Zählerjahresgebühr vergessen - Pflicht zur Mitteilung?

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Zählerjahresgebühr vergessen - Pflicht zur Mitteilung?

Beitragvon J-P » 21.01.2012, 22:44

hallo Forum,

bei der Erstellung der 2. Umsatzsteuererklärung ist mir bei der Durchsicht der Papiere aufgefallen, dass die EOn Avacon als mein "EVU-Kunde" zum 2. Mal die Jahresgebühr für den Zähler nicht berechnet hat.

- Zählergebühr bei Nutzung eines gemieteten Zählers: 14,20 Euro/Jahr. Es erfolgen kostenlose monatliche Abschlagszahlungen.

So steht es auch in meinem Schreiben von der EOn Avacon, dass ich als Antwort auf den vertraglosen Zustand bekommen habe.

In den Jahresabschlussrechnungen habe ich die 14,20 € nicht gefunden.

Muss ich diesen Umstand mitteilen bzw. damit rechnen, dass "irgendwann" Nachzahlungen drohen ?

mfg

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Re: Zählerjahresgebühr vergessen - Pflicht zur Mitteilung?

Beitragvon Kran01 » 22.01.2012, 09:15

Melden musst Du nichts, solange nicht verjährt, rechne damit, dass sie es nachfordern, falls sie es bemerken. Verjährung: 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, für das die Gebühr zu zahlen ist
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