VNB Bearbeitungszeit frisst Übergangsfrist auf

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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VNB Bearbeitungszeit frisst Übergangsfrist auf

Beitragvon wjr » 08.04.2012, 00:13

Langsam glaube ich, die Übergangsregelung ist überhaupt nicht realisierbar

Ich dachte, nur mir ginge das so, aber nachdem ich hier im Forum gestöbert habe, scheint das ein allgemeines Problem zu sein.

Anlagen, die vor diesem Datum bereits geplant wurden, können evtl. noch die alte höhere Einspeisevergütung sowie eine Vergütung für Eigenverbrauch bekommen. Folgende Projekte fallen in die Übergangsregelung:

Dachanlagen, die vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber gestellt haben und bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb gehen




Mein Beispiel

29,9 kWp Bestand, 90 zusätzlich geplant
Netzafrage 30.1. 2012 beim VNB (E.ON Bayern) - also falle ich damit unter o.g. Übergangsregelung - richtig?

Eingangsbestätigung, "bitte von Rückfragen absehen"
nach 8 Wochen trotzdem Anruf
"kann nicht bearbeitet werden, es fehlt die Kostenschätzung der Anlage
danach bekomme ich Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung, die dauert sicher mehr als 8 Wochen"

Kostenschätzung ging am gleichen Tag raus, Antrag auf NVP jetzt (7.4.) wieder eine Woche überfällig :-(
Also Ergebnis der NVP Mitte Juni

danach Verhandlung mit Grundstückseigentümern, Kosten der Leitung ermitteln, endgültige Entscheidung treffen, Finanzierung fix machen, Module bestellen, montieren, in Betrieb nehmen.
Und das alles binnen 14 Tagen?

Sollte ich nicht davon ausgehen können, daß eine Übergangsregelung auch realisierbar ist, um einen Vertrauensschutz herzustellen?

Ich kann jetzt die Anlage "ins Blaue hinein" erstellen.
90 kW, 200 Kilo-Euronen
auf das Risiko, für 50 weitere Kilo-Euronen Kabel graben zu müssen?
Oder an einem neidigen Grundstückseigner zu scheitern?

Hat der Gesetzgeber bei der Formulierung dieser Regelung gepennt?
War das nur ein Feigenblatt, um die Öffentlichkeit zu beruhigen?
Oder torpedieren die VNP die Anwendung der Übergangsregelung?
wjr
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Re: VNB Bearbeitungszeit frisst Übergangsfrist auf

Beitragvon wjr » 11.04.2012, 10:25

Hallo,?

hat keiner das selbe Problem wie ich?
Gibt es vielleicht gar keinen, der die Übergangsfrist für > 30 kW in Anspruch nehmen möchte?
Oder haben die alle keine Zeit, im Forum zu schreiben, weil sie am Kämpfen sind mit dem Zeitplan?
Oder sind das alles Großinvestoren, die sich hier nicht finden?
Oder habt Ihr alle schon zum 31.3. in Betrieb genommen?

Wäre echt interessant zu wissen, ob diese Übergangsregelung überhaupt in der Praxis eine Rolle spielt,
und wie die Bauherren + Planer damit umgehen.

Habe einen Brief hier an Minister Röttgen aufgesetzt, daß diese Regelung eigentlich unrealistisch ist.
Bin am Überlegen, ob ich den abschicken soll.
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Re: VNB Bearbeitungszeit frisst Übergangsfrist auf

Beitragvon Trashman » 11.04.2012, 10:36

Antrag gestellt am 27.1., wirtschaftliche Zumutbarkeit wird seit Anfang März geprüft, Ende nicht absehbar.
Anlage ist schon auf dem Dach, ich kann es mir wirtschaftlich zumuten das Kabel bis zum Trafo zu graben...
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Re: VNB Bearbeitungszeit frisst Übergangsfrist auf

Beitragvon wjr » 11.04.2012, 19:50

Trashman hat geschrieben:Antrag gestellt am 27.1., wirtschaftliche Zumutbarkeit wird seit Anfang März geprüft, Ende nicht absehbar.
Anlage ist schon auf dem Dach, ich kann es mir wirtschaftlich zumuten das Kabel bis zum Trafo zu graben...


Versteh' ich das richtig?
Dem VNB fallen keine nennenswerten Kosten an, weil Du Dich ohnehin schon bereit erklärt hast, diese zu tragen, und trotzdem prüft er selbiges schon seit 6 Wochen?
Da ist doch der Mißbrauch imho so offensichtlich, daß es da nur um Verzögerung geht.

Vergleich doch mal Deinen Fall mit diesen Beiträgen und evtl. anderen dort verlinkten Hinweisen der Clearingstelle
http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/779
http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1219

Wenn Du meinst, daß Das Recht auf Deiner Seite ist, würde ich das dem VNB schriftlich mitteilen, mit der Bitte um dringende gütliche Einigung, da Du ansonsten für weitere schuldhafte Verzögerung Schadensersatz fordern müsstest und Deine Interessen an einen einschlägig fachlich versierten Anwalt übergeben. Ggf. kannst Du das ja mal vorher telefonisch so ankündigen, aber wenn Du hinterher tatsächlich Schadensersatzanspruch stellen willst, ist eine schriftliche Mahnung an die Gegenseite immer sehr hilfreich.

Habe letzte Woche einige einschlägige Fachanwälte ergoogelt und angefragt, kann Dir das Ergebnis gerne mitteilen, bittte Anfrage per PN. Ist aber nicht billig.
In meinem Fall habe ich entschieden, zunächst den "kleinen Dienstweg" (bitte... danke... mündliche unverbindliche Auskünfte...) zu gehen, aber immer aufpassen, daß die Zügel schön straff bleiben...
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Re: VNB Bearbeitungszeit frisst Übergangsfrist auf

Beitragvon Trashman » 11.04.2012, 20:07

Ich habe schon in meinen Antrag geschrieben dass der Hausanschluss ausgelastet ist (das wusste ich) und ich gerne eine ZAS an der Grundstücksgrenze hätte (da läuft eine ausreichend große Leitung) und der VNB mir diese bitte anbieten soll.
Jetzt fängt der VNB eben an zu rechnen ob Sie zum Netzausbau (= Austausch der Leitung von der Grundstücksgrenze/der großen Leitung bis zum Hausanschlusskasten) verpflichtet sind und die Kosten hierfür tragen müssen. Kostet etwa 9.000 Euro, haben sie mir schon letztes Jahr im April angeboten und liegt unter der 25%-Grenze.
Sind nur 25 kW, da habe ich nicht so einen großen Druck und die Wechselrichter fehlen auch noch. Aber im Mai sollte die Anlage schon ans Netz...
Beim VNB erreicht man telefonisch seit 2 Wochen (so lange probiere ich es jetzt) keinen der hierzu etwas sagen kann.
Ich denke ich schaue mir den Spaß noch 2 Wochen an und dann geht das nur noch per Brief. Eigentlich ist unser VNB ziemlich umgänglich (ist auch ein kleiner) und evtl. spare ich so ja 2000 Euro für die ZAS (Auch wenn der VNB das wirklich nicht bezahlen müsste, auf dem Grundstück sind schon 48kWp und jetzt eben nochmal 25 on top...)
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Re: VNB Bearbeitungszeit frisst Übergangsfrist auf

Beitragvon wjr » 29.05.2012, 09:52

Ei da isser ja

Posteingang Samstag: Einspeisezusage :D
keine 4 Monate nach "Anschlussbegehren"...

kaum schimpft man ein bisschen ordentlich (Schadenersatz ... Fristen .... EEG .... Regress gegen handelnde Personen...), bekommt die große E.On plötzlich Verständnis für die Sorgen der kleinen PV-Betreiber.

Aber wahrscheinlich war das nur Zufall, und die Post hat sich überkreuzt :?
seis drum....

Sorry, liebe E.ON-Mitarbeiter, wenn ich Tonfall etwas drastisch werden mußte.
Leider habt Ihr resp. das Verhalten Eures Arbeitgebers mir keine andere Wahl gelassen.
In der Hoffnung, daß nun die Phase der konstruktiven Zusammenarbeit beginnen kann...
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Re: VNB Bearbeitungszeit frisst Übergangsfrist auf

Beitragvon wjr » 12.03.2013, 20:34

Als Referenz für diverse VNB-Versteher, die sich hier im Forum gerne beleidigt geben und auf Verständnis plädieren, möchte ich der Gemeinde den Fortgang des Dramas nicht vorenthalten.

wjr hat geschrieben:In der Hoffnung, daß nun die Phase der konstruktiven Zusammenarbeit beginnen kann...


Leider währt die Hoffnung nur kurz.

Juni lief Schlag auf Schlag - da brauchten wir ja auch keine Eon dazu:

  • Grundstücksverhandlungen für 700 m Leitungsführung abschließen
  • Finanzierung abschließen
  • 450 m² Eternitdach auswechseln
  • 220 m² Fassade anständern
  • 90 kWp montieren
  • EEG-Konforme Inbetriebnahme dokumentiert zum 27.6.2012

Knapp, aber gewonnen :mrgreen:
Ein riesen :danke: an alle Beteiligten.

Im Juli dann Kabel verlegen, parallel dazu Netzanschlussvertrag der EON.
Welch Wunder und lobenswert: Anfang August war sogar der Ortstrafo samt Anschlusskasten gewechselt, sprich der Netzausbau vollzogen. Für diesen Fall auch an die EON :danke: - Ehre wem sie gebührt.

Freut Euch und seit guten Mutes, denn es könnte schlimmer kommen.
Und ich freute mich, und ich war guten Mutes, und es kam schlimmer:

Es hat dann erneut 8 Wochen gedauert, den angeblich einzigen Menschen in Nordbayern, der Wandlerzähler anklemmen kann / darf / will, in Bewegung zu setzen. Auch hier war wieder eine motivierende Schadensersatzdrohung erforderlich.
Blödes Spiel :cry:

Aber wenn's hilft: seit 10.10. 2012 dreht sich nun das Zählerrad. 8)

Im November dann Schwarzer-Peter-Spiel zwischen Abrechnung/Vertrieb und Netzcenter.
Mit ausreichender Harnäckigkeit in diversen Warteschleifen und zunehmender Verwunderung über offensichtlich tatsächlich auf breiter Linie vorhandene organisatorsiche Unfähigkeit dann am 3. Dezember eine klare Aussage zu den Voraussetzungen für einen Zahlungsbeginn:

Kontonummer, USt-Daten, Registrierungsbestätigung - wird am selben Tag noch eingereicht.

31.1.13:
auf telefonische Rückfrage wollte der Herr erst pampig werden, weil ich ja noch nicht alle Daten geliefert hätte, mußte dann aber zugestehen, daß seit 3. 12. alles da wäre.
Seine Zusage: der Datensatz würde nun "kaufmännsich und technisch aufgebaut".

Ich glaube, wenn ich das meinen Dachdeckern und Solarmonteuren erzähle, geht denen angesichts solcher baulichen Anstrengungen nicht nur das Messer, sondern eine ganze Motorsäge in der Tasche auf....

5.2.13
Rückfrage von EON: er würde gerne etwas mehr zu der lehrstehenden Wohnung bei uns wissen.... :?:
na zum 10.10.12 sei doch bei uns ein Mieter ausgezogen :?: :?:
Wir konnten uns dann dahin gehend eingen, daß es sich bei dem ausgezogenen Mieter um eine neu angeschlossene Solaranlage handelt. Schien für ihn wohl fast das selbe zu sein.
???&%"§$#"%6 :?: :?: :?:
(Nur gut, daß es für meine wahre Muttersprache kein Tastaturlayout gibt)

Ende Februar dann das ersehnte "Begrüßungsschreiben" samt Bitte um 2x Einzugsermächtigung.
Sorry, liebe EON, aber Einzugsermächtigung gibts nur für vertrauenswürdige Unternehmen, die ihre Verwaltung im Griff haben.
Die Chance, das zu beweisen, gebe ich Euch weiterhin gerne.

Und dann glatt noch eine Mahnung wegen nicht bezahltem Rundsteuerempfänger.
Ja, geht's noch?

Habe mich erdreistet, die erbetenen Formulare vom Begrüßungsschreiben (mit den Infos vom 3. Dezember) um Fristsetzung und Androhung eines Mahnverfahrens zu ergänzen.
Es soll ja zum guten Ton im Geschäftsleben gehören, sich auf sein Gegenüber einzustellen.
Auch wenn es mir zunehmend lästig fällt. :juggle:

Adressiert erst mal an den Vorstand und nur Kopie an das Kundencenter.
Nicht nur wegen der Ladungsfähigkeit der Adresse, sondern weil derartig breit angelegte Unfähigkeit / Unwilligkeit sicher nicht das Problem eines einzelnen Mitarbeiters, auch nicht einer Abteilung, sein kann.
Das ist Chefsache (sollte es zumindest sein).
Schau'mer mal...
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