Eine GbR ist nicht nötig, und Meyer richtet da auch nichts ein... der verkauft dir zu dem Preis einen Mustervertrag.
Bitte den Artikel zur EEG-Umlage nochmal lesen. Du kannst z.B. auch einfach einen Vertrag zur Lohnverstromung (PV und BHKW) sowie gemeinsamen Einkauf von zusätzlichem Strom aus dem Netz schließen. Ist dann auch eine Art GbR... aber die Mieter haben nichts zu sagen, was das BHKW oder die PV angeht.
Der Strompreis in diesem Vertrag ergibt sich dann aus den Anteilen PV, BHKW und Zusatzstrombezug - jeweils an tatsächliche Kosten gekoppelt und die Gesamtsumme wird durch den Verbrauch der Unterzähler geteilt. Das ist natürlich dann natürlich nicht sekundengenau - aber das macht nichts. Das ist selbst bei nur einem BHKW so, dass nicht für jeden Mieter einzeln abgerechnet werden kann, welche kWh seines Verbrauches aus dem BHKW und welche aus dem Netz gekommen ist.
Beispiel:
Preisanteil BHKW ergibt sich aus Wartung, Brennstoff, Steuerentlastung, Einspeisung, KWK-Zuschlag und Anlagennutzung<- Dein Gewinn
Preisanteil PV ergibt sich aus EEG-Vergütung, Wartung und Anlagennutzung<-Dein Gewinn
Preisanteil Zusatzsstrombezug
Das ganze dann zusammen und geteilt durch den Gesamtverbrauch aller Verbraucher ergibt den Preis pro kWh. Dazu kommen Messkosten für die ganzen Zähler und ggf. eine Verwaltungsgebühr für den, der die Abrechnungen erstellt.