Wer trägt die Kosten für eine neue Stromleitung ?

  • Hallo,


    wir planen gerade den Bau einer Photovoltaikanlage für das Dach unseres sehr abgelegenen Vereinsheims. Dieses wurde in den 70er Jahren gebaut und verfügt dementsprechend nur über eine sehr schwache Zuleitung (wir können ca. 20kW ziehen). Was wäre nun, wenn wir uns dazu entschließen würden eine Photovoltaikanlage zu installieren, die mehr Leistung bringt, als dieses Kabel verkraften kann (allerdings unter 30kWp).


    --> Wer muss den Ausbau, also die Neuverlegung eines Kabels bis zu unserem Vereinsheim (ca. 400m bis zum Verteilerkasten oder wie das heißt) tragen ?


    Müssen die Kosten komplett von uns getragen werden oder muss sich das EVU hier ebenfalls daran beteiligen ?



    Gruss,


    Stefan

  • Hallo!


    Da handelt es sich um eine Hausanschlussleitung. Die zu verstärken (auf den im EEG gemeinten HA Standart) ist Kundensache; d.h. der Kunde meldet beim VNB eine max Leistung an, bezahlt für alles was >30kW ist nach NAV einen BKZ PLUS den Aufwand für die neue Technik (Kabel, HA Kasten usw) und kann dann die im EEG genannten 30kW einspeisen.


    Ob es sich rechnet über 400m ein neues A150² für 30kW legen zu lassen - keine Ahnung, da ich die Örtlichkeit (Wege / Gräben / Bäche) nicht kenne.


    Eine Schnellrechnung ergibt bei einem Guten VNB Trafo (Uk4%; Ur2%) und 400m A150² und 2% Spannungsanhebung und keine Vorlast durch weitere Einspeiser (je nach Trafogröße ist das relativ) eine Leistung von knapp 30kW.

  • Hi,


    danke für deine Antwort.


    Das heißt dann wohl, dass wir die Kosten für eine evtl. Erweiterung des Anschlusses komplett selbst tragen müssten.


    Könntest du das mit den Anschlüssen nochmals näher erläutern. Da bin ich noch nicht so ganz durchgestiegen ?



    Gruss,


    Stefan

  • Hallo!


    Zitat

    Das heißt dann wohl, dass wir die Kosten für eine evtl. Erweiterung des Anschlusses komplett selbst tragen müssten.


    Ja


    Zitat

    Könntest du das mit den Anschlüssen nochmals näher erläutern. Da bin ich noch nicht so ganz durchgestiegen


    Was genau? Die Berechnung entspricht den Vorgaben aus der VDEW RiLi "Eigenerz.anlagen am NS-Netz"; ich habe da son kleines, feines (MEINS!) Tool, was die Arbeit sehr erleichtert.
    Die Trafodaten dind wichtig für die Netzkurschlussleistung, welche sich in Verbindung mit der Einspeiseleistung und dem Kabelwiderstand in einer höheren, als der 400V Normspannung bemerkbar macht. Die RiLi gibt den VNB 400V + 2% vor, wobei viele VNB auch schon bis auf 4% gehen (Späterer Netzausbau notwendig oder höhere Einspeiseleistung möglich.


    Zu den Kosten: Schau mal in die NAV Deines VNB's; da sind Preise für Hausanschlüsse und Mehrlängen aufgeführt. So kann man schon mal kalkulieren.


    Habe mal Luschens Bemerkung eines anderen Anschlusspunktes gerechnet: Wenn Euer Anschlusskabel ein A35² ist und Ihr ca auf 200m ab VNB Netzanschluss über eine Zählersäule einspeist, sollte bei 4% Spannungsanhebung eine Leistung von 30kW machbar sein.


    Nun ist also ein spitzer Bleistift bei Euch und ein anständiger Sachbearbeiter beim VNB gefragt.

  • Hallo,


    danke für eure detaillierten Antworten.


    Ich steige bei den ganzen Kabelanschlussgeschichten jetzt nicht mehr so ganz durch. Ich denke wir werden von der Anlagengröße am besten so dimensionieren, dass unser bisheriges Kabel ausreicht.


    --> Kann man denn sicher sagen, dass wir eine Photovoltaikanlage mit 16kWp problemlos mit diesem Kabel anschließen kann ?



    Gruss,


    Stefan

  • Hallo nochmals,


    ich hab gerade mit meinem EVU (EnBW) telefoniert.


    Laut der Aussage des dortigen Sachbearbeiters ist ein Ausbau der Netzinfrastruktur zum Anschluss von PV-Anlagen bis 30kWp Sache des EVU wenn es sich um einen "korrekten" Stromanschluss des jeweiligen EVU handelt. Er meinte, da sich der Stromzähler bei uns im Keller befindet sei es wohl so ein Anschluss !?
    Er hat irgendwas bei sich am Rechner rumgeschaut und gemeint, dass die Kosten eines evtl. Ausbaus die EnBW tragen müsste.


    Sehr verwirrt was denn nun wirklich Sache ist !!!?????!!!



    Gruss,


    Stefan

  • Hallo Stefki!


    Wenn VNB das wirklich ausbauen will ---- sofort schriftlich geben lassen.
    Wenn schriftlich vorhanden, einen Installateur finden, der zu vernünftigen Konditionen eine 30kW noch aufbauen kann. :wink:

  • Hallo,


    sorry, aber ich muss diese "alte Geschichte" nun doch nochmals aufgreifen!
    (Installation einer 30kWp-Anlage auf einem außerorts gelegenen Vereinsheim, zu dem eine zu "dünne" Leitung hinführt)


    Ich habe heute Post von der EnBW bekommen, die mir folgendes schreibt:
    ...
    die Prüfung hat ergeben, dass die Stromeinspeisung am Hausanschlusskasten des Gebäudes ...... technisch nicht realisiert werden kann. Wir werden der gesetzlichen Verpflichtung, Ihre Anlage unverzüglich vorrangig an unser Netz anzuschließen, dennoch selbstverständlich nachkommen.
    Die derzeit maximal mögliche Einspeiseleistung ohne erforderliche Netzbaumaßnahmen beträgt ca. 10kW. Um die geplanten 30kW in unser Stromnetz aufnehmen zu können, sind Netzbaumassnahmen erforderlich. Die Kosten für diese Maßnahmen werden von uns übernommen.
    ......


    Heißt das denn nun, dass die EnBW wirklich sämtliche Kosten (also auch die Neuverlegung eines Kabels bis in den Keller des Vereinsheims!!) übernimmt ??


    Gruss,
    Stefan

  • Wenn notwendig baut die EnBW die Stromleitung bis zum Hausanschlusskasten aus. Wo der bei euch sitzt (vermutlich im Keller) kann ich aber nicht sagen.