PV Anlage bauen ohne EEG und Anmeldung beim Netzbetreiber

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Re: PV Anlage bauen ohne EEG und Anmeldung beim Netzbetreibe

Beitragvon smoker59 » 06.08.2012, 21:36

Hallo,
wie hier pv-anlage-bauen-ohne-eeg-und-anmeldung-beim-netzbe-p751648.html#p751648 schon mitgeteilt hatte ich bei Steca angefragt, ob der Steca-XTender (baugleich mit Studer-XTender) in Deutschland am öffentlichen Netz betrieben werden darf.
Meine Frage lautete:
smoker59 hat geschrieben:Das Gerät ist auf Ihrer Homepage unter "Autarke Systeme" aufgeführt und leider fehlt ein eindeutiger Hinweis, ob der XTender in Deutschland auch netzparallel an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden darf. Ich bitte um eine Information, ob diese Art der Nutzung mit dem XTender in Deutschland zulässig ist und wo man dies ggf. nachlesen kann.

Eine Antwort bekam ich heute, aber leider enthielt die keine klare Auskunft ob ja oder nein:

Sehr geehrter Herr smoker59,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. Juli 2012. Ihr Interesse an den Steca Produkten begrüßen wir sehr. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die geplante Anwendung technisch möglich ist.

:shock:
Nanu, danach hatte ich garnicht gefragt :?: Das es technisch möglich ist begreift eigentlich jeder, der die recht ausführliche Betriebsanleitung aufmerksam gelesen hat :!:

Und weiter:
Für technische Aspekte sowie Preisanfragen und Angebote wenden Sie sich bitte an:

FR-Frankensolar GmbH
Edisonstraße 45
90431 Nürnberg
Frau Kathrin Schmidt
Tel: 0911 -21707-486
Email: kathrin.schmidt@frankensolar.de

Schon seltsam, der Hersteller kann (oder will :!: ) keine Auskunft geben und verweisst stattdessen auf einen Großhändler. Ich vermute deshalb, daß bei Steca durchaus klar ist, daß der netzparallele Betrieb in Deutschland mit dem XTender nicht zulässig ist, man sich aber mit einer eindeutigen, negativen Antwort die Kunden vergraulen würde. Stattdessen schiebt man den schwarzen Peter dem Großhändler zu.
Es könnte natürlich auch sein, daß aufgrund der Urlaubszeit bei Steca nur mit "halber Kraft" gearbeitet wird und ausgerechnet heute der größte Depp der Firma für die Beantwortung der Kundenanfragen eingeteilt wurde 8) :mrgreen:

Wie dem auch sei, der XTender scheidet damit leider für den geplanten Zweck aus, da selbst der Hersteller die Zulässigkeit des netzparallelen Betriebes nicht bestätigen kann oder will.
mit freundlichem Gruß
smoker59






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Re: PV Anlage bauen ohne EEG und Anmeldung beim Netzbetreibe

Beitragvon mbw-electronic » 06.08.2012, 22:10

Wann hat die Hinterfragung dt. Gesetzlichkeiten endlich ein Ende ?
Eigentlich weiß jeder Schreiberling was er in D darf und was nicht, trotzdem
wünscht er sich von wem auch immer die Absolutuion.
Auswandern nach NL, einige Sorgen mit illegaler Netzeinspeisung seien im vergeben !
Aber genau so funktioniert D:
schwarz wälen
von gelb profitieren
grün eigentlich wollen
rot befürworten
mit den Piraten symbatisieren !
Auf weitere sinnlose Beiträge !

Gruß
Roberto
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Re: PV Anlage bauen ohne EEG und Anmeldung beim Netzbetreibe

Beitragvon qualiman » 06.08.2012, 22:49

Die Bewertung des veröffentlichten Prinzipschaltbildes vom Xtender läßt mich zum Schluß kommen, daß der netzparallele Betrieb in Deutschland mit dem XTender allein ohne weitere Außenbeschaltung (+Prüfzertifikat) nicht zulässig ist.

Begründung:
Es sind keine zwei selbsttätigen Freischaltstellen in Serienschaltung (Redundanz - Kontaktkleben usw.) zur Phase L (nur Relais K1) hier eingezeichnet. Auch die interne Überwachungseinrichtung müßte unabhängig und doppelt ausgeführt sein.
Quelle: Anlage zum Benutzerhandbuch V4.1.0, Seite 6 und 7

Schade für den Xtender in Deutschland. :( Hier hat Studer Innotec noch Verbesserungspotential. :D
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Re: PV Anlage bauen ohne EEG und Anmeldung beim Netzbetreibe

Beitragvon Helpless » 06.08.2012, 23:12

smoker59 hat geschrieben:Hallo,
wie hier pv-anlage-bauen-ohne-eeg-und-anmeldung-beim-netzbe-p751648.html#p751648 schon mitgeteilt hatte ich bei Steca angefragt, ob der Steca-XTender (baugleich mit Studer-XTender) in Deutschland am öffentlichen Netz betrieben werden darf.
Meine Frage lautete:
smoker59 hat geschrieben:Das Gerät ist auf Ihrer Homepage unter "Autarke Systeme" aufgeführt und leider fehlt ein eindeutiger Hinweis, ob der XTender in Deutschland auch netzparallel an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden darf. Ich bitte um eine Information, ob diese Art der Nutzung mit dem XTender in Deutschland zulässig ist und wo man dies ggf. nachlesen kann.


Deine Frage war auch die Falsche. Ja, der Studer hat einen Switch, der dafür sorgt, dass er einspeist. Deine Frage war also, darf ich mit dem XTender einspeisen? Die richtige Frage wäre eher gewesen: "Ist der Betrieb wie in ANN02 beschrieben in Deutschland zulässig?"

Seufz.
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Re: PV Anlage bauen ohne EEG und Anmeldung beim Netzbetreibe

Beitragvon smoker59 » 07.08.2012, 00:32

Helpless hat geschrieben:
smoker59 hat geschrieben:Hallo,
wie hier pv-anlage-bauen-ohne-eeg-und-anmeldung-beim-netzbe-p751648.html#p751648 schon mitgeteilt hatte ich bei Steca angefragt, ob der Steca-XTender (baugleich mit Studer-XTender) in Deutschland am öffentlichen Netz betrieben werden darf.
Meine Frage lautete:
smoker59 hat geschrieben:Das Gerät ist auf Ihrer Homepage unter "Autarke Systeme" aufgeführt und leider fehlt ein eindeutiger Hinweis, ob der XTender in Deutschland auch netzparallel an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden darf. Ich bitte um eine Information, ob diese Art der Nutzung mit dem XTender in Deutschland zulässig ist und wo man dies ggf. nachlesen kann.


Deine Frage war auch die Falsche. Ja, der Studer hat einen Switch, der dafür sorgt, dass er einspeist. Deine Frage war also, darf ich mit dem XTender einspeisen? Die richtige Frage wäre eher gewesen: "Ist der Betrieb wie in ANN02 beschrieben in Deutschland zulässig?"

Seufz.

:twisted: Du kannst doch lesen:
smoker59 hat geschrieben:ob der Steca-XTender (baugleich mit Studer-XTender) in Deutschland am öffentlichen Netz betrieben werden darf.

Ich habe mit keiner Silbe eine Einspeisung mit irgendeinem Gerät erwähnt :!:
Helpless hat geschrieben:Die richtige Frage wäre eher gewesen: "Ist der Betrieb wie in ANN02 beschrieben in Deutschland zulässig?"

ANN02 gibt es bei Steca nicht, das ist die englische Beschreibung von Studer. Um die Zulässigkeit des netzparallelen Betriebs in anderen Ländern geht es hier aber nicht :!:
Wenn du schon ANN02 anführst, dort ist die Rede von "grid or generator", also von EINEM Netz oder Generator und nicht vom öffentlichen Stromnetz in Deutschland.

mbw-electronic hat geschrieben:Wann hat die Hinterfragung dt. Gesetzlichkeiten endlich ein Ende ?
Eigentlich weiß jeder Schreiberling was er in D darf und was nicht, trotzdem
wünscht er sich von wem auch immer die Absolutuion.

Da hat der Verfasser verdammt Recht :!:
mit freundlichem Gruß
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Re: PV Anlage bauen ohne EEG und Anmeldung beim Netzbetreibe

Beitragvon Helpless » 07.08.2012, 08:13

Durch die Verbindung zu einem großen Verbundnetz (z. B. das öffentlichen Stromnetz) kann sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt genügend Verbraucher vorhanden sind, die den Solarstrom sofort nutzen können. Eine Zwischenspeicherung, Pufferung ist dabei unnötig. Diese Betriebsart nennt man auch Netzparallelbetrieb.

von http://de.wikipedia.org/wiki/Photovoltaikanlage

Davon einmal abgesehen, hast dich bei deiner Anfrage explizit auf "autarke Systeme" bezogen. Unter diesem Punkt läuft auch die Fähigkeit der XTender ein MiniGrid auf zu bauen, also mehrere Inseln zu koppeln. Hierfür speist der XTender ein. Deine Frage kann also mehrfach missverstanden werden.

Warum du bei Steca anfragst, die den Anwendungsfall um den es hier geht nach deinen eigenen Worten sowieso nicht kennen und nicht bei Studer ist mir auch ein Rätsel. Es wäre ja möglich, dass der "umgelabelte" Studer z.B.eine andere Software einsetzt, oder sich in anderen Einzelheiten unterscheidet.

So alles in allem, deine bisherigen Postings etc., kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es dir darum geht eine negative Antwort zu provozieren damit deine Heile schwarz/weiß Welt nicht durcheinander gebracht wird.
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Re: PV Anlage bauen ohne EEG und Anmeldung beim Netzbetreibe

Beitragvon smoker59 » 07.08.2012, 23:47

smoker59 hat geschrieben: :twisted: Du kannst doch lesen:

OK, ich nehme das zurück, anscheinend bist du mit der Kunst des Lesens doch nicht gesegnet. :roll:
Helpless hat geschrieben:
Durch die Verbindung zu einem großen Verbundnetz (z. B. das öffentlichen Stromnetz) kann sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt genügend Verbraucher vorhanden sind, die den Solarstrom sofort nutzen können. Eine Zwischenspeicherung, Pufferung ist dabei unnötig. Diese Betriebsart nennt man auch Netzparallelbetrieb.

von http://de.wikipedia.org/wiki/Photovoltaikanlage

Ja, da hat Wikipedia Recht, aber natürlich auch jeder andere Generator (Verbraucher natürlich auch) mit Anschluss ans öffentliche Stromnetz wird netzparallel betrieben. Das ist mir und auch vielen anderen hier im Forum durchaus bekannt, war dir das etwa neu, oder warum verweist du auf den Wikipedia-Artikel :roll:
Davon einmal abgesehen, hast dich bei deiner Anfrage explizit auf "autarke Systeme" bezogen.

Da sind sie wieder, die Probleme mit dem Lesen.....
smoker59 hat geschrieben:Das Gerät ist auf Ihrer Homepage unter "Autarke Systeme" aufgeführt

Nicht ich habe mich explizit auf "Autarke Systeme" bezogen, sondern Steca führt den XTender explizit NUR UNTER AUTARKE SYSTEME auf :!:
Helpless hat geschrieben:Warum du bei Steca anfragst, die den Anwendungsfall um den es hier geht nach deinen eigenen Worten sowieso nicht kennen...

Ich habe nie behauptet, daß Steca diesen Anwendungsfall nicht kennt, im Gegenteil, die haben ja sogar geantwortet:
steca hat geschrieben:Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die geplante Anwendung technisch möglich ist.

Ich habe lediglich geschrieben, daß es die mit ANN02 bezeichnete Anwendung bei Steca nicht gibt, nirgens in der deutschen Betriebsanleitung ist von ANN02 die Rede. Der Anwendungsfall um den es hier geht ist sehr wohl in der deutschen Betriebsanleitung enthalten, nur eben nicht unter "ANN02". Daher wäre deine Formulierung
Ist der Betrieb wie in ANN02 beschrieben in Deutschland zulässig?
wohl auch kaum geeignet gewesen weitere Informationen zu erhalten :roll:
Helpless hat geschrieben:dass es dir darum geht eine negative Antwort zu provozieren damit deine Heile schwarz/weiß Welt nicht durcheinander gebracht wird.

Antworten, egal ob positiv oder negativ, schaffen in den meissten Fällen Klarheit und bringen nur selten etwas durcheinander. Nur Menschen, die mit negativen Antworten nicht umgehen können, fragen immer weiter bis ihnen schließlich irgendjemand die Antwort gibt, die ihnen passt.
Es geht mir nicht um Provokation von "negativen" Antworten, mein Ziel ist Information über die Zulässigkeit eines Gerätes im netzparallelen Betrieb in Deutschland. Ich hätte mich hier über eine positive Antwort sehr gefreut, denn dies hätte für viele Anwender neue und vor allem legale Möglichkeiten eröffnet.
Im Gegensatz zu dir nehme ich das Ergebniss nicht vorweg, sonst hätte ich mir die Anfrage sparen können.
Meine Welt ist weder "heile" noch schwarz/weiß, denn ich kann im Gegensatz zu dir damit leben, daß manche Dinge eben nicht zulässig sind, obwohl ich`s gerne hätte.

Warum du bei Steca anfragst,.....und nicht bei Studer ist mir auch ein Rätsel.

Na, das ist doch klar :!: Das wollte ich dir überlassen, denn du bist doch derjenige, der mit negativen Antworten nicht leben kann und immer weiterfragt. Also, auf geht`s schreib an Studer und stell die Antwort hier ein :!:
mit freundlichem Gruß
smoker59






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Re: PV Anlage bauen ohne EEG und Anmeldung beim Netzbetreibe

Beitragvon Helpless » 08.08.2012, 07:35

Also noch mal für die kleinen....

smoker59 hat geschrieben:
smoker59 hat geschrieben:Das Gerät ist auf Ihrer Homepage unter "Autarke Systeme" aufgeführt und leider fehlt ein eindeutiger Hinweis, ob der XTender in Deutschland auch netzparallel an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden darf. Ich bitte um eine Information, ob diese Art der Nutzung mit dem XTender in Deutschland zulässig ist und wo man dies ggf. nachlesen kann.

Eine Antwort bekam ich heute, aber leider enthielt die keine klare Auskunft ob ja oder nein:

Sehr geehrter Herr smoker59,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. Juli 2012. Ihr Interesse an den Steca Produkten begrüßen wir sehr. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die geplante Anwendung technisch möglich ist.


Wie dem auch sei, der XTender scheidet damit leider für den geplanten Zweck aus, da selbst der Hersteller die Zulässigkeit des netzparallelen Betriebes nicht bestätigen kann oder will.


Völlig egal, was du denkst, was "netzparallel" eigentlich bedeutet, dieser Ausdruck wird im allgemeinen Sprachgebrauch synonym zu "einspeisen" benutzt. Womit die Frage eben nicht eindeutig ist. Mehr habe ich auch nicht geschrieben.

smoker59 hat geschrieben:Ich habe nie behauptet, daß Steca diesen Anwendungsfall nicht kennt, im Gegenteil, die haben ja sogar geantwortet:
steca hat geschrieben:
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die geplante Anwendung technisch möglich ist.

Sie haben dir geantwortet, dass der XTender "netzparallel" betrieben werden kann. Diese Antwort hat aber so gar nichts mit dem Thema hier im Thread zu tun. Man hat dir lediglich gesagt, dass der XTender netzparallel betrieben werden kann, was auch immer das im Kopf des Schreibers bedeutet haben mag.

smoker59 hat geschrieben:Ich habe lediglich geschrieben, daß es die mit ANN02 bezeichnete Anwendung bei Steca nicht gibt, nirgens in der deutschen Betriebsanleitung ist von ANN02 die Rede. Der Anwendungsfall um den es hier geht ist sehr wohl in der deutschen Betriebsanleitung enthalten, nur eben nicht unter "ANN02". Daher wäre deine Formulierung Ist der Betrieb wie in ANN02 beschrieben in Deutschland zulässig?wohl auch kaum geeignet gewesen weitere Informationen zu erhalten

Die "Application Note 002" ist ein zusätzlicher Anhang zum Handbuch des Studer XTender. Ebenso wie es zusätzlich Beschreibungen und Prinzipschaltbilder für den Batterieanschluss gibt, die zum mehrteiligen Handbuch gehören. Zur Not hätte man ja auch einen Link zu dem entsprechenden Dokument anhängen können.


Wenn wir schon beim Thema Netzparallel sind. Nirgends im deutschen Teil der Handbücher von Victron oder XTender sind einzelne Funktionen wie PowerAssist (Victron) oder SmartBoost (XTender) beim Betrieb am öffentlichen Netz ausgeschlossen. Auch der Betrieb am öffentlichen Netz (z.B. als USV) ist nirgends ausgeschlossen. Diese Funktionen mischen aktiv Netz und Batteriestrom. Beide Hersteller benutzen Dinger die sie TransferGates nennen. Wie diese Blackbox funktioniert verraten beide nicht. Auch der wohl legitime Anwendungsfall als USV, benutzt diese TransferGates und ist bei jeder USV technisch netzparallel. Muss ich doch gleich mal nachsehen, ob so eine USV andere Richtlinien/Normen erfüllt wie ein XTender oder Victron.

Nein, ich kann mit einer negativen Antwort leben. Ich frage dann auch nicht weiter. Aber verlangen, dass die Antwort irgend etwas mit der Frage zu tun hat, darf ich schon. Wenn meine Frage lautet, ob das Auto auf deutschen Strassen zugelassen ist, interessiert mich die Antwort auf die Frage ob ich damit Gefahrengüter transportieren darf schlicht nicht. Auch wenn die Antwort auf eine solche Frage nicht von einer zuständigen Stelle kommt, akzeptiere ich sie nicht. Du nimmst schlicht an, das Steca XTender und Studer XTender baugleich sind. Ist genauso als würdest du sagen, dass ein C1 und ein Aygo oder ein Sharan und ein Alhambra baugleich sind.
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Re: PV Anlage bauen ohne EEG und Anmeldung beim Netzbetreibe

Beitragvon Miro1971 » 08.08.2012, 08:03

Könnt ihr mal aufhören euch zu streiten und zurück zum Thema kommen?
Schwarz anschliessen ja öde nein.
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Re: PV Anlage bauen ohne EEG und Anmeldung beim Netzbetreibe

Beitragvon Ralf Hofmann » 08.08.2012, 08:22

Hallo,

Helpless hat geschrieben:Völlig egal, was du denkst, was "netzparallel" eigentlich bedeutet, dieser Ausdruck wird im allgemeinen Sprachgebrauch synonym zu "einspeisen" benutzt. Womit die Frage eben nicht eindeutig ist. Mehr habe ich auch nicht geschrieben.


das ist ein ganz wichtiger Punkt, den wir erstmal klären sollten.

Netzparallel ist genau das, was das Wort sagt, nämlich parallel zum Netz, also galvanisch verbunden aus technischer Sicht.
Galvanisch getrennte Systeme arbeiten nicht netzparallel.

Die genaue Definition ist einmal eine juristische und einmal eine technische Frage, das sind die beiden Fachgebiete, wo`s drauf ankommt.
Was der Volksmund darunter versteht ist völlig Banane.

Sowohl juristisch (die Frage erlaubt oder nicht erlaubt steht hier im Mittelpunkt) als auch technisch (möglich oder nicht und wenn ja, wie?) bedeutet "netzparallel" in diesem Zusammenhang der Betrieb eines elektrischen Gerätes parallel zum Netz (i.d.R. zum Niederspannungsnetz des VNB) ohne galvanische Trennung, nicht mehr und nicht weniger.

Mit einer Einspeisung hat das erstmal nix zu tun, wobei eine Einspeisung nur im Netzparallelbetrieb überhaupt möglich ist.
MfG
Ralf Hofmann

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