Selbst genutzter Solar-Strom ab 2009

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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Unkenrufer und Blauäugige

Beitragvon allgäulicht » 02.11.2008, 16:29

Das Thema EEG beschäftigt mich schon sehr lange. Hierzu meine Überlegungen (habe ich z.T. bereits in der Zeitschrift "Photovoltaik" 10/2008, Artikel ab Seite 18 dargelegt):

Ich denke, dieses Thema darf nicht schlecht geredet werden. Der Gesetzgeber will mit diesem Gesetz Anreize für den Eigenverbrauch geben mit den hier bereits erwähnten Zielen. Daher wird der Gesetzgeber es auch nicht zulassen, daß das Gesetz durch unzweckmäßige technische Bauten (z.B komplizierte Messeinrichtungen) und steuerliche Benachteiligung der Anlagenbetreiber im Endeffekt nicht oder nur sehr begrenzt zur Anwendung kommt.

Natürlich muss eine Anlage so verschaltet sein, daß eine genaue und objektive Abrechnung der erzeugten / eingespeisten / eigengenutzten Strommengen möglich ist. Dies ist im Sinne des EVUs als auch des Anlagenbetreibers.

Die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs wird sicherlich derart gestaltet sein, daß das FA wie bisher seinen Anteil aus dem Betrieb der Anlage erhält, ohne jedoch dem Betreiber mehr abzuverlangen als bisher.

Alles was über diese zwei Punkte hinaus gefordert werden würde, führte das EEG 2009 ad absurdum und würde den Gesetzgeber bis auf die Knochen blamieren. Dennoch ist Vorsicht geboten, die EVUs werden taktieren und versuchen, zunächst ihren Vorteil aus diesem Gesetz zu ziehen. Und auch nicht jeder Sachbearbeiter im FA wird von Anfang an mit der Materie vertraut sein. Letzte Gewissheit in Detailfragen werden dann doch die Gerichte zu klären haben.

So einfach wie es @energiepionier schreibt, geht es m.E. dann doch nicht: Einfach keinen Beleg (Rechnung) anfertigen und hoffen, daß es keiner merkt. Das geht in die Hosen.

Und die Idee, den Strom an den Nachbarn zu liefern halte ich aus jetziger Sicht für gewagt: Nicht nur in Bezug auf die Abrechnungsmodalitäten, sondern auch weil der Netzbetreiber wohl ein Entgelt für die Nutzung seiner Leitungen und Einrichtungen haben will. Das selbe wird der Netzbetreiber fordern, wenn ich sein Netz als Pufferspeicher benutze.

Unter "...in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage..." verstehe ich alle Verbraucher, die am Zähler des Hausanschlusses hängen - unmittelbar!.

Ich habe bereits entschlossen, erst in 2009 ans Netz zu gehen. Dazu werde ich wohl einen Gewerbebetrieb (Gesellschafter meine Frau und ich) für die PV-Anlage errichten. Dieser verkauft den Strom zu marktüblichen Preisen an mich und den mehrerzeugten Strom ans EVU für 43,01 bzw. rechnet die 25,01 mit dem EVU ab. Der Gewerbebetrieb darf nicht allein mir gehören, da ich steuerrechtlich an mich selber keine Rechnung schreiben kann.
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Eigenverbrauch

Beitragvon fairsolar » 04.11.2008, 17:40

Hallo zusammen,

das mit dem Eigenverbrauch gab es schon mal (vor dem eeg!!)
Man hat nur den Überschuss in das Netz abgegeben und versucht möglicht viel PV Stroms zu nutzen!
=Verbrauchsverhalten geändert Spül u. Waschmaschine Mittags betrieben...!

Ich sehe das mit dem Eigenverbrauch so, dass ich immer noch den Gesamt erzeugten PV Strom an den Netzbetreiber verkaufe!
(Mix aus 43 und 25 Cent).Unternehmerisch gesehen wird also immer noch der Gesamt erzeugte Strom verkauft!!!
Weiterhin beziehe ich Strom wie bisher und habe einen "zusätzlichen "Vorteil dadurch, dass ich weniger beziehen muß.
Muß das auf Papier bewertet werden?
Fakt ist, ich verkaufe steuerlich gesehen den Gesamt erzeugten Strom!
Ob und wie der andere Vorteil bewertet wird muß man dann mal sehen.
Da diese Option nur für Anlagen/Generatoren die in 2009 einspeisen besteht, sollte jetzt genau überlegt werden, was man macht!
Steigende Strompreise sind auch garantiert!!!
Die unmittelbare räumliche Nähe ist super schwammig gewählt, was hat man sich dabei gedacht! Reicht es aus, dass ich technisch darstelle, dass der PV Strom bei mir genutzt wird und meinem Verbrauch entspricht!!!???

Also ist der Zähler/ Abrechnungsgau absehbar, oder schnallen auch die Netzbereiber endlich wohin die Reise geht!
Warum nicht mal Kundenfreundlich :lol:
Gruß
Stefan
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Beitragvon ps266 » 09.11.2008, 21:54

Für alle die es interesier wieviel Strom man so selbst verbraucht :wink: http://www.photovoltaikforum.com/ftopic20716.html
http://solarlog-home.de/sonnenpeter1/
http://solarlog-home.de/sonnenpeter2_fleischerei/
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Beitragvon Deltatrip » 11.11.2008, 14:44

Hallo,

wie auch schon in einer anderen Diskussion zum Thema gehe ich davon aus das das EEG 2009 ähnlich funktioniert wie das italienische Pendant "scambio sul posto". Das der produzierte Strom tatsächlich physisch am Ort verbraucht werden solle, halte ich für eine sehr gewagt These. In der Tat wäre bei einer solchen Auslegung der Sinn des Absatzes zu hinterfragen und eine solche Lösung würde wohl nur einen Nischenmarkt bedienen. Ich denke hingegen das Anlagebetreibern ein Instrument in die Hand gegeben werden soll, um ihre Stromkosten für die nächsten 20 Jahre aktiv zu kontrollieren und der produzierte Strom und verbrauchte vierteljährlich/jährlich gegengerechnet werden.

Gruss,
Delta
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Beitragvon sielemke » 12.11.2008, 20:06

Im neuen EEG finde ich die vorstehenden Antworten und §§ über die Selbstnutzung nicht mehr. Oder sollte ich etwas übersehen haben? Die Direktvermarktung ist sehr regide in § 17 geregelt!
siehe: http://www.eeg-aktuell.de/fileadmin/use ... 8_2074.pdf
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Beitragvon wolfgang.g » 13.11.2008, 18:35

Die Selbstnutzung ist in § 33 (2) geregelt - 25,01 Cent für nachgewiesenen selbst verbrauchten Strom in umittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
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Das ist ja toll!

Beitragvon sielemke » 14.11.2008, 00:23

Bei einem Bruttopreis von 19,31 cent je kWh bei den Stadtwerken Hannover (die ja nicht gekauft werden braucht) ergebe sich damit ein Preis von 44,31 cent je kWh. Das ist mehr als bei Volleinspeisung (43,01). Und das Verhältnis wird mit jeder Strompreiserhöhung besser! :lol:
Wo ist da der Haken?
Bei der Meßtechnik oder wenn nicht alles im Haushalt verbraucht wird?

Der Hintergrund meiner Anfrage ist ein PV-Interessent, dessen Bezugszähler in einer außenliegenden Zählersäule liegt. Seine mittlere Reihenhauszeile liegt davon so weit entfernt, dass es unmöglich ist dort einzuspeisen.
Könnte er über einen eigenen Einspeisezähler ins eigene Hausnetz einspeisen? :?:
sielemke
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Re: Das ist ja toll!

Beitragvon northcup » 14.11.2008, 06:07

sielemke hat geschrieben:
Könnte er über einen eigenen Einspeisezähler ins eigene Hausnetz einspeisen? :?:


Genau ! Wie sonst soll er seinen Eigenverbrauch nachweisen ?

Gruss,
Klaus
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Re: Das ist ja toll!

Beitragvon wolfgang.g » 25.11.2008, 09:48

sielemke hat geschrieben:Bei einem Bruttopreis von 19,31 cent je kWh bei den Stadtwerken Hannover (die ja nicht gekauft werden braucht) ergebe sich damit ein Preis von 44,31 cent je kWh. Das ist mehr als bei Volleinspeisung (43,01). Und das Verhältnis wird mit jeder Strompreiserhöhung besser! :lol:
Wo ist da der Haken?
Bei der Meßtechnik oder wenn nicht alles im Haushalt verbraucht wird?

...


Der Verbrauch möglichst direkt am Ort der Erzeugung zur Entlastung der Netze und Reduzierung ist erst einmal politisch gewollt und somit ist auch kein Haken gewollt; ergeben können sie sich dann aus der Umsetzung wie z.B. noch nicht erlassene Vorschriften zur Ermittlung des Eigenverbrauchs, Vorsteuerabzug auch noch bei hohem Eigenverbrauch - wie liegt die Grenze - und wie wird die u.U. zu versteuernde Privatentnahme (=Eigenverbrauch) besteuert?
Da ist leider noch vieles unklar ... aber ich hoffe auf ökologisch und ökonomisch sinnvolle und auch noch praktikable "Ausführungsbestimmungen".

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
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Re: Das ist ja toll!

Beitragvon hgf1948 » 26.11.2008, 02:26

wolfgang.g hat geschrieben:...ergeben können sie sich dann aus der Umsetzung wie z.B. noch nicht erlassene Vorschriften zur Ermittlung des Eigenverbrauchs, Vorsteuerabzug auch noch bei hohem Eigenverbrauch - wie liegt die Grenze - und wie wird die u.U. zu versteuernde Privatentnahme (=Eigenverbrauch) besteuert?

Hallo Wolfgang,

zumindest bei Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen stellt dies kein Problem dar, da es dort keine Privatentnahmen gibt. :wink:

Für den von Dritten verbrauchten Strom muss aber natürlich eine Rechnung mit Ausweis und Abfuhr der anfallenden Mehrwertsteuer erstellt werden.

Gruß hgf
6,45 kWp, 30 Sanyo HIP-215NHE5, 3 SMA SB 2100TL, SL800e, Inbetriebnahme 17.12.2007
Azimuth 180°, Neigung 40°, Verschattungen (Gaube, 2 Kamine, 3 Bäume)
http://www.solarlog-home.de/essencepur
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2012
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