Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.
Moderator: Mod-Team
von Amun_Ra » 10.10.2008, 10:07
pumlux hat geschrieben:.................
Zu den Steuern gibt es ebenfalls eine interessante Frage : Als PV Betreiber ist man Unternehmer (Gewinnerzielungsabsicht !) Wenn ich nun als Privatperson den Strom des PV Betreibers verbrauche (als selbe Person ist das wohl Eigenverbrauch) dann muss ich den doch zum allgemein üblichen Satz kaufen (incl. MwSt ?) und den Gewinn dann später als persönliche Einnahmen in der EÜR versteuern, oder ? ............
Seht ihr das genau so ?
Gruß Pumlux
Ich zumindest sehe den zitierten Bereich ebenso.
Auch ist dann die USt der Anschaffungskosten nicht mehr abzugsfähig. Dieser Aspekt findet mMn zu wenig Beachtung. Immerhin handelt es sich insgesamt um rund 20% der gesamten Anschaffungskosten, die bei der Amortisierungsberechnung mit veranschlagt werden müßten.
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von Amun_Ra » 10.10.2008, 10:14
northcup hat geschrieben:@raidoe
Hallo Rainer,
speist Du deinen selbst erzeugten Strom vor dem Bezug- und Einspeisezaehler ins eigene Hausnetz, bekommst Du fuer den damit bedienten eigenen Bedarf keine Verguetung nach §33(2), sofern nicht entsprechender Nachweis (Zaehler zur Differenzermittlung) installiert wird. Fuer den selbst erzeugten Strom, der nicht selbst verbraucht wird bekommst Du die Verguetung nach §33(1)
Speist Du deinen selbst erzeugten Strom schaltungstechnisch nach der gaengigen Methode direkt ins Netz, steht Dir die Verguetung nach §33 (1) zu.
M.E. kommt obiges Verfahren nicht automatisch zur Anwendung, da in der Regel der gesamte Strom ins Netz eingespeist wird. Ich muss mich schon bewusst dafuer entscheiden und den Elektriker beauftragen, mir meine (Neu-)Anlage nach §33(2) zu verschalten.
Gruss, Klaus
Nunja, der letzte Absatz ist insofern in mancherlei Hinsicht problematisch, daß bestimmte Netzbetreiber, wie hier auf der 1. Seite des Threads beschrieben, auf eine bestimmte Anordnung der Zähler nach ihren TAB bestehen.
Bestes Beispiel dafür ist der von User PS266 angeführte Verschaltungsplan (der übrigens mit meinem 100%ig übereinstimmt, obwohl auch ich den derzeitigen vollen Satz i.H.v. 46,75 Ct in Rechnung stelle):
Hier muß unbedingt noch Rechtssicherheit geschafen werden.
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von ps266 » 10.10.2008, 10:50
Auch ich erhalte den derzeitigen vollen Satz i.H.v. 46,75 Ct .Zur Abrechnung der PV Anlage wird nur der Einspeisezähler genutzt .
http://solarlog-home.de/sonnenpeter1/ http://solarlog-home.de/sonnenpeter2_fleischerei/ http://fleischerei-schild.de
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von Amun_Ra » 10.10.2008, 12:23
ps266 hat geschrieben:Auch ich erhalte den derzeitigen vollen Satz i.H.v. 46,75 Ct .Zur Abrechnung der PV Anlage wird nur der Einspeisezähler genutzt .
Ja, ich weiß. Die ENSO ist da etwas rigoros. Ich nutze ebenso einen eigenen Zähler und nur deswegen bestanden sie auf dieser Verschaltung.
Gerade deswegen ist der Nachweis ja schwer zu erbringen, daß kein selbst genutzter Strom verbraucht wird, weil eben der ENSO-Zähler den gringfügigen Bezugsstrom der PV-Anlage nicht separat sondern VOR der Einspeisung ins Netz zählt.
Wie gesagt, hier fehlt noch Rechtssicherheit, inwiefern vom Steuerrecht und EEG anlagenspezifisch genutzter Strom als selbstgenutzer Verbrauchsstrom gewertet wird und wer den Nachweis führen muß.
Wenn diese Entscheidung zu unseren Ungunsten ausfallen sollte, muß man im Nachgang die ENSO (zur Not per Gerichtsbeschluß) verpflichten das Schaltbild lt. Anage zur TAB 2007 abzuändern und den per PV erzeugten Strom direkt ins Netz einzuspeisen.
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von pumlux » 10.10.2008, 14:40
Kollektor hat geschrieben:pumlux hat geschrieben:Es wundert mich nicht das hier noch Klärungsbedarf vorhanden ist. Es bleibt ja auch die Frage wie der selbst verbrauchte Strom abzurechnen ist. Denn als Betreiber darf ich den Strom ja nicht verschenken, sondern werd mir den selbst verkaufen müssen. Hier bleibt die Frage nach dem Preis den ich mir selbst berechnen muss. Ich denke das der Marktüblich sein wird und daher wird man hier nicht vom steigenden Strompreis in der Zukunft profitieren können.
Oder wie seht Ihr das ?
Ich habe das so verstanden, dass man den selbst verbrauchten Strom nicht nur nicht bezahlen muss, sondern sogar noch 25 Ct./kWh dazubekommt. Es muss sich um Strom handeln, der nicht in das Netz des EVU gelangt. Das heißt aber auch, dass man niemals den ganzen erzeugten Strom so abrechnen kann. Wer braucht schon 5 bis 10 kW Leistung mittags um 12 Uhr ?
Vielleicht habe ich mich hier unklar ausgedrückt.
Ich bin PV Betreiber und als solcher ein Gewerbe Treibender. Da ich auf die Kleinunternehmer Regelung verzichtet habe, muss ich meinen Strom mit USt beaufschlagen und an das FA abführen.
So nun verbrauche ich den Strom als Privat Person selbst (Eigenentnahme) dann muss der Gewerbetreibende Teil dem privatem Teil eine Rechnung mit USt stellen und diese USt wird dann wieder an das FA abgeführt.
Oder sehe ich das falsch ?

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von Amun_Ra » 10.10.2008, 16:05
Ich nehme mal an, daß das FA unterstellt, daß dann keine Gewinnerzielungsabsicht mehr vorliegt.
Die Anerkennung einer teilweisen Gewinnerzielungsabsicht ist mir bis jetzt unbekannt, sodaß in dem Fall wohl Gewerbebetrieb nicht mehr vorliegt. Die Konsequenz daraus ist bekannt.
Auch wäre mir neu, daß man sich selbst gültige Rechnungen schreiben kann. 
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von futureman » 14.10.2008, 15:14
Wie hier schonmal geschrieben, wird es wohl am einfachsten sein, für die PV-Anlage ein eigenes Gewerbe anzumelden (kostet meist nur 20.-). Dieses Gewerbe kann den Strom laut neuem EEG an jeden verkaufen an den er will. Wenn er es dem Netzbetreiber verkaufen will, muss er es allerdings mindestens einen Monat vorher anmelden, wenn nicht ebenso. (Der Netzbetreiber muss ja wissen, welche Strommengen wo und wie verrechnet werden).
Verkauft das PV-Gewerbe nun nicht an den Netzbetereiber, sondern an den Hausbesitzer (oder Mieter) der ja meistens ich selbst bin, kann diese "Stromerzeugungsfirma" dafür den Preis verlangen, den sie haben will. Sinnigerweise möglichst nicht höher als der normale Netzbezugspreis. Für diese kWh´s bekommt die Firma nochmal 25,01Cent obendrauf. Dadurch rechnet sich die Anlage wie jeder andere auch (jedoch mit steigender Tendenz, wenn die Bezugspreise steigen und dadurch die "Hausverkaufpreise" entsprechend) und ist damit ein ganz normaler Betrieb mit Vorsteuer und allem drum und dran.
Hier muss natürlich gesehen werden, dass für den "Hausverkauf" auch UST anfällt, so kann man hier zur Wirtschaftlichkeitsberechnung natürlich nur den Nettostrombezugspreis nehmen (ca. 17 Cent, je nach Wohnort und Tarif)
Wenn man jetzt noch bedenkt, das der Hauptstrombedarf zu zeiten ist, wo auch Sonne scheint (Nachts schlafen die meisten ja wenigstens ein paar Stunden) ist es realistisch das man auch einen Großteil des PV-Stroms im Haus verkauft und sich dadurch die "Stromerzeugungsfirma" einen großen Kuchen an steigenden Gesamtstromkosten abschneiden kann, sollte jeder Planer diese Option mit einbeziehen.
Nicht zu verachten ist natürlich auch der Gesamtwirtschaftliche Nutzen: Jetzt werden natürlich nur noch 25Cent pro kWh auf alle umverlegt und nicht mehr 46Cent. Das veringert die EEG-Umlage auf einen Schlag um ca. 45% und nimmt den PV-Vergütungskritikern einiges an Wind aus den Segeln. Denn auf die eingesparten kWh Bezugsstrom bleiben einzig die Energieversorger sitzen.
Viel Spaß noch beim weiterrechnen und für eine Verschaltungsanleitung bin ich ebenfalls dankbar....
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von frrumpf65 » 16.10.2008, 08:28
Hallo futureman,
den Strom den das EVU mit 46 Cent einkauft, verkauft es auch wieder für 18 Cent. Die Einsparung des EVU von 45% sehe ich nicht.
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von Amur » 21.10.2008, 12:34
Und diejenigen, welche Nachtstrom oder Wärmepumentarif haben sind mit dem neuen Gesetz auf jeden Fall die Dummen.
Denn 0,12 + 0,25 gibt halt nur 0,37€.
Sobald also jemand einen Sondertarif hat wird die Erstellung einer PV-Anlage nächstes Jahr relativ uninteressant.
mfg
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von northcup » 21.10.2008, 14:05
Amur hat geschrieben:Und diejenigen, welche Nachtstrom oder Wärmepumentarif haben sind mit dem neuen Gesetz auf jeden Fall die Dummen. Denn 0,12 + 0,25 gibt halt nur 0,37€.
Sobald also jemand einen Sondertarif hat wird die Erstellung einer PV-Anlage nächstes Jahr relativ uninteressant.
mfg
Das kommt dann doch auf die Sichtweise an. Wer mit einer PV-Anlage Geld verdienen will, sollte sich diese Art der Installation sicher ueberlegen. Aber es gibt noch andere Kriterien und Wertvorstellungen, die solch eine Anlage interessant machen. Bei der Photovoltaik faellt mir viel zu oft das Wort "Rendite". Das wahre Verkaufsargument ist, dass die PV die effizienteste Art der Stromgewinnung ist.
Apropo - Waermepumpen-Sondertarif (=variabler Tarif !)
Ich wuerde mich auf so ein Abenteuer nicht einlassen! Wer sagt mir denn z.B., wie sich diese Energiepreise entwickeln? In ein paar Jahren sieht dein oben beschriebenes Verhaeltnis sicher anders aus. Alle, die eine PV-Anlage haben oder jetzt bauen haben erstmal ihre Primaer-Energieversorgung auf dem Dach. Und die kann manN/Frau beliebig verwenden. Auch und m.E. gerade zur Eigennutzung.
Gruss,
Klaus
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