Stadtwerke erzwingen Leistungsreduzierung

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Re: Stadtwerke erzwingen Leistungsreduzierung

Beitragvon liselotte » 14.07.2012, 09:02

Bento hat geschrieben:Oh oh,

und jetzt (mit der Veröffentlichung des neuen EEG 2012 im Bundesgesetzblatt) kommt auch noch hinzu, dass dieses Jahr weder 70%-Regelung noch Einspeisemanagement gemacht werden muss!


hallo Bento
nur die Frist ist geändert
Also machen wir im Dezember das Fass erneut auf.
Es gibt Mäusefänger nicht nur in Hameln. Das Suchen nach Schlupflöchern ist der neue Sport .??

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Re: Stadtwerke erzwingen Leistungsreduzierung

Beitragvon jodl » 14.07.2012, 09:34

liselotte hat geschrieben:
Bento hat geschrieben:Oh oh,

und jetzt (mit der Veröffentlichung des neuen EEG 2012 im Bundesgesetzblatt) kommt auch noch hinzu, dass dieses Jahr weder 70%-Regelung noch Einspeisemanagement gemacht werden muss!


hallo Bento
nur die Frist ist geändert
Also machen wir im Dezember das Fass erneut auf.
Es gibt Mäusefänger nicht nur in Hameln. Das Suchen nach Schlupflöchern ist der neue Sport .??

Liselotte


das ist kein "Schlupfloch", sondern sondern die z. Zt. geltende gesetzliche Regelung
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Re: Stadtwerke erzwingen Leistungsreduzierung

Beitragvon Weidemann » 14.07.2012, 10:31

das_evu hat geschrieben:Will der Betreiber die 70%-Regelung nicht, hat er die technischen Einrichtungen zuschaffen, an deren Schnittstelle der VNB zugreifen kann.
Platz für FRE schaffen, Übergabklemmleiste nebst Spannungsversorgung, funktionsfähige Steuerkabelverbindung zwischen Klemmleiste und Anlagensteuerung, entsprechende Parametrierung der Reducerbox und alles ist gut.

hm, wo steht denn das? Wie ich das verstehe, muss der WR nur EinsMan-bereit sein, wo genau ist das definiert? Ich hätte gedacht, es reicht ein Modell, das prinzipiell EinsMan-bereit ist, also die Signale von einem entsprechenden Logger nehmen kann, wenn dann einer installiert ist.
Spätestens wenn der VNB die Steuereinheit einbauen will und sich dann zeigt dass die betreiberseitigen Voraussetzungen nicht da sind oder auch nicht korrekt funktionieren gibt es doch wieder Stress. Genau dann wird offenbar, dass der Betreiber seinen Teil zur Erfüllung des §6 bisher anscheinend doch nicht korrekt erfüllt hatte.

Nein, ab diesem Zeitpunkt hat der Anlagenbetreiber ja 3 Monate Zeit. Die sollten genügen, um alles stressfrei nachzurüsten.

open source energy hat geschrieben:
modila hat geschrieben:..,da haben die Stadtwerke aber Pech, wenn die nicht in der Lage sind, den RSE zu liefern, u. du die 70% Regelung nicht möchtest, dann brauchst du diese auch nicht zu nehmen !
mfg

Woraus leitest DU das ab, wann wurde der RSE beauftragt? Es gibt eine angemessene Lieferzeit.

Da hilft doch der FNN-Hinweis, da steht drin dass die Einrichtung innerhalb von 3 Monaten ab Mitteilung durch den VNB installiert sein muss. Gilt das nicht auch für Neualagen?

an die VNB: sehe ich das richtig, dass euch da der Wirtschaftsprüfer im Nacken sitzt und drauf achtet, dass ihr auch ja keine ungerechtfertigte EEG-Vergütung auszahlt?
In so einem Fall kann es wahre Wunder wirken, dem Wirtschaftsprüfer mal eine ausführliche Mail mit Informationen von VDE, FNN, Clearingstelle etc. zu schreiben (da Wirtschaftsprüfer im Normalfall keine tieferen Kenntnisse vom PV-Bereich haben).

Dann würde vielleicht so mancher kleine VNB (z.B. Stadtwerke, wo eh kaum PV dranhängt) auf ein unnützes, neues Rundsteuernetz verzichten, aber im Moment scheinen ja alle zu glauben, dass sie ein RS-Netz aufbauen müssen... was für eine Geld- und Zeitverschwendung für alle Beteiligten!
sonnige Grüße,
-Weidemann-
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