Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.
Moderator: Mod-Team
von Ody » 28.10.2012, 22:11
Hallo Gemeinde,
ich habe ein kleines Verständnisproblem und evtl .könnt ihr mir bei der Beseitigung behilflich sein? Wir sind im Mittelfranken zu Hause und erhalten unseren Strom vom "exotischen Anbieter X".
Nun möchten wir ab November Strom von unserer PV einspeisen und auch einen Teil selbstverhackstücken, nun stellt sich uns die Frage an welches VNB müssen wir uns diesbezüglich wenden? Ist unser Einspeisepartner automatisch der exotische Anbieter X, oder gibt es für diverse Regionen zentrale Ansprechpartner bzw. Unternehmen die das übernehmen müssen?
Sollte es sich beim "Einspeiser- Unternehmen" und unserer Bezugsquelle um unterschiedliche Partner handeln, stellt sich uns die nächste Frage wie es sich dann mit den Eigenverbrauch- Abrechungen verhält, bzw. müssen wir zwangsweise zum Einspeise- Unternehmen wechseln?
Fragen über Fragen.....
Danke für euren Input
Gruß Roland
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von Oeko-Fuzzi » 28.10.2012, 22:41
Hallo Roland, Dein Energieversorger ist auch der, der den von Dir erzeugten Strom abnehmen muss. Aber, hast Du nicht die möglichkeit von X nach Y zu wechseln? Mach Dich doch schlau, welche Versorger in Deinem Gebiet, zu welchen Preisen, noch aktiv sind. Im übrigen, wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest und die MWST vom Finanzamt erstattet haben möchtest, wirst Du automatisch Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten, aber nur gegenüber dem Finanzamt, nicht Deinem EVU. Das ist aber unabhängig vom Eigenverbrauch, der nur steuerlich zu berücksichtigen ist. Gruss Willi
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von jodl » 28.10.2012, 22:55
Oeko-Fuzzi hat geschrieben:Hallo Roland, Dein Energieversorger ist auch der, der den von Dir erzeugten Strom abnehmen muss. Aber, hast Du nicht die möglichkeit von X nach Y zu wechseln? Mach Dich doch schlau, welche Versorger in Deinem Gebiet, zu welchen Preisen, noch aktiv sind. Im übrigen, wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest und die MWST vom Finanzamt erstattet haben möchtest, wirst Du automatisch Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten, aber nur gegenüber dem Finanzamt, nicht Deinem EVU. Das ist aber unabhängig vom Eigenverbrauch, der nur steuerlich zu berücksichtigen ist. Gruss Willi
hallo Willi, machs einfach wie der Pinguin: "wenn man keine Ahnung hat, ...." also kurz: der Stromlieferant "exotischer anbieter" hat mit dem Ganzen überhaupt nichts zu tun der einzige mit dem ihr wegen der PV-Anlage zu tun habt, ist der örtliche VNB nur mit dem rechnet ihr ab, auch den Eigenverbrauch ein Wechsel des Stromlieferanten ist nicht nötig es kann allerdings sein daß der bisherige Lieferant keine Kunden mit Eigenverbrauch haben will und euch kündigt
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von Ody » 29.10.2012, 09:18
Hallo zusammen,
danke für euren Input. O.k. dann werde ich mich mal auf die Suche nach dem örtlichen VNB begeben. Hat jemand Tipps (evtl. Anruf beim momentanen Lieferanten)? Bin ich verpflichtet, meinem Lieferanten die Veränderung (Eigenverbrauch) mitzuteilen, oder kann ich dass einfach "laufen lassen" und abwarten wie sich der Lieferant verhält?
Gruß und einen schönen Start in die Woche....
Roland
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von kpr » 29.10.2012, 10:14
Also... die Pragmaten-Lösung: Mach auf einem Vergleichsportal (z.B. Verivox) einen Strompreisvergleich. Dort wird Dir als Vergleichswert der Tarif des Grundversorgers angezeigt. Auf dessen Homepage sollte sich dann auch ein Verweis auf den VNB finden; oder dort sollte man es Dir sagen können.
Die Veränderung brauchst DU nicht mitzuteilen. Das erledigt der VNB für Dich. Das aktuelle EVU wird über den beim Direktverbrauch erforderlichen Zählertausch informiert. Die Thematik, dass sich EVU's im Fall von DV "verweigern", habe ich seit Anfang 2010 verfolgt. Aus anfänglich hartem Marktabwehrverhalten wurde bröckelnder Widerstand. Ich habe zuletzt im Frühjahr 2012 einen Anbieterwechsel aufgesetzt. Alle günstigen Anbieter waren für Überschusseinspeiser "offen". Das Problem scheint mir gelutscht zu sein. (Es kommt allerdings vor, dass man auf kompetenzminimierte Callcenter-Agents aufschlägt. Die können einen Zweitarifzähler nicht von einem Zweiwegezähler unterscheiden; und selbst wenn, kennen sie die Funktion nicht. Meine Erfahrung: Direkt beim jeweiligen EVU den Kontakt suchen. Das war teilweise etwas schwierig und umständlich; hat sich aber in JEDEM einzelnen Fall als erfolgreich erwiesen.)
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von donnermeister1 » 29.10.2012, 10:18
Seit der Trennung der Stromnetze sind mehrere Teilnehmer am Strom im Markt.
Kraftwerksbetreiber Übertragungsnetzbetreiber ÜNB Verteilungsnetzbetreiber VNB Energieversorgungsunternehmen EVU
Kraftwerksbetreiber derzeugen die elektr. Energie und bieten sie zum Kauf an
Übertragungsnetzbetreiber transportieren die elektr. Energie über die Hochspannungsleitungen und Reglen das Stromnetz.
Verteilungsnetzbetreiber verteilen die elektr. Energie in den Städten und Gemeinden. Dafür bekommen sie ein Konzession von den Städten und Gemeinden. Verlegen Kabel und Leitungen in die Strassen, stellen Hausanschlüssse für die Kunden bereit.
Energieversorgungsunternehmen kaufen die von den Kraftwerksbetreibern angebotene elektr. Energie und verkaufen sie an die Kunden. Das EVU kann man frei wählen.
Der VNB ist nun der, dem der PV-Betreiber die erzeugte elektr. Energie liefert und von dem der PV-Betreiber das Geld bekommt. Sowohl für die eingespeiste als auch für die direktverbrauchte Energie (sofern er noch etwas für den Direktverbrauch bekommt). Den VNB kann man nicht frei wählen, da es im Regelfall nur einen für ein Gebiet gibt.
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von Ody » 30.10.2012, 11:44
Hallo zusammen,
@ Donnermeister 1., danke für Deine sehr verständliche Auflistung der einzelnen Institutionen. @ kpr, ich habe nun mal meinen EVU angeschreiben und ihnen die Sachlage erklärt bzw. vorab informiert. Mal sehen wie sie reagieren.
Danke für eure Hinweise
Gruß
Roland
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von donnermeister1 » 30.10.2012, 12:20
Ody hat geschrieben:... ich habe nun mal meinen EVU angeschreiben und ihnen die Sachlage erklärt bzw. vorab informiert. Mal sehen wie sie reagieren. ...
Hätte eigentlich ein Blick in die AGB gereicht. Da kann es z.B. solche Klausel geben. Das Vertragsverhältnis ist auflösend bedingt dadurch,
· dass EVU-XXX feststellt, dass Photovoltaikanlagen betrieben werden, die nicht in das öffentliche Netz, sondern in Ihr Hausnetz direkt einspeisen.
Die wollen dann keine Kunden mit Direktverbrauch.
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