Strom an die Mieter ?!

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon Ralf Hofmann » 25.06.2012, 16:35

Hallo,

hier ist noch ein Text der Clearingstelle EEG zu dem Thema:

http://www.clearingstelle-eeg.de/files/2011-2-2_Empfehlung.pdf

Ab Seite 29, Punkt 3.4.3 "Eigenverbrauch bei mehreren Personen" wird`s interessant.
MfG
Ralf Hofmann

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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon benemaster » 20.08.2012, 12:35

Hallo zusammen,

jetzt habe ich mich hier durchgekämpft und puuuuh - trotz laufendem Wirtschaftsstudium und einigen Rechtsvorlesungen mehr Fragen offen als vorher. Ich will das Thema ja nicht kapern, denke aber es ist sinnvoller hier zu Fragen statt einen neuen Fred aufzumachen, von der Vorstellung unserer PV-Anlage mal abgesehen, die folgt noch!

Wir haben vor einem Jahr eine 5,7kwp-PV-Anlage in Betrieb genommen. Angemeldet wurde dies auf meinen Großvater, der daher mit seinen 84 Jahren jetzt nochmal Unternehmer wurde, samt monatlicher USt.-Voranmeldung & Co., eine reife Leistung.
Unser komplettes System geht über einen einzigen Wechselrichter, der an einen Erzeugungszähler und anschließend an einen Einspeisezähler (ein Feld für Lieferung an EVU, ein Feld für Bezug von EVU), wobei wir natürlich auch Eigenverbrauchen (komisches Wort). Unser Haus ist ein Zweifamilienhaus, eine Partei ist mein Opa, der als Vermieter fungiert, die andere Partei sind wir, die als Mieter fungieren, ehrlicherweise ohne Mietvertrag, aber entsprechend mit Rücklagen und Finanzamtlich abgesegnet. Dabei hat jede Partei einen eigenen Stromkreis, und jede einen eigenen Stromzähler von dem EVU, mein Opa jetzt entsprechend einen Einspeisezähler. Daraus resultiert, dass der Opa jetzt die täglich erzeugten 25kwh verbrauchen kann, es aber natürlich nicht tut, sondern nur einen Bruchteil. Wir hingegen, die deutlich mehr verbrauchen, beziehen derzeit unseren gesamten Strombedarf vom EVU, da wir nicht als Einspeiser auftreten können (angesichts des Zeit- und Buchhaltungsaufwandes).

Jetzt natürlich die Frage, wie wir dort derart optimieren können, dass wir ebenfalls Eigenverbrauchen können und den wesentlich kostenbesseren EV-Anteil steigern können. Das (einzig mögliche?) Mittel der Wahl ist ja scheinbar den Zähler der EVU für unsere Partei abzumelden und unseren Stromkreis an einen (evtl. ungeeichten) Zwischenzähler an den "Einspeisezähler" des Opas dranzuhängen. Damit sparen wir die Mietgebühr für einen Zähler, haben weiterhin die Übersicht, wieviel Strom unsere Partei verbraucht und erhöhen den EV-Anteil. Schwierig wird dann jedoch die Abrechnung am Jahresende mit dem Opa, da nicht zu erkennen ist, wann wir PV-Strom und wann EVU-Strom bezogen haben, wie hier beschrieben. Gibt es hier Möglichkeiten, dies aufzuschlüsseln*? Weiterhin träte in diesem Falle ja der Opa als Energieversorger auf, müsste er in diesem Falle Steuern berechnen? Oder fällt dies weg, da er ja schon die Mehrwertsteuer des durch uns verbrauchten Stroms an die EVU entrichtet und es "egal" ist, wie der PV-eigenverbrauchte Strom in unserem Haus verteilt wird?


Die obengenannten Artikel habe ich bereits überflogen, aber schon nach einigen Sätzen ein Zucken im Auge bekommen, da steige ich einfach nicht durch. Hat eventuell jemand von euch eine einigermaßen verständliche Antwort darauf?

Liebe Grüße,
Benemaster


PS: *Beim Aufschlüsseln geht es uns lediglich darum zu verstehen, wann für unsere Partei Kosten für EVU-Strom anfallen und wann für uns keine Kosten anfallen, sodass wir z.B. für 60% unsere 0,23€/kwh zahlen und für 40% 0,00€ zahlen, da wir PV-Strom verbraucht haben. Daraus würden wir dann bei den z.B. ermittelten 4000kwh/Jahr im Zwischenzähler 0,6*0,23+0,4*0,0 = 0,138€/kwh an den Opa zahlen. Die Prozentzahlen lassen sich natürlich auch durch die Jahresendabrechnung mit dem EVU ermitteln (Lieferung vs. Bezug) , dabei hätten wir aber verfälschte Werte, da der Eigenverbrauchsanteil bei meinem Opa eventuell bei 20% zu 80% EVU-Anteil liegt, was sich dank eines einzigen Stromzählers mit unserem Eigenverbrauchsanteil vermischt und somit die Benachteiligung einer der beiden Parteien nach sich zieht.
PPS: Mensch, jetzt habe ich schon wieder viel zu viel geschrieben, ich hoffe, ich verwirre hier jetzt keinen :D ! Vielen Dank!
benemaster
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon Taiwan » 20.08.2012, 13:38

Ich hänge mich einer Frage mal hier dran.
Was tun bei folgender Konstellation: Wohnhaus mit 4 Wohnungen und Nachtspeicherheizung, d.h. es sitzen 8 Zähler plus RSE im Keller.
Der Hausbesitzer (wohnt auch in dem Haus) möchte eine PV Anlage bauen mit EV.
Seine Mieter wären dazu bereit ihre Zähler zu kündigen und direkt mit dem Hausbesitzer abzurechnen. Nur wie soll das mit dem Nachttarif funktiuonieren? Falls es den nicht gäbe, wäre das ja kein Problem. Gibt es Unterzähler auch für den Nachttarif?
Hat jemand eine Idee?
Gruß

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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon donnermeister1 » 20.08.2012, 13:39

benemaster hat geschrieben:...


Tja, sauber trennen und aufteilen lässt sich das nicht. Ihr könnt nur prozentual verteilen, Wieviel kWh EV und wieviel EVU der Opa und ihr jeweils hattet bekommt man nicht raus.
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon donnermeister1 » 20.08.2012, 13:41

Taiwan hat geschrieben:Ich hänge mich einer Frage mal hier dran.
Was tun bei folgender Konstellation: Wohnhaus mit 4 Wohnungen und Nachtspeicherheizung, d.h. es sitzen 8 Zähler plus RSE im Keller.
...


Geht nicht.
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon Taiwan » 20.08.2012, 13:45

Sch..
Aber zumindest der Hausbesitzer kann doch für sein Wohneinheit mit EV etwas realisieren.
Ich meine sein Tagstromzähler wird durch den Zweirichtungszähler ersetzt und der Zähler für den Nachttarif bleibt unverändert.
Wäre das möglich?
Gruß

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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon elfaro » 20.08.2012, 13:46

Du machst es aber auch zu kompliziert. Den exakten EV-Anteil deines Opas und von euch zu bestimmen, ist nur mit einem weiteren Zähler (bzw. 2-R-Zähler) und einer Kaskadenschaltung möglich. Im übrigen ist das ziemlicher Blödsinn, was den Aufwand betrifft. Eine Näherung über den anteiligen Stromverbrauch wäre sinnvoller.

Um der Verpflichtung zur Zahlung der reduzierten EEG-Umlage zu entgehen, wäre es besser, der komplette EV-Strom würde euerem Großvater zugerechnet. Darüberhinaus gehende Überschüsse müsste er euch schenken. Zwar wird die Abgabe der reduzierten EEG-Umlage derzeit nicht verfolgt bzw. nachgeprüft, weil es nicht wirtschftlich möglich ist, aber die gesetzliche Regelung zur Abführung bei Drittvermarktung besteht. Alternativ könntet ihr euch natürlich auch den EV-Strom komplett schenken lassen.

Der Anschlussinhaber muss einen zusätzlichen Stromversorgungsvertrag abschließen. Da der PV-Betreiber ohnehin die Rechnungslegung vornimmt und Strom an euch verschenkt/verkauft kann er auch gleich den übrigen Bezugstrom liefern. Daher ist der PV-Betreiber am besten auch Anschlussinhaber oder ihr schreibt euch gegenseitig munter Rechnungen, worin ich gerade keinen Sinn sehe.

Für den bezogenen Strom kann der PV-Betreiber ja VSt ziehen - was der private Anschlussinhaber nicht könnte - andererseits zieht er auch MwSt mit seinen Rechnungen ein und leitet diese an FA weiter. Auf den dem Unternehmen entnommenen EV-Strom muss der Betreiber USt entrichten, dazu muss er den Strom bewerten und diesen Wert auch als Sachentnahme gewinnsteuerlich als Einnahme erfassen. Ob man da mittels Schenkung herum kommt, bezweifele ich. Sollte man mit dem Steuerberater abklären oder mal versuchen, aber nicht verwundert sein, wenn das FA das nicht zulässt - die sind ja nicht doof. Wahrscheinlich wird die Schenkung dann als privat veranlasst betrachtet und entsprechend als Sachentnahme mit Bewertung gehandhabt. Ob da eine gute Begründung hilft wie "Anerkennung für die verwaltungstechnische Abwicklung", glaube ich auch nicht, da Schenkungen wohl ohne Gegenleistung erfolgen müssen.
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon elfaro » 20.08.2012, 13:48

donnermeister1 hat geschrieben:
Ich hänge mich einer Frage mal hier dran.
Was tun bei folgender Konstellation: Wohnhaus mit 4 Wohnungen und Nachtspeicherheizung, d.h. es sitzen 8 Zähler plus RSE im Keller.
...


Geht nicht.

Und warum nicht? VNB stellt einen Stromzähler und einen Nachtstromzähler fürs Haus. Die einzelnen Zähler der Mietparteien werden durch eigene geeichte Zähler ersetzt, die Nachtstromersatzzähler hängen hinter dem VNB-Hauptzähler, gleiches gilt für die normalen Stromzähler. PV-Einspeisung erfolgt ins Normalstrom-Zählernetz mit Verbrauch durch alle Parteien. Hauseigentümer schließt die Stromverträge ab und beliefert seine Mieter.
Zuletzt geändert von elfaro am 20.08.2012, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon donnermeister1 » 20.08.2012, 13:53

Taiwan hat geschrieben:Sch..
Aber zumindest der Hausbesitzer kann doch für sein Wohneinheit mit EV etwas realisieren.
Ich meine sein Tagstromzähler wird durch den Zweirichtungszähler ersetzt und der Zähler für den Nachttarif bleibt unverändert.
Wäre das möglich?
...


Ja. Man kann auch den Haushaltstrom der Mieter mit EV machen wie von die geschrieben. Nur der Nachtstrom muss eben separat bleiben.

Aber jetzt mal ehrlich, als Vermieter würde ich mir den zusätzlichen Aufwand der Abrechnung und das Risiko des Zahlungsausfalls nicht ans Bein binden.
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon elfaro » 20.08.2012, 13:57

Man kann die Nachtstromzähler auch außen vor lassen, denn hier dürften die höchsten Kosten und somit Zahlungsausfallrisiken bestehen. Bei den normalen Stromzählern läuft dann alles über den Vermieter, der relativ zum möglichen Mietausfall kein unzumutbares zusätzliches Risiko trägt. Im Gegenteil hat er durch den Zugriff auf den Stromzähler zusätzliches Überzeugungspotential ggü. dem Mieter in der Hand. Da gibt es schon Threads zu...
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