Kunde zahlt
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Re: Zweite Anlage, Eigenverbrauch, Zähler, etc

Beitragvon Elektro und Umwelt » 19.01.2012, 20:45

jodl hat geschrieben:Ich kann es schon verstehen, daß ein Installationsbetrieb in der Zählersache nicht auf Konfrontation mit dem Netzbetreiber gehen möchte
schließlich hat er ja jeden Tag wieder mit den Burschen zu tun und muß irgendwie mit ihnen auskommen
dann wird dem Kunden halt erzählt, das muß so sein, und fertig
ist der bequemste Weg, Konflikt mit dem Netzbetreiber vermieden, und der Kunde zahlt


Ach weisst Du, dass ist nun wirklich Quatsch!
Wie schon geschrieben wird es für uns durch die neue Regelung aufwändiger. :cry:
An die daraus entstehenden Bearbeitungszeiten bei den VNB's mag ich gar nicht denken. Da schwant mir Böses!
Letzendlich ist es aber so, dass der Kunde entscheidet schließlich ist es seine Anlage und nicht die des Installateurs! :wink:
Wenn er der Meinung ist er will das Thema eigener Zähler durchziehen, dann von mir aus. "Streiten" kann in dem Fall aber nur er!

Ich hoffe nach wie vor, zu diesem Thema eine eindeutige Aussage der Clearingstelle zu erhalten den wie gesagt ich begrüße diese Regelung so gar nicht! :wink:

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Re: Zweite Anlage, Eigenverbrauch, Zähler, etc

Beitragvon Ralf Hofmann » 20.01.2012, 16:52

Hallo,

Elektro und Umwelt hat geschrieben:Sämtliche VNB's sehen das ziemlich eindeutig . . .


nein, manche VNBs sehen das so wie jodl und ich.

Meine Stadtwerke haben mir letzte Woche die 3-Zähler-Lösung ganz geschmeidig abgenommen.
2 dieser 3 Zähler (PV-Erzeugung und PV-Einspeisung) sind meine, der dritte gehört den Stadtwerken und wurde zu meinen dazugesetzt.

Elektro und Umwelt hat geschrieben:und verweisen auf das EEG 2012, bzw. das im Windschatten geänderte EnWG wonach der/die Einspeisezähler nur noch durch ein VNB bzw. einen Meßstellenbetreiber "betrieben" werden dürfen.


Und genau das steht eben in keinem der beiden Gesetze. Da können sich die VNBs lange auf irgendetwas berufen, was gar nicht so dort steht.

Vermutlich bist Du zuviel beschäftigt, um selbst mal nachzulesen. Ich habe beide Gesetze und noch mehr dazu bis zum letzten Wort nachgelesen.

Zunächst ist eins wichtig:
Es muss der juristische Gesamtkontext und auch der beabsichtigte Sinn der verschiedenen Gesetze und Verordnungen berücksichtigt werden.
Es kann z.B. nicht sein, dass eine untergeordnete Verordnung oder ein Gesetz, in dem Details geregelt werden das BGB teilweise ausser Kraft setzt oder den Gesamtsinn eines Gesetzeswerkes ab absurdum führt.

Diese Rechtsauffassung ist allgemein üblich und führt in letzter Konsequenz dazu, dass Gesetze oft nicht wörtlich, sondern in Ihrem Sinnzusammenhang ausgelegt werden oder sogar vom BGH einkassiert werden, wenn sie denn so dilettantisch gestrickt sind, dass die Gesetze oder Verordnungen selbst rechtswidrig sind.
Das passiert in letzter Zeit sogar öfters mal. Kein Wunder, bei der Regierung . . . :juggle:

Im Gegensatz zu Deiner Auffassung bestätigt das BGB §448 heute noch ebenso wie früher die Messhoheit des Anlagenbetreibers. Der Anlagenbetreiber ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, den von ihm eingespeisten Strom zu messen. Er darf diese Verpflichtung an einen Dritten weiterdelegieren.
So ist jedenfalls die Rechtslage bisher von Gerichten gesehen worden, siehe z.B.: http://www.clearingstelle-eeg.de/files/private/active/0/OLG_Hamm_29_U_14-03.pdf (Bitte die Argumentation von 53 bis 57 zur Messhoheit usw. beachten!).

Weiterhin, der §4 von EEG 2012 bestätigt auch in neuester Fassung das Verbot eines Vertragszwangs ausdrücklich.
Ebenso hat sich im §7 EEG 2012 dahingehend NICHTS geändert, dass der Anlagenbetreiber berechtigt ist und nicht verpflichtet, von Dritten messen zu lassen.

Der Nachsatz im §7 meinst Du vermutlich:
EEG 2012 §7 hat geschrieben:"Für Messstellenbetrieb und Messung gelten die Vorschriften der §§ 21b bis 21h des Energiewirtschaftsgesetzes und der auf Grund von § 21i des Energiewirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen."


Dieser Nachsatz darf höherrangiges Recht in keinster Weise beschneiden, lediglich sinnvoll ergänzen.
Ein direkter Widerspruch zu höherrangigem Recht darf also auf solche Weise nicht sozusagen durch die Hintertür eingebracht werden.
Das wird im Bezug auf das EEG im §2.2 des EnWG 2011 sogar ausdrücklich erwähnt:

EnWG 2011 §2.2 hat geschrieben:"Die Verpflichtungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bleiben vorbehaltlich des § 13, auch in Verbindung mit § 14, unberührt."


In der Quintessenz läuft alles darauf hinaus, dass das EnWG im Bezug auf das Messwesen für Bezugszähler von Endkunden gilt, nicht für Einspeisezähler von EEG-Anlagen.
Dahingehend ist der §7 EEG etwas missverständlich formuliert, erwähnt er doch nicht, was da gemessen wird.
Das muss man erst mühsam aus dem gesamten gesetzlichen Kontext herausarbeiten.

Und genau das wird in dem von mir oben zitierten Urteil des OLG Hamm thematisiert. Das EnWG ist hier nicht kompetent genug, da es primär die Netzbetreiber und Energieerzeugungsunternehmen (das sind wir PV-Anlagenbetreiber i.d.R. im Sinne dieses Gesetzes nicht) anspricht.
Ebenso ist der Sinn der §§ 21b bis 21i des EnWG Regelungen im Bezug auf die Liberalisierung des Marktes und nicht die Einschränkung der Rechte von PV-Anlagenbetreibern.

Dazu ist es interessant, sich die offiziellen Eckpunkte zur EnWG-Novelle 2011 durchzulesen:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eckpunkte-enwg-novelle,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
Dort wird klar der Sinn und Zweck dieser Novelle umrissen.
Kein Wort von Einschränkungen für Anlagenbetreiber oder überhaupt zur Messhoheit.
Wenn man dagegen die Abschnitte über Gasnetze liest, wird schnell klar, was mit Messstellenbetrieb gemeint ist und warum das kompetente Leute machen müssen. Mit Stromzähler ablesen hat das nix zu tun.

Dass die Netzbetreiber über ihren Dachverband die alleinige Messhoheit ALLER Messeinrichtung für sich einfordern, ist nichts Neues, das geht seit über 10 Jahren schon so.
Bekommen haben sie die alleinige Messhoheit bisher nicht, im Gegenteil.
Das wird auch so bleiben, solange das BGB nicht geändert wird. Wann das passiert, kann sich ja jeder denken! :lol:

Bisher sind alle strittigen Fragen diesbezüglich vor Gericht gegen die VNBs entschieden worden.
Daran wird sich auch in naher Zukunft nichts ändern, weil der ergänzte § 7 im EEG 2012 und in seiner Folge das EnWG mit Anhang nicht ausreicht, um die entsprechenden § im EEG und BGB zu kippen.

Mag sein, dass es leider VNBs gibt, die keinen Justitiar haben und auch sonst keine Ahnung von Rechtsfragen.
Dann wird intern eine rechtswidrige Vorgehensweise von den Mitarbeitern verlangt und an die geraten dann wir Anlagenbetreiber manchmal.
Die armen Mitarbeiter können also bestimmt oft gar nicht anders.

Da ist dann besonders detailliertes, kooperatives und freundliches Argumentieren angesagt, ohne dabei den erforderlichen Nachdruck aus dem Auge zu verlieren.

Der einfachere Weg ist es leider oft, die Forderungen des VNB abzunicken und zu zahlen.
Rechtmäßig wird dadurch noch lange nichts.
Wie Du schon geschrieben hast, warten wir die Empfehlung der Clearingstelle ab.
Ich glaube schon zu wissen, wie`s dabei ausgeht. 8)
MfG
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Re: Zweite Anlage, Eigenverbrauch, Zähler, etc

Beitragvon ilfer » 22.05.2012, 13:44

eggis hat geschrieben:
ilfer hat geschrieben:Ja, Sch****-Thema... !
Also meinste es wäre besser die Lösung mit dem Rundsteuerempfänger zu wählen, wenn das nicht zu teuer ist von Seiten des Netzbetreibers?

Bei 3 kWp und 1000kWh/kWp zu 24,42 ct/kWh verlierst du über die 70% Regel ca. 700€ in 20 Jahren. Durch Eigenverbrauch und den zu erwartenden Strompreisteigerungen in den nächsten Jahren wird es wohl noch etwas mehr werden.


Hallo zusammen,
ich habe mich heute bei EnBW über die 70%-Regelung informiert.
Möglichkeit 1 ist, ich nehme einen kleineren Wechselrichter, wie oben schon besprochen.
Möglichkeit 2 ist der Rundsteuerempfänger. Und der kostet nur 138,66 Euro plus MWSt und Versand.

Nach unserem obigen Rechenbeispiel würd ich also sagen: PRO Rundsteuerempfänger, oder??

Gruß, ILFER
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Re: Zweite Anlage, Eigenverbrauch, Zähler, etc

Beitragvon eggis » 22.05.2012, 14:17

ilfer hat geschrieben:Nach unserem obigen Rechenbeispiel würd ich also sagen: PRO Rundsteuerempfänger, oder??

Da hast du ja einen günstigen Anbieter "gefunden". :D
Mit sonnigen Grüßen
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Re: Zweite Anlage, Eigenverbrauch, Zähler, etc

Beitragvon ilfer » 22.05.2012, 14:21

Also würdest du das machen, ja?

Ich habe gerade den Solar-Log 500 PM+ entdeckt... der würde ja zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Eine Anlagenüberwachung wollte ich schon lange mal, grade jetzt mit 3 Wechselrichtern und 2 Anlagen.
UND er hat eine Funktion, mit der man die 70% Einspeisung durch Eigenverbrauch optimieren kann.
http://www.solar-log.com/de/produkte-lo ... sicht.html

Was hältst du davon? Hast du eine Ahnung, was das kostet?
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