Netzanschluss, wer trägt die Kosten?

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Netzanschluss, wer trägt die Kosten?

Beitragvon kamikaze1 » 18.08.2012, 09:14

Hallo!

Wir haben unsere 70 kwp Anlage pünktlich zum 30.06 fertig gestellt und mussten 450 Meter Erdkabel zum Trafo verlegen. Das Erdkabel besteht aus zwei Kabeln mit 4x240 mm² Alu und ist bereits komplett bis zu Trafogrundstück verlegt und an unserer Anlage angeschlossen. Es müsste also nur noch durch die EON am Trafo angeschlossen werden. Einen Netzanschlussvertrag habe ich übrigens auch schon lange unterschrieben, dafür muss ich 466 € zahlen und darin steht bereitstellen einer Lastschaltleiste.

Jetzt hat mich die EON angerufen und gemeint, ich müsste die beiden 240 mm² Kabel am Trafogrundstück wieder zu einen Kabel zusammenführen und einen Kasten errichten, wo das ganze zusammengeschlossen wird, weil man das sonnst nicht anklemmen kann.

Nun wollte ich mal nachfragen, ob ich dafür die Kosten zu tragen habe, meiner Meinung nach ist alles was am Trafogrundstück passiert doch Netzausbau, oder? Ich kann doch nichts dafür, wenn die plötzlich die Kabel nicht in Ihren Kasten bekommen. Ist außerdem so eine Kabelzusammenführung technisch nicht Pfusch? Für was verlege ich die 2 Kabel wenn ich sie dann wieder zusammenschließen soll? Sind 466 € für den Netzanschluss nicht ebenfalls ein bisschen viel es ist ja nichts weiter zu machen als die Kabel einzuklemmen. Wird da immer etwas verlangt?

Gruß Kamikaze
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Re: Netzanschluss, wer trägt die Kosten?

Beitragvon Atommafia » 18.08.2012, 11:05

Tach
kamikaze1 hat geschrieben:
1. Einen Netzanschlussvertrag habe ich übrigens auch schon lange unterschrieben, dafür muss ich 466 € zahlen und darin steht bereitstellen einer Lastschaltleiste.

2. Jetzt hat mich die EON angerufen und gemeint, ich müsste die beiden 240 mm² Kabel am Trafogrundstück wieder zu einen Kabel zusammenführen und einen Kasten errichten, wo das ganze zusammengeschlossen wird, weil man das sonnst nicht anklemmen kann.

3. Ich kann doch nichts dafür, wenn die plötzlich die Kabel nicht in Ihren Kasten bekommen. Ist außerdem so eine Kabelzusammenführung technisch nicht Pfusch? Für was verlege ich die 2 Kabel wenn ich sie dann wieder zusammenschließen soll?



1.Wenn der Übergabepunkt die Abgangsklemmen der Lastschaltleiste dist , dann muß der Netzkunde zusehen wie er seine Kabel zum Übergabepunkt verlegt usw

2. Nachfragen warum nicht seitens Netzbetreiber eine Lastschaltleiste eingebaut werden kann die ein Anklemmen von zwei Kabel 240 mm2 ermöglicht

3 . Pfusch ist es nicht, das bei Netzbetrieber verwendete Material und die Technik ist auf Zuverlässigkeit und jahrzehntelange Gebrauchsdauer ausgelegt.

http://www.pfisterer.de/download.php?dkat=1&unavi=1

http://www.jung-poly.de/jung-produktkat ... aloge.html


MfG
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Re: Netzanschluss, wer trägt die Kosten?

Beitragvon janmax » 18.08.2012, 13:07

Hallo
Ich vermute in dem Anschlußschrank wo die Kabel zsammengeführt werden ist der Zähler, somit ist es dein Schrank, und der Netzbetreiber schließt sein Kabel hinter dem Zähler und Netztrenner an, Schrank und Inhalt sind somit von Dir zu stellen.

Gruß
Heiner
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Re: Netzanschluss, wer trägt die Kosten?

Beitragvon kamikaze1 » 18.08.2012, 22:36

Hallo und danke schon mal für die Antworten!

Der Netzverküpfungspunkt ist die Trafostation und da bin ich ja bereits mit meinen Kabeln. Angeblich bekommt die EON da aber keine zwei Kabel dran. Der Zähler ist bei mir an der Halle und nicht beim Trafo. Dafür wird mir pauschal ein Verlust von 0,5 % abgezogen. Das Kabel ist ja auch deshalb so groß ausgelegt, daß der Verlust auch nicht höher ausfallen wird. In den Schrank am Tarfo würden also nur die beiden Kabel zu einem zusammengeführt und sonst nix. Die bereitgestellte Lastschaltleiste wir im Vertrag mit 3 x 400 A+N bezeichnet. Wie dick die Kabel sein dürfen steht da nicht. Bei mir an der Halle sind im Anschlussschrank ja auch die beiden 240er Kabel zusammen auf eine Leiste aufgeklemmt. Ein Nachbar will übrigens auch sein 240er Kabel anschließen, daß liegt auch schon vor dem Trafo. Er will allerdings Strom darüber beziehen.

Gruß

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Re: Netzanschluss, wer trägt die Kosten?

Beitragvon kamikaze1 » 20.08.2012, 16:40

Hallo!

Kann mir keiner weitere Auskünfte geben? Es mußten doch bestimmt schon viele von euch Ihre eigenen Kabel bis zu Trafo legen. Wurden die dann problemlos angeklemmt (auch 240er)? Was hat es gekostet Netzanschluss (bereitstellen einer Lastschaltleiste und anklemmen). Gibts da keine Ausführungen zu EEG oder Urteile oder sonst was? Habe leider selber nix gefunden.

Gruß

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Beitragvon Trashman » 20.08.2012, 23:34

Bereistellen Lastschaltleiste + anklemmen:1800 Euro.
Wenn der VNB nur einmal 240mm2 anklemmen will dann soll er das tun, hast Du ein Kabel halt umsonst verlegt, Verluste sind doch deren Bier...
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Re: Netzanschluss, wer trägt die Kosten?

Beitragvon kamikaze1 » 20.08.2012, 23:53

bei mir soll ja das bereitstellen 466 € kosten der Schrank für die Kabelzusammenführung wird ca 1000 € kosten. Auf die ich aber wenig Lust habe. Hab ich mir eben auch schon gedacht ich lass nur ein Kabel anklemmen und die Verluste gehn dann auf die Kappe vom VNB. Aber ob das denen dann gefällt???
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Beitragvon Trashman » 21.08.2012, 00:05

Was hat der VNB denn vorgeschrieben? Genau das bekommt er. Aus dem Bauch heraus sollten 240mm2 ausreichen. Schrank sollte es zB bei GSAB günstiger geben.
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Re: Netzanschluss, wer trägt die Kosten?

Beitragvon Photonensammler13 » 21.08.2012, 00:57

kamikaze1 hat geschrieben: In den Schrank am Tarfo würden also nur die beiden Kabel zu einem zusammengeführt und sonst nix. Die bereitgestellte Lastschaltleiste wir im Vertrag mit 3 x 400 A+N bezeichnet.
Gruß

Kamikaze

Wem gehört der Schrank am Trafo, wer ist der Eigentümer?
Wenn EON der Eigentümer dieses Schranks ist, dann ist es Sache von EON diesen so zu erweitern und zu optimieren, dass das Kabel des Einspeisewilligen (das bist Du) angeschlossen werden kann, und EON muss diese Erweiterung und Optimierung auch bezahlen. Es gibt den § 9 im EEG 2012 in folgender Fassung:

"Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
§ 9 Erweiterung der Netzkapazität
(1) Netzbetreiber sind auf Verlangen der Einspeisewilligen verpflichtet, unverzüglich ihre Netze entsprechend dem Stand der Technik zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas sicherzustellen.
Dieser Anspruch besteht auch gegenüber Netzbetreibern, an deren Netz die Anlage nicht unmittelbar angeschlossen ist, sondern auch für vorgelagerte Netze mit einer Spannung bis einschließlich 110 Kilovolt, wenn dies erforderlich ist, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms sicherzustellen.
(2)
Die Pflicht erstreckt sich auf sämtliche für den Betrieb des Netzes notwendigen technischen Einrichtungen sowie die im Eigentum des Netzbetreibers stehenden oder in sein Eigentum übergehenden Anschlussanlagen.

(3)
Der Netzbetreiber ist nicht zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau seines Netzes verpflichtet, soweit dies wirtschaftlich unzumutbar ist."

Mein Netzbetreiber schrieb mir auch folgenden Text:
"Für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an diesen Netzverknüpfungspunkt und dem dafür erforderlichen Umbau des vorhandenen Kabelverteilerschranks mit einer zusätzlichen Leiste, werden sich die voraussichtlichen Kosten für Sie auf ca.
1.500,00 € belaufen."
Darauf hin haben sie mir einen Auftrag unterschriftsreif zugeschickt. Ich sollte nur noch unterschreiben.
Habe ich nicht gemacht, sondern ihnen nur diesen § 9 unter die Nase gehalten. Sie haben dann gemerkt, dass sie mit ihren Methoden bei mir nicht durch kommen, haben einen neuen KVS gesetzt und angeschlossen. Ich habe 0,00 € gezahlt.
Sie probieren es leider immer wieder.
Der (3) Punkt ist wohl hier nicht anwendbar.
Wie schon gefragt, ist es deren Eigentum, dann müssen sie ausbauen auf ihre Kosten. Sollten sie es weiter verzögern und hinausschieben, würde ich mal mit § 10 EEG Schadensersatz drohen, schließlich geht seit 1.7. bis 20.8 im Moment bei diesem Wetter Dein Verlust schon in den 2000 er Eurobereich.

Sonnige Grüße
Photonensammler13

1. 13,12 kWp 64 Kyocera 205, 2 SB 5000TL+SB 3300; 180° S 11°+ 30°
2. 32,40 kWp 144 Trina 225, 3 SMC 11000TL 191°S 30°
3. 34,075 kWp 145 Trina 235, 1 STP 17000TL+1 STP 15000TL; 191°S 30°
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Re: Netzanschluss, wer trägt die Kosten?

Beitragvon kamikaze1 » 21.08.2012, 16:39

@ trashman

Der VNB hat keien bestimmten Kablequerschnitt vorgeschrieben. Die wollten mir trotz mehrmaliger Nachfrage nicht sagen welches Kabel es mindestens sein muß. Es hieß nur wenn ich das Kabel zu klein dimensioniere und die Wechselrichter dauernd aussteigen ist das mein Problem. Also wurde praktisch auf Nummer sicher gegangen und 2 240er verlegt. Da sollten kaum Verluste anfallen, aber nun wollen sie die ja nicht ran schrauben.

@ Photonensammler 13

Der Schrank ist am Trafogrundstück und gehört ganz allein der EON Bayern. Da hattest du wohl genau die gleiche Situation wie ich jetzt. Die Lastschaltleiten sind doch meiner Meinung nach die Anschlussanlagen, ich vermute deshalb hast du Punkt 2 auch blau herausgestellt!? Also gibts doch hier eigentlich ein ganz klare Regelung? Ich soll ja für das zu Verfügung stellen einer Lastschaltleiste schon 466 € zahlen, mußtest du dann gar nix zahlen für die reine Netzverknüpfung?

Gruß

Kamikaze
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