Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.
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von Kollektor » 31.07.2008, 19:07
http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?t=16353
Dort habe ich geschrieben:
Kollektor hat geschrieben:Soweit ich das verstanden habe, wird nur der tatsächlich verbrauchte Solarstrom mit 25 Ct/kWh vergütet aber nicht das was ins Netz eingespeist wird.
Bei meiner 8 kWp-Anlage speise ich mittags ca 6500 kW ein die ich wohl kaum selbst verbrauchen kann. Mit ca 9000 kWh jährlich erzeugtem Solarstrom und ca 3500 kWh Verbrauch brauche ich nicht weiterrechnen, sowas lohnt sich für Privathaushalte niemals. Bei Industriehallen mit hohem mittäglichem Stromverbrauch kann es anders aussehen.
Insofern ist die Diskussion wohl irrelevant, die Vergütungsregelung 2008 ist für Private klar besser. Nur die Spekulation auf drastisch sinkende Modulpreise in 2009 ist in meinen Augen für eine Entscheidung 2008/2009 relevant, nicht aber das neue EEG.
und stehe immer noch dazu.
Sonnige Grüße
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von klaus1201 » 31.07.2008, 19:20
Kollektor hat geschrieben:http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?t=16353 Dort habe ich geschrieben: Kollektor hat geschrieben:Soweit ich das verstanden habe, wird nur der tatsächlich verbrauchte Solarstrom mit 25 Ct/kWh vergütet aber nicht das was ins Netz eingespeist wird.
Bei meiner 8 kWp-Anlage speise ich mittags ca 6500 kW ein die ich wohl kaum selbst verbrauchen kann. Mit ca 9000 kWh jährlich erzeugtem Solarstrom und ca 3500 kWh Verbrauch brauche ich nicht weiterrechnen, sowas lohnt sich für Privathaushalte niemals. Bei Industriehallen mit hohem mittäglichem Stromverbrauch kann es anders aussehen.
Insofern ist die Diskussion wohl irrelevant, die Vergütungsregelung 2008 ist für Private klar besser. Nur die Spekulation auf drastisch sinkende Modulpreise in 2009 ist in meinen Augen für eine Entscheidung 2008/2009 relevant, nicht aber das neue EEG.
und stehe immer noch dazu.
Ich versteht die Sache so dass man für den selbst verbrauchten Strom die 25.01ct bekommt und für den verkauften dann die 43.01cent. d.h. es ist kein entweder/oder (korriegiert mich bitte wenn's wirkklich anders ist).
Beispiel Stromverbrauch 2500kwh/Jahr - Stromerzeugung 4000kwh.
1000kwh selbst erzeugten Strom verbrauchen (Nachts scheint keine Sonne  )
1000kwh selbst verbrauchten Strom - Vergütung 25.01cent/kwh
1500kwh einkaufen bei EVU zu derzeit 18cent/kwh
3000kwh an EVU fuer 43.01cent/kwh verkaufen.
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von Kollektor » 31.07.2008, 19:32
klaus1201 hat geschrieben:Ich versteht die Sache so dass man für den selbst verbrauchten Strom die 25.01ct bekommt und für den verkauften dann die 43.01cent. d.h. es ist kein entweder/oder (korriegiert mich bitte wenn's wirkklich anders ist). Beispiel Stromverbrauch 2500kwh/Jahr - Stromerzeugung 4000kwh. 1000kwh selbst erzeugten Strom verbrauchen (Nachts scheint keine Sonne  ) 1000kwh selbst verbrauchten Strom - Vergütung 25.01cent/kwh 1500kwh einkaufen bei EVU zu derzeit 18cent/kwh 3000kwh an EVU fuer 43.01cent/kwh verkaufen.
Du verstehst es schon richtig
Nur darf man den Anteil des selbstverbrauchten Stromes nicht überschätzen, was hier zumeist getan wird.
Sonnige Grüße
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von Deltatrip » 15.08.2008, 14:05
Halllo zusammen,
hab mir jetzt mal den Thread zur Vergütung bei Selbstverbrauch durchgelesen. Der Absatz oder besser das Konzept ist dem italienischen Conto Energia entnommen wo es für kleinere und mittlere Anlagen die Möglichkeit des "scambio sul posto" ( Austausch/Wechsel vor Ort ) gibt. Konkret heisst dies, das der verbrauchte Strom nicht bezahlt wird und es zudem noch die volle Förderung ( also anders als in der deutschen Fassung ) für den produzierten Strom gibt. Das ganze wird meist mit 2 Stromzählern angeschlossen. Die Diskussion wann der Stromverbrauch stattfindet kann ich nicht ganz nachvollziehen, in Italien wird der Strom immer in monats/dreimonatsabständen verrechnet, es ist also egal zu welcher Uhrzeit der Stromverbrauch war. Deswegen schätze ich das in Deutschland ähnlich abgerechnet werden wird, gibts da schon gesicherte infos zu?
Die Feststellung eine solche Vergütungsmethode rechne sich für Privatanwender nicht, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Meines Erachtens ist die eine entscheidene Neuerung des EEG die den Privatanwendermarkt nochmal richtig pushen wird. Eingedenk der Strompreisentwicklung beinhaltet diese Reglung eine Art Inflationsausgleich und hat zudem das Potential die Gewinnspanne ein wenig nach oben zu fahren.
Also ich versteh nicht warum hier einige die Regelung so negativ sehen. Habt ihr andere Infos wie bei der Reglung genau verrechnet wird oder worauf gründet ihr euer Urteil?
Gruss,
Delta
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von Kollektor » 15.08.2008, 19:43
Deltatrip hat geschrieben:Halllo zusammen,
hab mir jetzt mal den Thread zur Vergütung bei Selbstverbrauch durchgelesen. Der Absatz oder besser das Konzept ist dem italienischen Conto Energia entnommen wo es für kleinere und mittlere Anlagen die Möglichkeit des "scambio sul posto" ( Austausch/Wechsel vor Ort ) gibt. Konkret heisst dies, das der verbrauchte Strom nicht bezahlt wird und es zudem noch die volle Förderung ( also anders als in der deutschen Fassung ) für den produzierten Strom gibt. Das ganze wird meist mit 2 Stromzählern angeschlossen. Die Diskussion wann der Stromverbrauch stattfindet kann ich nicht ganz nachvollziehen, in Italien wird der Strom immer in monats/dreimonatsabständen verrechnet, es ist also egal zu welcher Uhrzeit der Stromverbrauch war. Deswegen schätze ich das in Deutschland ähnlich abgerechnet werden wird, gibts da schon gesicherte infos zu? Die Feststellung eine solche Vergütungsmethode rechne sich für Privatanwender nicht, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Meines Erachtens ist die eine entscheidene Neuerung des EEG die den Privatanwendermarkt nochmal richtig pushen wird. Eingedenk der Strompreisentwicklung beinhaltet diese Reglung eine Art Inflationsausgleich und hat zudem das Potential die Gewinnspanne ein wenig nach oben zu fahren.
Also ich versteh nicht warum hier einige die Regelung so negativ sehen. Habt ihr andere Infos wie bei der Reglung genau verrechnet wird oder worauf gründet ihr euer Urteil?
Weiter oben hat Elektron folgendes zitiert:
"Für die Menge Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird..."
bedeutet für mich, dass man nicht in irgendwelchen Zeiträumen das Netz als Puffer nutzen kann um in den Genuss der neuen Regelung zu gelangen. Man will keine Belastung des Netzes. Verschärfend klingt "im eigenen Haus", somit könnte in der Auslegung auch bei Gewerbehallen und erst recht bei gemieteten Objekten die Sache hinfällig werden.
Für mich persönlich stellt sich die Überlegung ohnehin nicht weil mein Dach bereits restlos belegt ist. Trotzdem möchte ich bei dem Thema auf dem Laufenden bleiben und beteilige mich weiter an der Diskussion.
Sonnige Grüße
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von das399igste » 15.08.2008, 20:49
§33 Abs. 2 EEG 2009
(2) Die Vergütungen verringern sich für Strom aus Anlagen nach Absatz 1 Nr. 1 bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 Kilowatt auf 25,01 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlagenbetreiberin, der Anlagentreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.
Hier steht was von unmittelbarer räumlicher Nähe, wenn das so bleibt muss es nicht unbedingt das eigene Haus sein. Aber meine Bedenken bezüglich der Steuern bleiben, ebenso sehe ich es wie Kollektor, der VNB wird sich wohl nicht als Pufferbereitsteller nutzen lassen.
Sonnige Grüße
Harald
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von Deltatrip » 16.08.2008, 09:08
Guten Morgen zusammen,
also natürlich ist das einzige was zählt der Gesetzestext und ich gehe sehr wohl davon aus das das ganze im jährlichen Rahmen abgerechnet wird, anders wird es keinen Sinn machen. WIrd das nirgendwo konkretisiert?
Hier nochmal ein link auf italienisch mit technischen Anschlusszeichnungen
http://www.autorita.energia.it/elettric ... anuale.pdf
Es sollte auch beachtet werden das dem ganzen ein politischer Wille beisteht, auch deswegen würde ich darauf tippen das die Gesetzesstelle eher in Richtung Verbraucher/FV-Produzent ausgelegt wird.
Alternativ gibt es natürlich noch die Möglichkeit das ganze als "Time of use net metering" aufzuziehen.
http://en.wikipedia.org/wiki/Net_meteri ... e_metering
Gruss,
Delta
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von pumlux » 16.08.2008, 10:36
@Deltatrip :
Die Zeit des Einspeisens spielt keine Rolle, wenn man für den ins EVU eingespeiste Netz weiterhin einen geförderten Betrag bekommt (z.Zt. 46.75 ct). Denn in diesem Falle hast du als Betreiber Einnahmen ob du den Strom verbrauchst oder einspeist.
Leider geht es aus dem Gesetzestext nicht hervor ob man weiterhin Strom ins Netz des EVU einspeisen darf und dafür weiterhin einen geförderten Betrag bekommt. Ist das Einspeisen zum erhöhten Satz nicht mehr möglich (ist es so ?) dann verlierst du Einnahmen für den Strom den du nicht selbst verbrauchen kannst. Ich denke gerade in der Woche wenn alle auf der Arbeit sind und Mittags die Energieerzeugung auf Hochtouren läuft, wird man selbst nicht viel Strom verbrauchen.
Genau hier herrscht die Untersicherheit.
Zu den Steuern gibt es ebenfalls eine interessante Frage :
Als PV Betreiber ist man Unternehmer (Gewinnerzielungsabsicht !) Wenn ich nun als Privatperson den Strom des PV Betreibers verbrauche (als selbe Person ist das wohl Eigenverbrauch) dann muss ich den doch zum allgemein üblichen Satz kaufen (incl. MwSt ?) und den Gewinn dann später als persönliche Einnahmen in der EÜR versteuern, oder ?
Dann würde ich als Privatperson keinen Vorteil haben, da ich immer noch jede kWh bezahlen muss und als PV Betreiber hat man ebenfalls keine Nachteile, da man immer noch jede kWh mit erhöhtem Satz vergütet bekommt. (Vorrausgesetzt man bekommt den eingespeisten Strom auch noch vergütet)
Seht ihr das genau so ?
Gruß
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von suedwestsonne » 16.08.2008, 11:36
pumlux hat geschrieben:@Deltatrip :
Leider geht es aus dem Gesetzestext nicht hervor ob man weiterhin Strom ins Netz des EVU einspeisen darf und dafür weiterhin einen geförderten Betrag bekommt. Ist das Einspeisen zum erhöhten Satz nicht mehr möglich (ist es so ?) dann verlierst du Einnahmen für den Strom den du nicht selbst verbrauchen kannst. Ich denke gerade in der Woche wenn alle auf der Arbeit sind und Mittags die Energieerzeugung auf Hochtouren läuft, wird man selbst nicht viel Strom verbrauchen.
Genau hier herrscht die Untersicherheit.
Gruß Pumlux
Ich denke so kann es nicht sein. Wie Kollektor schon sagte kannst du nicht allen Strom den du selbst erzeugst verbrauchen, ausser du stellst 2 Klimageräte auf den Balkon und kühlst dann deine Umwelt. Aber es kann ja nicht Sinn und Zweck einer PV-Anlage sein den Strom nur irgendwie los zu werden. Für den Strom den du nicht verbrauchst muss es irgend eine Vergütung geben nur ist eben hier die Frage wie hoch die sein wird.
Gruß Mario
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von northcup » 17.08.2008, 07:56
Kollektor hat geschrieben:http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?t=16353 Dort habe ich geschrieben: Kollektor hat geschrieben:Soweit ich das verstanden habe, wird nur der tatsächlich verbrauchte Solarstrom mit 25 Ct/kWh vergütet aber nicht das was ins Netz eingespeist wird.
und stehe immer noch dazu.
Der entsprechende Passus (Absatz 2) des $ 33 sagt eindeutig, dass sich die entsprechende Verguetung "verringert", wen der Strom selbst verbraucht wird. Somit ist die Gesetzeslage m.E. eindeutig. Fuer den nicht selbst verbrauchten eingespeisten Strom gibt es die normale Verguetung. Durch entsprechenden Nachweis, wird der selbst verbrauchte Strom gem. §33 (2) abgerechnet.
Gruss,
Klaus
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