Selbst genutzter Solar-Strom ab 2009

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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Beitragvon Häuslesbesitzer » 18.08.2008, 10:44

Technisch werden wohl beide EVU auf Ihrem Zähler
bestehen. D. es wird m.E. ein PV Kombizähler gebraucht,
der sauber den eingespeisten und den im Haus verbrauchten
Strom getrennt erfasst.


Technisch geht das, aber kaufmännisch muß es auch passen....
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Selbst genutzter Solar-Strom ab 2009 - nur Anlagen ab 2009 ?

Beitragvon wolfgang.g » 18.08.2008, 11:36

Holter hat geschrieben:
Achso, dass das EEG gilt nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.

bis dann
Christian


Ist das sicher? - Ich denke noch über eine Erweiterung nach und würde dann auf jeden Fall bis nächstes Jahr warten.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
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Re: Selbst genutzter Solar-Strom ab 2009 - nur Anlagen ab 20

Beitragvon Holter » 18.08.2008, 11:47

wolfgang.g hat geschrieben:
Holter hat geschrieben:
Achso, dass das EEG gilt nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.

bis dann
Christian


Ist das sicher? - Ich denke noch über eine Erweiterung nach und würde dann auf jeden Fall bis nächstes Jahr warten.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang


Bin jetzt kein Anwalt, aber in §20(1) steht, dass die Vergütung (nach $$23-33, da ist auch die Sache mit den 25 cent bei) nur für 2009 in Betrieb genommene Anlagen gilt und sich für später in Betrieb genommene verringert (Degression). Was mit älteren Anlagen geschieht steht da nicht drin, dafür sind wohl nur die älteren EEGe zuständig.

bis dann
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Re: Selbst genutzter Solar-Strom ab 2009 - nur Anlagen ab 20

Beitragvon wolfgang.g » 18.08.2008, 12:35

Holter hat geschrieben:Bin jetzt kein Anwalt, aber in §20(1) steht, dass die Vergütung (nach $$23-33, da ist auch die Sache mit den 25 cent bei) nur für 2009 in Betrieb genommene Anlagen gilt und sich für später in Betrieb genommene verringert (Degression). Was mit älteren Anlagen geschieht steht da nicht drin, dafür sind wohl nur die älteren EEGe zuständig.

bis dann
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Anlagen aus verschiedenen Jahren können ja wohl über einen Zähler laufen und die Abrechnung erfolgt dann relativ zu den in den jeweiligen Jahren installierten Leistungen. Wie würde sich das denn dann bei einer Erweiterung in 2009 verhalten - oder könnte man die Installation aus 2008 als "neue" in 2009 betrachten (was von der Vergütung her ja unsinnig ist) aber bei erheblichen Steigerungen der Strompreise (vermutlich ab 5% im Jahr) evtl. Sinn machen könnte. Mir geht es jetzt (noch) nicht um Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sondern um das grundsätzliche Verständnis, wie sich welche Anlagenkonstellationen im Hinblick auf Eigenverbrauch (= keine Bezugskosten und 25,01 Cent Vergütung) darstellen.

Mit freundlichen Grüßen
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Beitragvon Häuslesbesitzer » 18.08.2008, 16:21

Solange die steuerliche Seite nicht geklärt ist, wird, auch wenn es erlaubt wird, bei den heutigen Strompreisen nur wenige auf anteiligen Eigenverbrauch umstellen.

Es ist für mich als Nicht-Steuerberater offensichtlich, dass ich nicht einfach ein betrieblich genutztes und betr. abzuschreibendes Wirtschaftsgut (PV Anlage), für das ich auch noch die MWST zurück erhalten habe, einfach privat nutzen kann, ohne die Privatnutzung zu versteuern.

Auch wenn noch eine Punkte zu dieser Versteuerung der Privatnutzung unklar sind, so treibt doch die zusätzliche Steuer die Wirtschaftlichkeit nach unten.

Wenn der Eigenverbrauch mit durchschnittlichen Kosten (bei mir in 2009 42ct je kWh) angesetzt wird, dann sinkt durch meine steuerliche Belastung der Nutzen.

also heute 7100 kWh = 3319 € (brutto)

im neuen Modell:
5100 kWh zu ,4675 = 2384 €
2000 kWh zu ,25 = 500 €
Eingesparte Stromrechnung = 2000 zu ,18 = 360 €
zusätzliche Steuer = -144 €
macht in der Summe 3100 €

Bei meiner Konstellation, neue Anlage, hohe Fremdfinanzierung, hohe Kosten der Eigenstromentnahme würde eine Eigennutzung erst ab einem externen Preis über 28,5 ct Sinn machen.

Wie gesagt, wenn die Eigenentnahme mit durchschnittlichen Kosten zu versteuern wäre... mal sehen wie das ausgeht.
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Beitragvon ReinholdK » 19.08.2008, 13:05

Steuerrechtlich wäre folgendes vlt möglich:

Gewerbe PV-Analge XY verkauft, natürlich mit Rechnung, den Strom an Privatmann XY. Natürlich günstiger als alle Wettbewerber.



Noch zwei Kommentare zu den vorherigen posts:

Manche Altverträgler wollen auf das neue wechseln: Schwachsinn, denn du hast ja 20 Jahre Anrecht auf auf eine viel höhere Vergütung. Das wäre ein Verlustgeschäft!!

Diese Gesetzespassage ist m.E. schlampig formuliert und das ganze nicht durchdacht.


Aber trotzdem sehr interessant das ganze.


Grüße
11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42° - 64xAleo 185 4xFronius IG 30
PVGIS Prognose 794 kWh/kWp
2005: 907; 2006: 963; 2007: 980; 2008: 938; 2009: 925; 2010: 872 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/de/hausen/re ... 6/364.html
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Beitragvon wolfgang.g » 19.08.2008, 13:27

ReinholdK hat geschrieben:...
Manche Altverträgler wollen auf das neue wechseln: Schwachsinn, denn du hast ja 20 Jahre Anrecht auf auf eine viel höhere Vergütung. Das wäre ein Verlustgeschäft!!
...


In den meisten Fällen wird eine Umstellung keinen Sinn machen.
Aber unter der Annahme einer Steigerung der Strombezugskosten von 5 Prozent jedes Jahr werden aus heute 18 ct in 20 Jahren 45 ct je kWh. Und wenn man dann den eigenen PV-Strom verbraucht beträgt die "Vergütung" für diesen Produktionsanteil 70 ct (45 ct ersparte Stromkosten + 25 ct für Eigenverbrauch) und immerhin noch 43 ct für den eingespeisten Sonnenstrom bei Neuanlagen aus 2008. Je höher der Eigenverbrauchsanteil desto lukrativer ist also diese Variante.
:wink:
Darum auch meine Frage (= Wunschvortellung), ob man nicht auch die Einspeisevergütung von 2008 (oder noch eher) mit dem Eigenverbrauch kombinieren kann.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
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Beitragvon Eleman » 19.08.2008, 15:46

Na langsam wird die sache etwas klarer.
An die Fachleute:
-Gibt es denn schon einen entsprechenden Stromlaufplan in den TAB bzw, VEW-Vorschriften zur Ausführung des Zählerplatzes??
-Kann der Kunde dann immer noch einen eigenen Stromzähler kaufen und einsetzen??

Güße aus dem Süden
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Selbstverbrauch von Solarstrom (§ 33 Abs. 2 EEG 2009)

Beitragvon raidoe » 24.08.2008, 17:06

Wenn der Gesetzgeber das Ergebnis einer wortlautgetreuen Auslegung der Vorschrift tatsächlich wollte, heißt das eindeutig:
Der Selbstverbrauch von Solarstrom > 0 KWh hat die Reduzierung der Einspeisevergütung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 auf 25,01 Ct automatisch zur Folge. Allerdings verlangt Absatz 2 zusätzlich eine Nachweisführung des Selbstverbrauchs des erzeugten Solarstroms in unmittelbarer räumlicher Nähe. Ob der Jurist im Rahmen einer teleologischen Auslegung der betreffenden Normen zu einem anderen Ergebnis kommt, weiß ich nicht. Interessant wäre daher zunächst, ob und welche Modelle lassen sich wirtschaftlich aus der Sicht des Anlagenbetreibers / des Dritten darstellen,damit die wortlautgetreue Regelung einen Sinn macht. In den Medien und im Gesetzgebungsverfahren habe ich leider keine weiteren Hinweise zur Vorschrift gefunden.[/u]Bild
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Kein Automatismus

Beitragvon northcup » 24.08.2008, 18:11

@raidoe

Hallo Rainer,

speist Du deinen selbst erzeugten Strom vor dem Bezug- und Einspeisezaehler ins eigene Hausnetz, bekommst Du fuer den damit bedienten eigenen Bedarf keine Verguetung nach §33(2), sofern nicht entsprechender Nachweis (Zaehler zur Differenzermittlung) installiert wird. Fuer den selbst erzeugten Strom, der nicht selbst verbraucht wird bekommst Du die Verguetung nach §33(1)

Speist Du deinen selbst erzeugten Strom schaltungstechnisch nach der gaengigen Methode direkt ins Netz, steht Dir die Verguetung nach §33 (1) zu.

M.E. kommt obiges Verfahren nicht automatisch zur Anwendung, da in der Regel der gesamte Strom ins Netz eingespeist wird. Ich muss mich schon bewusst dafuer entscheiden und den Elektriker beauftragen, mir meine (Neu-)Anlage nach §33(2) zu verschalten.

Gruss,
Klaus
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