Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.
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von actros1969 » 06.07.2012, 18:04
Hallo,
ich habe nun folgenden fall :
Eine Strassenadresse und an dieser Adresse 2 verschiedene Grundstückseigentümer
Eigentümer A , Flurstück A : 10,76 KWP errichtet in 2010 Oktober eigener Hausanschluss
Eigentümer B Flurstück B : 16,77 KWP erichtet in 2010 Dezember eigener Hausanschluss
Nun Neuerrichtung 2012 Juni
Eigentümer B, Flurstück C , angrenzend an Flurstück B , nur andere Halle 22,25 KWP , eigener Hausanschluss
Der Netzbetreiber will nun alle Anlagen zusammenfassen, da ich über 30 kwp komme. Ist das so lt. EEG
und wenn ja ?
1. was passiert mit den Einspeisevergütungen der beiden alten Anlagen (noch 34,05 kwp)
2. wie würde die neue Gesamtanlage dann vergütet ?
Der Solateur hat das anscheinend auch nicht gemerkt !
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von eggis » 06.07.2012, 18:24
Moin actros1969,
bei der Clearingstelle gibt es einen Kriterienkatalog zur Zusammenfassung von Anlage in räumlicher Nähe. Davon abgesehen, ist es wohl eindeutig, dass zwischen den Inbetriebnahmen der einzelnen Anlagen mehr als 12 Monate liegen.
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt!" (Oscar Wilde)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
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von actros1969 » 06.07.2012, 18:29
Hallo,
ok, was heisst das mit den 12 Monaten ? das heisst, die alten Vergütungssätze bleiben,
aber die Gesamtanlage wird dann doch mit allen KWP`s zusammengezählt und für die neue Anlage gibt es ein Problem ??
wo finde ich das mit der Clearingstelle ?
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von buergersolar » 06.07.2012, 19:34
actros1969 hat geschrieben:Hallo,
ok, was heisst das mit den 12 Monaten ? das heisst, die alten Vergütungssätze bleiben,
aber die Gesamtanlage wird dann doch mit allen KWP`s zusammengezählt und für die neue Anlage gibt es ein Problem ??
wo finde ich das mit der Clearingstelle ?
actros1969
Dazu brauchts keine Clearingstelle, das steht im EEG. Die alten Anlagen bleiben sowieso in ihrer Vergütung unberührt. Und für die Bemessung der Anlagenleistung der neuen Anlage spielen die alten Anlagen keine Rolle mehr, da sie mehr als 12 Monate alt sind. Was technische Vorgaben angeht, kommt es auf den Hausanschluss an. Wenn jede Anlage an einem eigenen Hausanschluss ist, dann musst du auch nicht die Bedingungen für >30kWp erfüllen, wenn an dem Hausanschluss nur 22 kWp gebaut werden. Ich sehe hier eigentlich keine Unklarheiten. Gewähr gebe ich trotzdem keine  Sonnige Grüße
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von actros1969 » 06.07.2012, 21:19
2. wie würde die neue Gesamtanlage dann vergütet ?
weiss dass jemand
10,76 kwp aus 2010 16,77 kwp aus 2010
22,325 kwp in Juni 2012
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von elfaro » 06.07.2012, 21:45
buergersolar hat geschrieben:Die alten Anlagen bleiben sowieso in ihrer Vergütung unberührt. Und für die Bemessung der Anlagenleistung der neuen Anlage spielen die alten Anlagen keine Rolle mehr, da sie mehr als 12 Monate alt sind.
Steht schon da: Alte Anlagen behalten ihren Vergütungssatz und die neue Anlage fängt bei Null an.
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von buergersolar » 06.07.2012, 21:47
actros1969 hat geschrieben:2. wie würde die neue Gesamtanlage dann vergütet ?
weiss dass jemand Ich dachte, ich hätte dir die Frage bereits beantwortet... Hier nochmal:
10,76 kwp aus 2010 --> EEG2010, Anlagen bis 30kW, und das bleibt so, egal wie lange das her ist. 16,77 kwp aus 2010 --> EEG2010, Anlagen bis 30kW, und das bleibt so, egal wie lange das her ist.
22,325 kwp in Juni 2012 --> mehr als 12 Monate seit alter Anlage, alte Anlagen werden also nicht mitgezählt --> ganz normale Vergütung EEG2012.2, davon 10kW mit der Vergütung für Anlagen bis 10kW, die restlichen 12,325kW mit der Vergütung für Anlagen 10..40kW.
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Jetzt alles klar? Sonnige Grüße
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von actros1969 » 07.07.2012, 09:55
Hallo,
ja alles verstanden,
aber warum will die EON das dann als Anlagenerweiterung eintragen !
und nicht als neue Anlage ?,
die machen hier Probleme !
mfg
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von jodl » 07.07.2012, 10:46
es ist nix neues, daß Netzbetreiber rechtlich nicht haltbare Positionen und Forderungen vertreten manche Anlagenbetreiber lassen sich das (zähneknirschend) gefallen und erfüllen die unberechtigten Forderungen manche nicht
musst du dir halt überlegen wie und mit welchem Einsatz du hier am Besten weiterkommst
eine Möglichkeit ist, einen aufs EEG spezialisierten Anwalt zu beauftragen
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von actros1969 » 07.07.2012, 19:43
Hallo,
noch eine Frage,
die von meinem Solarteur aufgekommen ist :
Wenn jetzt die durch die neue Anlage alle zusammen über 30 kwp kommen,
kann dann EON verlangen, dass für die alten Anlagen auch die 70 % Regelung bzw. Rundsteuerempfänger gilt ? bzw. ist bei der einen alten Anlage auch die alte Eigenverbrauchsregelung gff. gefährdet oder bleibt das alles so ?
mfg actros1969
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