Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.
Moderator: Mod-Team
von bambam » 20.06.2012, 12:59
Hallo an alle.... kurze Frage: Ich habe in 2010 auf einen Mietshaus eine PV-Analge installieren lassen. Da die örtlichen Stadtwerke durch überhöhte Netzentgelte versuchen, ein anderes Projekt zu verhindern, will ich dieses vorziehen.
Geplant ist folgendes: Zu der PV soll noch ein BHK rein, der Strom soll kombiniert an die Mieter verkauft werden. Nun mein Fragenkatalog: Wie läuft die Technische Umsetzung? Theoretisch müßten die Mieter mit mir einen Vertrag zur Stromlieferung abschließen, ich einen Hauptzähler für den Bezugstrom einbauen, zwei Zähler für den jeweils erzeugten Strom (Bhkw &PV) , geeichte Zähler für die Mieter einbauen und einen Vertrag mit einen Stromlieferanten abschließen. Da ich den Strom dirkt verkaufe, brauchen die Mieter dene Anschluss der Stadtwerke nicht mehr und sparen so schon bei der Grundgebühr.... soweit so richtig?
Grundlagen für die Mischkalkulation: die Anlage ist in 11.2010 in Betrieb gegangen, also folgende Vergütung: bis 30 kW bis 30 % Selbstverbrauch 16,65 cent pro selbstgenutzte KWH bis 30 kW ab 30 % Selbstverbrauch 21,03 cent selbstgenutzte pro KWH
Korrekt?
Nun die nächste Frage: Da d Stromanshluß der Mieter wegfällt, ist diese wie zu kündigen, auch in Hinsicht auf Veträge mit anderen Stromleferanten, die nicht zu den Stadtwerken gehören?
Vor allem: Welche Steuern und Abgaben muß ich pro KWH abführen? Umsatzsteuer ist schon mal klar.
Wer hat sowas schon mal durchgezogen? Besteht Interesse an einen Projektblog oder gibt es das schon?
Gruß bambam
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von liselotte » 20.06.2012, 19:01
bambam hat geschrieben:Nun die nächste Frage: Da d Stromanshluß der Mieter wegfällt, ist diese wie zu kündigen, auch in Hinsicht auf Veträge mit anderen Stromleferanten, die nicht zu den Stadtwerken gehören?
Hallo BABAM Alles nach 2009, also Eigenverbr durch dich oder Mieter. möglich. Bevor ich das Projekt angehen würde, würde ich mit den Mietern sprechen, ob diese sich das Recht, den Lieferant selbst zu wählen,bzw zu wechseln von Dir nehmen lassen.Wenn Du mit den Mietern ein sehr,sehr gutes Verhältnis hast (Kinder,Verwandte) kann das gut gehen. Ich betrachte aber diesen Punkt als den wichtigsten, der zuerst offen mit den Mietern zu klären ist. Der Mieter Ist nach dem Zusammenschluss bei keinem VNB mehr geführt. Wenn D hier sehr sicher bist, dann ist alles Andere einfach.. meint Liselotte
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von Rainbow » 20.06.2012, 19:13
Hi @ll, ja der "Eigenverbrauch" kann auch von Dritten verbraucht werden. Wie liselotte sehe ich das größte Problem bei den Mietern. Ich bin mir weiter ziemlich sicher, dass du bambam denen nicht die Wahlmöglichkeit nehmen kannst. Vertraglich geht das sicherlich, aber wenn einer wechseln will, wird ein solcher Vertrag wahrscheinlich rechtlich nicht haltbar sein. Gerade das Verbraucher zwischen den Energieerzeugern wechseln dürfen, ist bestehendes Recht, ich denke nicht, dass du dieses aushebeln kannst. Wenn das Projekt funktionieren soll, geht es nur mit der Zustimmung der Mieter und über den Preis. Wenn der Mieter beim Wechsel mehr zahlen muss als bei dir, wird der Wechselwillen zu einem anderen Anbieter wahrscheinlich schnell erlahmen. Rainbow
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von bambam » 20.06.2012, 19:30
 Was ist denn hier los? Warum wird hier denn rumgezikkt? Wer redet hier von Wahlmöglichkeit nehemen? Manchmal frage ich mich, wie blasiert man sein muß, um einen Vermieter vei jeder Gelegenheit einen versuchten Rechtsbruch zu unterstellen...... Ich denke hier an eine Win/Win Situation und wie diese bestmöglich kombiniert und angewendet werden kann....
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von wowie » 20.06.2012, 19:43
Hallo
Win/Win Situation ist ja schön, aaaber
Ab und an zofft man sich mit den Mietern oder die untereinander, vermiete auch mehrere Wohnungen.
Dann fängt das Gerangel an. Da sollte man rechtlich schon auf der sicheren Seite sein.
Am besten 2 Steigleitungen legen und bei Bedarf auf den Stromlieferanten der Wahl umklemmen lassen.
Gruß Wolfgang
PS: An die Möglichkeit habe ich auch schon gedacht, sie dann aber wieder verworfen,
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von JayM » 20.06.2012, 19:49
Hallo bambam, was ist denn hier rumgezickt? Die User hier machen doch die Gesetze nicht und weisen Dich lediglich zu Recht darauf hin, dass Du für Deine Lösung die Zustimmung der Mieter brauchst. Weißt Du doch lieber jetzt als nachdem Du investiert hast, oder? Hier sind die verschiedenen Abrechnungsvarianten gut beschrieben: http://www.vdi.de/fileadmin/vdi_de/redakteur_dateien/geu_dateien/Abrechnungsvarianten-Text-BWK_7-8-2010.pdf Für die von Dir beschrieben Zählervariante wird Strom als Betriebskosten gesehen und abgerechnet wie Wärme heute schon. Dazu muß in Deutschland tatsächlich jeder Mieter zustimmen. Die anderen Möglichkeiten sind technisch erheblich aufwändiger. Auch interessant ist diese Papiere zu Zählerkaskaden. Über die Verschaltungsreihenfolge wird bestimmt welcher Strom zuerst in den Eigenverbrauch geht und welcher als letztes: http://www.bhkw-forum.info/nachrichten/7919/2012-04-23-clearingstelle-eeg-veroffentlicht-wegweisende-empfehlung/ und http://www.bhkw-forum.info/wp-content/uploads/Eigenverbauch-von-PV-und-BHKW.pdfIch wünsche Dir viel Erfolg. Es sind Projekte wie Deines, die die Grenzen des möglichen und des normalen hin zu einer dezentralen, demokratischen Energieversorgung verschieben. Also nicht von ein paar gut gemeinten und vielleicht etwas negativ formulierten Beiträgen irritieren lassen ... . Gruß Jochen
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von Rainbow » 20.06.2012, 19:53
Hi @ll, wowie hat geschrieben:PS: An die Möglichkeit habe ich auch schon gedacht, sie dann aber wieder verworfen,
Ja wowie, ich plage mich da auch ein wenig mit herum, aber verworfen habe ich die Pläne nach der "tollen" Vollbremsung durch RöRö zum 01.04.2012. Nun liegt ja alles im VA und je nachdem was dabei herauskommt, plane/baue ich eine Anlage für ein Mietshaus, oder ich lasse es bleiben. bambam, ich wollte dir nicht zu nahe treten und einen Rechtsbruch habe ich dir doch gar nicht unterstellt. Im übrigen bin auch ich Vermieter und wie du oben gerade lesen kannst, habe ich mich mit der Sache auch schon befasst Weiter sind die Links von JayM auch ganz hilfreich, denke ich jedenfalls. Rainbow
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von bambam » 21.06.2012, 18:52
Hi @ all...! Danke JayM, Du hast mir wesentlich weiter geholfen! "Da der Aufwand, den ein KWKAnlagenbetreiber als Erlaubnisinhaber nach § 4 StromStG zu bewältigen hat, erheblich ist und in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu möglichen Erstattungsbeträgen steht, hat es sich in der Praxis besonders bei KWK-Anlagen als sinnvoll erwiesen, von einer Ausnahmeregelung der StromStV Gebrauch zu machen. Deren § 1 Abs. 2 eröffnet die Möglichkeit, nicht als Versorger im Sinne des Gesetzes behandelt zu werden und damit von sämtlichen Melde- und Berechnungspflichten befreit zu sein."Das war für mich der entscheidene Satz, um es selber zu machen. Ich habe folgendes gefunden: http://energy-consulting-meyer.de/downl ... reiber.pdf und http://energy-consulting-meyer.de/downl ... m_bhkw.pdfFällt beim Stromverkauf an die Mieter eine EEG-Umlage an, die abzuführen ist? Viele von den genannten Vorteile sind doch hinfällig! Fliegenfänger?? Und bevor ich es vergesse: Danke für die ermutigende Worte! Gruß Bambam
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von Ralf Hofmann » 21.06.2012, 19:49
Hallo, bambam hat geschrieben:Ich denke hier an eine Win/Win Situation und wie diese bestmöglich kombiniert und angewendet werden kann....
ich würde primär zwischen zwei Wegen wählen: 1.) Du hast einen besonders vertrauenswürdigen Mieter, wo das Ausfall- und Ärgerrisiko nahe Null ist. Dem würde ich einen guten Stromtarif anbieten, der immer X% unter einem Musterpreis liegt, z.B. dem der örtlichen Grundversorgung. Dann kannst Du seinen Zähler auf Deinen Namen anmelden, die PV-Anlage über diesen Zähler laufen lassen und selbst mit ihm abrechnen. Hast Du mehrere Wechselrichter, kannst Du evtl. die Anlage so splitten, dass jeder Wechselrichter einen anderen Mieter bedient. Ob dabei der VNB mitmacht ist aber Verhandlungssache, da in diesem Fall ja eine Anlage auf mehrere Zähler gesplittet wird. Das EEG sieht diesen Fal imho gar nicht vor, ist also Verhandlungsgeschick angesagt. Das BHKW kann dann natürlich sowieso bei einem anderen Mieter angeschlossen werden. 2.) Wenn Du eine leerstehende Wohnung hast, bietest Du die gleich an mit einem "Ökostromvorteil" für die nächsten 20 Jahre. Mietnebenkosten sind heutzutage schon ein Grund, eine Wohnung zu nehmen oder auch nicht, kann also ein Wettbewerbsvorteil sein. In jedem Fall läuft die PV-Anlage so nur über einen oder zwei Mieter, das BHKW über einen weiteren, die anderen haben nix damit zu tun. Das hält möglichen Ärger in Grenzen und optimiert trotzdem das Ergebnis. 3.) Willst Du alles über Deinen Zähler laufen lassen und für die Mieter nur noch Unterzähler vorsehen, musst Du den Zählerschrank so bauen lassen, dass es für jeden Mieter möglich ist, wieder einen eigenen Zähler zu bekommen, falls die keinen Strom von Dir wollen. Das würde ich mit dem ausführenden Elektriker auf jeden Fall vorher durchsprechen, technisch ist das problemlos möglich. Dann sind nachher die Kosten auch nicht so hoch, wenn hier und da wieder umgeklemmt werden muss. bambam hat geschrieben:Nun die nächste Frage: Da d Stromanshluß der Mieter wegfällt, ist diese wie zu kündigen, auch in Hinsicht auf Veträge mit anderen Stromleferanten, die nicht zu den Stadtwerken gehören?
Die Stromlieferverträge müssen von dem Mieter selbst gekündigt werden. Ist der Zeitpunkt klar, wann dieser endet kannst Du beim VNB den Zähler kündigen und demontieren lassen. Wenn Du viele Mieter hast, wird das nicht zeitgleich gehen. Dann muss jedesmal der Elektriker den entsprechenden Zählerplatz umklemmen und einen Zähler von Dir dort setzen.
MfG Ralf Hofmann _________________________________________________________________________ 30 kwp seit 12/2011 (Suntech STP 250er / SolarMax MT / SL 1000) + 23,6 kwp seit 4/2013 Meine Anlagen: viewtopic.php?t=72378.html
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von einstein0 » 21.06.2012, 20:02
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