kamikaze1 hat geschrieben: In den Schrank am Tarfo würden also nur die beiden Kabel zu einem zusammengeführt und sonst nix. Die bereitgestellte Lastschaltleiste wir im Vertrag mit 3 x 400 A+N bezeichnet.
Gruß
Kamikaze
Wem gehört der Schrank am Trafo, wer ist der Eigentümer?
Wenn EON der Eigentümer dieses Schranks ist, dann ist es Sache von EON diesen so zu erweitern und zu optimieren, dass das Kabel des Einspeisewilligen (das bist Du) angeschlossen werden kann, und EON muss diese Erweiterung und Optimierung auch bezahlen. Es gibt den § 9 im EEG 2012 in folgender Fassung:
"Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
§ 9 Erweiterung der Netzkapazität
(1) Netzbetreiber sind auf Verlangen der Einspeisewilligen verpflichtet, unverzüglich ihre Netze entsprechend dem Stand der Technik zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas sicherzustellen.
Dieser Anspruch besteht auch gegenüber Netzbetreibern, an deren Netz die Anlage nicht unmittelbar angeschlossen ist, sondern auch für vorgelagerte Netze mit einer Spannung bis einschließlich 110 Kilovolt, wenn dies erforderlich ist, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms sicherzustellen.
(2)
Die Pflicht erstreckt sich auf sämtliche für den Betrieb des Netzes notwendigen technischen Einrichtungen sowie die im Eigentum des Netzbetreibers stehenden oder in sein Eigentum übergehenden Anschlussanlagen.(3)
Der Netzbetreiber ist nicht zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau seines Netzes verpflichtet, soweit dies wirtschaftlich unzumutbar ist."
Mein Netzbetreiber schrieb mir auch folgenden Text:
"Für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an diesen Netzverknüpfungspunkt und dem dafür erforderlichen Umbau des vorhandenen Kabelverteilerschranks mit einer zusätzlichen Leiste, werden sich die voraussichtlichen Kosten für Sie auf ca.
1.500,00 € belaufen."
Darauf hin haben sie mir einen Auftrag unterschriftsreif zugeschickt. Ich sollte nur noch unterschreiben.
Habe ich nicht gemacht, sondern ihnen nur diesen § 9 unter die Nase gehalten. Sie haben dann gemerkt, dass sie mit ihren Methoden bei mir nicht durch kommen, haben einen neuen KVS gesetzt und angeschlossen. Ich habe 0,00 € gezahlt.
Sie probieren es leider immer wieder.
Der (3) Punkt ist wohl hier nicht anwendbar.
Wie schon gefragt, ist es deren Eigentum, dann müssen sie ausbauen auf ihre Kosten. Sollten sie es weiter verzögern und hinausschieben, würde ich mal mit § 10 EEG Schadensersatz drohen, schließlich geht seit 1.7. bis 20.8 im Moment bei diesem Wetter Dein Verlust schon in den 2000 er Eurobereich.
Sonnige Grüße