http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=5 hat geschrieben:am 25. Oktober 2011 wurde die Schlichtungsstelle vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach § 111b EnWG anerkannt.
Die Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungs- unternehmen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern. Sie soll zur Kunden- zufriedenheit beitragen und die Gerichte entlasten.
bitte diese neue Schlichtungsstelle bei Auseinandersetzungen mit dem Netzbetreiber beachten.
Einige Dinge, die nicht zwingend unter`s EEG fallen sind hier vermutlich besser aufgehoben als bei der Clearingstelle EEG.
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/






0.00 (0 Bewertungen)
| 
