Strom an die Mieter ?!

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon bambam » 22.06.2012, 16:57

Das kommt ja wieder auf die Gegenheiten und Dich an..... Ist nur der Mieter im Haus, sind es mehrere oder beziehst auch Du Strom... Das ist eine Mischkalkulation.

Was geil wäre, wäre ein Zähler, der festhält, wer wann welchen Strom verbraucht hat. Dann könnte man sehr fair abrechnen und diejenigen belohnen, die extra auf günstigen Strom gewartet haben.....

Aber das wäre wahrscheinlich mit normalen Boardmitteln nicht zu stemmen...

Gruß

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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon MFest » 22.06.2012, 17:17

Eine GbR ist nicht nötig, und Meyer richtet da auch nichts ein... der verkauft dir zu dem Preis einen Mustervertrag. :shock:

Bitte den Artikel zur EEG-Umlage nochmal lesen. Du kannst z.B. auch einfach einen Vertrag zur Lohnverstromung (PV und BHKW) sowie gemeinsamen Einkauf von zusätzlichem Strom aus dem Netz schließen. Ist dann auch eine Art GbR... aber die Mieter haben nichts zu sagen, was das BHKW oder die PV angeht.

Der Strompreis in diesem Vertrag ergibt sich dann aus den Anteilen PV, BHKW und Zusatzstrombezug - jeweils an tatsächliche Kosten gekoppelt und die Gesamtsumme wird durch den Verbrauch der Unterzähler geteilt. Das ist natürlich dann natürlich nicht sekundengenau - aber das macht nichts. Das ist selbst bei nur einem BHKW so, dass nicht für jeden Mieter einzeln abgerechnet werden kann, welche kWh seines Verbrauches aus dem BHKW und welche aus dem Netz gekommen ist.

Beispiel:
Preisanteil BHKW ergibt sich aus Wartung, Brennstoff, Steuerentlastung, Einspeisung, KWK-Zuschlag und Anlagennutzung<- Dein Gewinn
Preisanteil PV ergibt sich aus EEG-Vergütung, Wartung und Anlagennutzung<-Dein Gewinn
Preisanteil Zusatzsstrombezug
Das ganze dann zusammen und geteilt durch den Gesamtverbrauch aller Verbraucher ergibt den Preis pro kWh. Dazu kommen Messkosten für die ganzen Zähler und ggf. eine Verwaltungsgebühr für den, der die Abrechnungen erstellt.
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon bambam » 22.06.2012, 19:05

Preisanteil BHKW ergibt sich aus Wartung, Brennstoff, Steuerentlastung, Einspeisung, KWK-Zuschlag und Anlagennutzung<- Dein Gewinn


Was bedeutet
<-
? Gewinn soll ja auch noch rauskommen.... :mrgreen:

Hast Du so einen Verstromungsauftrag irgendwie als Entwurf? Ich bin übrigens extrem baff! Das ist mein dritter Anlauf und nie war ich dem Ziel so nah!

Danke!! :juggle:
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon liselotte » 23.06.2012, 08:11

bambam hat geschrieben:Hast Du so einen Verstromungsauftrag irgendwie als Entwurf? Ich bin übrigens extrem baff! Das ist mein dritter Anlauf und nie war ich dem Ziel so nah!

Hallo Bambam
In dieser Technik ist nichts "geil"
In obigem Kommentar wolltest Du doch bestimmt "fern" statt "nah" schreiben ?
Gruss
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon karlh » 23.06.2012, 09:50

Warum darf ich nicht die "normalen" Preise weiterverrechnen?

Also Bezugsstrom zum ausgewiesenen Preis des EVU und PV-Strom zu den 19,5 Cent (mein Strompreis, Inbetriebnahme vor 1. April diesen Jahres...)?

Man bräuchte nur einen Stromzähler der das kann. Er muss zwei Tarife zählen können, Tarif 2 (PV-Strom) wird nur gezählt, wenn der PV-Strom höher als der Verbrauchsstrom im Haus ist.

Kann eigentlich technisch nicht so schwer sein, oder?

Gruß
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon MFest » 23.06.2012, 12:28

@bambam
Anlagennutzung ist Dein Gewinn in dem Modell.

@karlh
Auch dann würde eine Vermischung von Bezugsstrom und BHKW oder PV Strom stattfinden, wenn die Eigenerzeugungsanlage Strom produziert aber nicht den momentanen Gesamtbedarf deckt.
Beispiel:
Anlage produziert mehr als Strombedarf -> Tarif PV
Anlage produziert 50% und Bezug 50% -> Nicht messbar
Anlage ist aus, Bezug 100 % -> Tarif Bezug

Somit läuft es immer darauf hinaus, dass die Bezugskosten und die an den Anlagenbetreiber zu zahlenden Kosten für den selbst erzeugte und im Haus verbrauchte Strom zusammen gezählt werden und dann durch die Unterzähler für die einzelnen Verbrauchsstellen geteilt werden.

Das EVU macht es ja auch nicht anders, oder weist das EVU auf deiner Stromrechnung für jeden Generator und jeden Wechselrichter in Deutschland deinen konkreten bezogenen Strom aus und rechnet dir vor welcher Strom aus welchem Generator wie teuer war?
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon bambam » 23.06.2012, 14:00

Hallo MFest,

Danke erstmal vorab für Deine Zeit und Musse. Es hört sich aber weiter kompliziert an, der Mieter ist im orginalen nicht Bezugsperson von Brennstoff. Als Mieter der Anlage würde ihm die Einspeisevergütung zustehen. Also braucht es einen Vertrag und viel Überzeugungsarbeit...hast Du oder kennst Du so einen Mustervertrag und kannst einen Link nennen?


@ Liselotte

In dieser Technik ist nichts "geil"


öhm..hast Du das falsche Forum erwischt? Und ich meinte schon nah, siehehttp://www.myvideo.de/watch/7665983/Grobi

8)

Gruß Bambam
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon karlh » 23.06.2012, 14:27

Ja das stimmt natürlich....

Aber ich bin immer noch der Freund davon, einfach den Eigenstranteil, den ich ja monatlich ausrechnen kann, für alle Parteien zu verrechnen.
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon bambam » 23.06.2012, 17:11

@ lieselotte

Da hab ich glatt den Link verhunzt: http://www.myvideo.de/watch/7665983/Grobi
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Re: Strom an die Mieter ?!

Beitragvon bambam » 25.06.2012, 15:15

Moin @ all
Ich will es nochmal kurz anschieben: Hat jemand einen Mustervertrag zur Verstromung im Mieterauftrag wie es MFest vorschlägt ?
Oder hat jemand einen Mustervertrag zur Stromlieferung zwischen Mieter-Vermieter? Gern auch per PN oder aber öffentlich für den Downloadbereich...es gäbe bestimmt mehr, die diesen Beispiel folgen würden.

Gruß
an alle.
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