Netzbetreiber verweigert eigenen Zähler!!!

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Netzbetreiber verweigert eigenen Zähler!!!

Beitragvon wpst » 10.11.2011, 17:09

Benötige dringend Hilfe.

mein Netzbetreiber verweigert mir die Verwendung eines eigenen, geeichten Hutschienenzählers zur Messung des erzeugen Solarstromes meiner PV-Anlage.

Überall konnte ich bisher lesen, dass der Stromzähler der den gesamten erzeugten Solarstrom einer PV-Anlage misst, vom Betreiber (also von mir) gestellt werden kann. Um die Anschaffung eines kostspieligen neuen Zählers zu vermeiden könnte es sogar ein Hutschienenzähler sein.

Folglich hat mir mein Elektroinstallateur auf meinen Wunsch hin (und auch mit der festen Überzeugung das dies problemlos möglich ist, da er dies bei anderen Netzbetreibern schon so installiert hat) in den vorhanden Zählerschrank einen geeichten Hutschienenzähler verbaut.

Jetzt verlangt mein Netzbetreiber den Ausbau des von mir gekauften und vom Elektroinstallateur eingebauten, geeichten Hutschienenzähler.
Der Netzbetreiber verlangt den Einbau eines von Ihm anzumietenden Zählers.

Das kann doch wohl nicht sein ??????

Wo finde ich die entsprechende gesetzliche Grundlagen??
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Re: Netzbetreiber verweigert eigenen Zähler!!!

Beitragvon Trashman » 10.11.2011, 17:22

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Re: Netzbetreiber verweigert eigenen Zähler!!!

Beitragvon jodl » 10.11.2011, 18:31

wpst hat geschrieben:Jetzt verlangt mein Netzbetreiber den Ausbau des von mir gekauften und vom Elektroinstallateur eingebauten, geeichten Hutschienenzähler.
Der Netzbetreiber verlangt den Einbau eines von Ihm anzumietenden Zählers.

Das kann doch wohl nicht sein ??????

Wo finde ich die entsprechende gesetzliche Grundlagen??


ganz einfach:

Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 4)
§ 4
Gesetzliches Schuldverhältnis

(1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.

zum Beispiel vom Abschluß eines Vertrages über das Mieten von einem Zähler
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Re: Netzbetreiber verweigert eigenen Zähler!!!

Beitragvon liselotte » 18.11.2011, 18:58

Hallo Freunde
Bitte nur neue Regeln heran- ziehen. Das ist nun mal so.
Der Gesetzgeber hat das EnWG novelliert in 2011.
In § 21b Abs 4 steht.
"Der Messtellenbetreiber hat eien Anspruch auf den Einbau von in seinem Eigentum stehenden Messeinrichtungen oder Messsystemen."

Schönes Wochenende
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Re: Netzbetreiber verweigert eigenen Zähler!!!

Beitragvon wpst » 18.11.2011, 19:21

Danke liselotte.
Derzeit läuft eine Anfrage bei der Clearingstelle.
Sobald ich eine definitive Entscheidung habe, werde ich die hier einstellen.
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Re: Netzbetreiber verweigert eigenen Zähler!!!

Beitragvon jodl » 18.11.2011, 21:15

liselotte hat geschrieben:Hallo Freunde
Bitte nur neue Regeln heran- ziehen. Das ist nun mal so.
Der Gesetzgeber hat das EnWG novelliert in 2011.
In § 21b Abs 4 steht.
"Der Messtellenbetreiber hat eien Anspruch auf den Einbau von in seinem Eigentum stehenden Messeinrichtungen oder Messsystemen."

Schönes Wochenende
Liselotte


und wer ist bei der Einspeisung von Strom aus PV der Meßstellenbetreiber, der dieses Recht hat?
der Netzbetreiber?
und warum, bzw, wer macht ihn dazu?
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Re: Netzbetreiber verweigert eigenen Zähler!!!

Beitragvon Boelckmoeller3 » 18.11.2011, 21:41

Hallo,
wie im Nachbarthread hier bereits von mir geschrieben greift das EnWG trotz neuem Querverweis im EEG zum EnWG nicht sondern das EEG. Die Legitimation für den Einbao eines eigenen Zählers für den Betreiber gibt immer noch das EEG. Das EnWG ist nur bei den im EEG auf den Sachverhalt zutreffenden Querverweisen für EE-Einspeiser relevant
Falls ein Netzbetreiber meint er könnte dem Einspeiser jetzt einen eigenen Zähler untersagen bitte zunächst den Fall an die Clearingstelle EEG melden.Dann kann man sich überlegen ob man gegen die Schikanen dieses Netzbetreibers von Anfang an seinen Zähler rechtlich durchziehen will oder lieber wartet bis die Rechtslage durch die Clearingsstelle oder Gerichtsurteil wieder geklärt ist und die Zählergebühren des Netzbetreibers gegebenenfalls inklusive Zinsen zurückfordern. Ich würde dem Netzbetreiber schreiben sinngemäß, dass ich hier einen geeichten Zähler zum Einbau bereit habe und falls er mir explizit jetzt schriftlich untersagt den Zähler einbauen zu lassen so werde ich ihn nicht einbauen lassen aber behalte ich mir Schadensersatzforderungen gegen ihn deswegen falls er die Rechtslage missverstanden haben sollte und dies im Nachhinein geklärt ist ab dem Inbetriebnahmezeitpunkt vor

Viele Grüße:

Klaus
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