Technische Inbetriebnahme

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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Re: Technische Inbetriebnahme

Beitragvon Harvester66 » 21.06.2012, 23:34

@Bento: Da hast du wohl (leider) Recht :danke:

Zum damaligen Zeitpunkt (vor dem 09.03. bzw. 01.04.) war das noch nicht der Fall. Ändert sich ja immer wieder was.
Es ist also immer Verlass auf die unzuverlässige Politik die uns keinerlei Planungssicherheit gewährt :roll: noch nicht einmal kurzfristige...

Sonnige Grüße
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Re: Technische Inbetriebnahme

Beitragvon sundevil » 14.09.2012, 21:46

Wie ist diesbzgl. der aktuelle Stand?
Was muß ich derzeit amchen, um den "Monatsbetrag" von September noch zu sichern?
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Re: Technische Inbetriebnahme

Beitragvon Bento » 15.09.2012, 10:54

Hallo Markus,
MarkusPV hat geschrieben:Werde also alles dokumentieren und abwarten was raus wird.

Was ist denn nun daraus geworden?
Viele Grüße
Bento

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Re: Technische Inbetriebnahme

Beitragvon Bento » 15.09.2012, 11:08

sundevil hat geschrieben:Wie ist diesbzgl. der aktuelle Stand?
Was muß ich derzeit amchen, um den "Monatsbetrag" von September noch zu sichern?

Da hat sich nichts geändert im Vergleich zu den bisherigen Antworten:
§ 3 Nr.5 EEG 2012
„Inbetriebnahme“ die erstmalige Inbetriebsetzung des Generators der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage, unabhängig davon, ob der Generator mit erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme,

Wenn also deine Anlage inkl. WR fertig montiert sein sollte und der Zähler bereits gesetzt ist (die Anlage also einspeist), hast du gar kein Problem. --> Photos vom Zähler mit aktuellem Zählerstand.

Wenn du noch keinen Zähler hast, die Anlage aber ansonsten einspeisefertig montiert ist, machst du das gleiche wie bei der früheren "kaufmännischen Inbetriebnahme": Glühbirnentest des Modulfeldes unter Zeugen.

In jedem Fall muss die Bundesnetzagentur über das Inbetriebnahmedatum informiert werden (Online-Anmeldung).
Viele Grüße
Bento

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Re: Technische Inbetriebnahme

Beitragvon berndjuergen » 15.09.2012, 11:28

Hallo, als Neuling in diesem Forum weiss ich nicht genau, wo ich meine Fragen loswerden soll. Ich versuche es mal hier.
Meine 7,02 kWp-Dachanlage läuft seit 30.8.12. Der alte Zähler, der bisher noch nicht vom Netzbetreiber RWE durch einen Zweirichtungszähler ersetzt wurde, läuft zeitweise rückwärts: um 160 kWh seit 30.8.
Fragen: Wer nutzt/bezahlt den eingespeisten Strom? Wird der Versorger den für ihn unerwartet niedrigen Zählerstand akzeptieren? Was ist, wenn der Stand des noch nicht ausgetauschten Zählers schließlich kleiner ist, als der dem Versorger zuletzt mitgeteilte Zählerstand?
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