Hallo,
mollison1 hat geschrieben:Hallo, wer kennt sich aus mit dem Problem, dass der Netzbetreiber auch nach 4 Wochen des Installationsauftrages nicht die Zähler zur Einspeisung setzt ?
Welche rechtlichen Schritt sind hier möglich?
wenn die Dir einen feste Termin zugesagt haben (schriftlich und nachweisbar), kannst Du Schadenersatz fordern.
Dazu musst Du Deinen Schaden nachweisen können, am Besten durch einen eigenen Zähler, den Du selber setzen lässt (siehe unten).
Wenn nicht kannst Du nix machen.
mollison1 hat geschrieben:Bei einer fertig installierten 270 Kwp Anlage (mit allen Leitungen, Trafohaus etc.) und Sonne von oben ist der aktuelle Verlust doch recht heftig!
Such` Dir sofort einen freien Messstellenbetreiber der den Zähler setzen darf und lass das Ding installieren.
Eine andere Option gibt`s auch noch, sofern Du eine Einspeisezusage hast:
Lass` einen Elektriker einfach einen geeigneten (geeichten) Zähler setzen.
Benachrichtige den VNB darüber unter Hinweis auf das Eichgesetz und teile ihm mit, dass dieser Zähler so lange die Berechnungsgrundlage Deiner Forderungen nach EEG ist, bis der VNB einen eigenen Zähler setzt.
Dann kannst Du auch ganz entspannt den eingespeisten Strom berechnen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Zählerstände bei einer juristischen Auseinandersetzung nicht anerkannt werden geht gegen Null.