Hallo zusammen,
meine Frage stellt sich wie folgt nach dem ich ewig gesucht hatte.
Anlage : ist fertig gestellt bis Wechselrichter am Bsp. 27.12.2011 ( Anmeldung Bundesnetzagentur erfolgte auch an dem Datum )
Elektriker baut AC-seitig zB. 18.01.2012 fertig und erstellt an den Netzbetreiber die Fertigstellungsmeldung.
Ab wann wird der Kunde vergütet ?
Erst bei Einbau Zähler und Anschluss an Netz durch EVU ? oder...
Ab Tag der Fertigstellung ( wirtschaftliche Inbetriebnahme ) in dem Fall 27.12.2011 ?
Dient die Fertigstellungsmeldung oder Anmeldung bei der Bundesnetzagentur nur der Sicherung der Vergütung zB. 2011 in dem Fall ?
Besten Dank im Vorraus Euch. Grüße






0.00 (0 Bewertungen)
| 


