Neue Schlichtungsstelle eingerichtet

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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Neue Schlichtungsstelle eingerichtet

Beitragvon Ralf Hofmann » 25.06.2012, 15:02

Hallo zusammen,

http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=5 hat geschrieben:am 25. Oktober 2011 wurde die Schlichtungsstelle vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach § 111b EnWG anerkannt.

Die Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungs- unternehmen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern. Sie soll zur Kunden- zufriedenheit beitragen und die Gerichte entlasten.


bitte diese neue Schlichtungsstelle bei Auseinandersetzungen mit dem Netzbetreiber beachten.
Einige Dinge, die nicht zwingend unter`s EEG fallen sind hier vermutlich besser aufgehoben als bei der Clearingstelle EEG.

http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
MfG
Ralf Hofmann

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Re: Neue Schlichtungsstelle eingerichtet

Beitragvon Elektron » 25.06.2012, 15:08

Hallo,

die Schlichtungsstelle wurde für Verbraucher eingerichtet, nicht für uns Stromlieferanten.
Aus häufigen Fragen:
Kann ich mich auch bei Konflikten über die Einspeisevergütung nach dem EEG an die Schlichtungsstelle wenden?

Für Streitigkeiten nach dem EEG ist die EEG-Clearingstelle zuständig (http://www.clearingstelle-eeg.de).

Gruß Elektron
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Re: Neue Schlichtungsstelle eingerichtet

Beitragvon Boelckmoeller3 » 25.06.2012, 15:12

Hallo,

das ist das Eine zum anderen wurde diese Schlichtungsstelle auf betreiben des Bundeswirtschaftsministeriums eingerichtet. Wer dessen Chef ist und welche Meinung der zur PV vertritt wissen wir ja zwischenzeitlich.Da werden wohl dann eher wirtschaftsfreundliche Schlichtungen bei rauskommen. :D

Viele Grüße:

Klaus
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Re: Neue Schlichtungsstelle eingerichtet

Beitragvon Ralf Hofmann » 25.06.2012, 16:26

Hallo,

Elektron hat geschrieben:die Schlichtungsstelle wurde für Verbraucher eingerichtet, nicht für uns Stromlieferanten.


das ist primär natürlich richtig.
Trotzdem sehe ich da Schnittpunkte, die die Clearingstelle möglicherweise nicht mehr übernimmt, weil sie nicht zum Kern des EEG gehören.

Elektron hat geschrieben:Aus häufigen Fragen:
Kann ich mich auch bei Konflikten über die Einspeisevergütung nach dem EEG an die Schlichtungsstelle wenden?

Für Streitigkeiten nach dem EEG ist die EEG-Clearingstelle zuständig (http://www.clearingstelle-eeg.de).


Damit hast Du`s auf den Punkt gebracht.
Hier wird nach der Einspeisevergütung gefragt, das ist natürlich Kernkompetenz der Clearingstelle EEG.

In der Selbstbeschreibung der Schlichtungsstelle Energie sind ausdrücklich die Themen "Messstellenbetreiber und Messdienstleister" genannt.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass diese Thematik in Detailfragen zukünftig nicht mehr von der Clearingstelle bearbeitet wird, wenn die Grundsatzentscheidung bezüglich dem EEG klar ist.
Insbesondere auch darum, weil wir PV-Stromlieferanten schnell zu Energieversorgungsunternehmen nach Definition des EEG und des EnWG werden können, z.B. in den Fällen wo Mieter aus einer gemeinsamen PV-Anlage und Netzstrom von einen PV-Betreiber versorgt werden.

Schau`n wir mal, welche Fälle dort in Zukunft verhandelt werden und wie dort entschieden wird.
MfG
Ralf Hofmann

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