NA Schutz - Kuppelschalter

Hausanschluß, Einspeisezähler, TAB, Anschlussbedingungen, Netzbetreiber, etc.

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NA Schutz - Kuppelschalter

Beitragvon solachab » 20.01.2012, 22:34

Ganz klar an der AC Seite wird erstmal hingelangt das lässt sich für uns Laien auch am schlechtesten quantifizieren. Wis sind an dieser Stelle mehr wie an jeder anderen in einer Abhängigkeit
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Kuppelschalter Ausführungen

Beitragvon captain change » 17.02.2012, 15:44

Trashman hat geschrieben:Für den Kuppelschalter gibt es mE keine Vorschriften, aber für den NA-Schutz. Gibt es zB von Bender oder SMA (Grid Gate)


Es gibt durchaus genaue Vorschriften für die Ausführung der Kuppelschalter nach VDE-AR-N-4105

"NA Schutz Kuppelschalter Vorauswahl von changetec"

Aufgrund der vielen Nachfragen hat changetec eine Auswahl von Kuppelschaltern in verschiedenen Leistungsklassen, passend für NA Schutz BISI nach VDE-AR-N 4105 und Netzüberwachung BISI nach VDE-0126-1-1 mit Rückmeldekontakten (Spiegelkontakten), freigegeben für die Verwendung mit NA Schutz BISI nach VDE-AR-N 4105 und Netzüberwachung BISI nach VDE 0126-1-1 durch changetec AG. Je nach Netzform muss der Neutralleiter nach VDE-AR-N 4105 ebenfalls getrennt werden. Daher ist bei der Auswahl des passenden Kuppelschalters auf eine ausreichende Anzahl von Arbeitskontakten zu achten. In einphasigen Anlagen müssen für die Neutralleiterabschaltung also mindestens 2 Arbeitskontakte als Schliesser, für Phase und Neutralleiter, am ausgewählten Kuppelschalter vorhanden sein. Für die BISI als NA Schutz, bzw. Freischaltstelle nach VDE 0126-1-1, ist in jedem Fall pro Kuppelschalter ein Öffner - Kontakt für die Rückmeldung auszuwählen. ACHTUNG: In TT Systemen, TN-S Systemen und im TN-S Teil des TN-C-S Systems ist auch der Neutralleiter durch den Kuppelschalter zu schalten! Somit sind nach VDE-AR-N 4105 alle Leiter zu schalten, mit Ausnahme der Leiter mit PE Funtkion (Schutzleiterfunktion).
Ab 100KW Anlagengröße kann vom EVU eine Ausführung als Leistungsschalter z.B. mit Motorantrieb gefordert sein. Diese sind um einiges teurer als Schütze. Ein Nachfragen beim Energieversorger lohnt sich also.

Es sind prinzipiell alle, durch changetec angebotene, Kuppelschalter verwendbar mit einem integrierten oder angesteckten Hilfskontakt als Öffner und einem maximalen Ansteuerstrom in angezogenem Zustand bis 0,5A. Der Anzugsstrom der Kuppelschalter darf 5A betragen (Annahme cosPHI bei PV = 0,9) Die Bisi als NA Schutz kann also an allen Kuppelschaltern mit Ansteuerstrom 0,5A je Schütz und einem Anzugsstrom bis 5A direkt angeschlossen werden. Es wird also für große Schütze kein Hilfsrelais benötigt !

Die Auswahl möglicher Kuppelschalter wird wöchentlich von changetec ergänzt.
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Re: NA Schutz - Kuppelschalter

Beitragvon das_evu » 18.02.2012, 00:32

solachab hat geschrieben:
Nein die Netzseitige Inbetriebnahme war noch nicht - da kam das ja dann auf mit dem NA Schutz.

Ich glaube ein Problem liegt daran das wir durch die eigene Trafostation zwar für uns in das NS Netz einspeisen - aber von EON - Bayern die MS Anschlussbedingungen hergenommen werden.


Hallo Solachab,

da Deine Anlage an kundeneigener Trafostation betrieben wird, spielt die AR 4105 überhaupt keine Rolle.
Diese gilt nur für im Ausnahmefall bis zu einer Gesamteinspeiseleistung bis zu 100 kVA an Kundenstationen, die ansonsten eher wegen dem Verbrauch errichtet wurden.

Daher solltest Du mal Deinen Anlagenplaner ganz kräftig in den Allerwertersten treten.
Seit 01.04.2011 haben alle PV-Anlagen am Mittelspannungsnetz in vollem Umfang allen Anforderungen der statischen und dynamischen Netzstützung zu genügen. Siehe Ergänzung zur BDEW-Richtlinie Punkt 2.6 unter:

http://www.vde.com/de/fnn/dokumente/doc ... 110215.pdf

D.h. dass alle Anforderungen der Richtlinie unter Punkt 2.5 auch eine nachrüstfähige Übergabeschalteinrichtung mit Leistungsschalter, der auch Q/U-Schutz-fähig sein muss, sowie auch die entsprechenden untergeordneten Schutzeinrichtungen an den Erzeugungseinheiten entsprechend der Richtlinie zu planen/errichten sind.

Die BDEW-Richtlinie erfordert entgegen der AR4105 allerdings nur ein Schaltorgan an der jeweiligen Schutzeinrichtung.

Für Deinen Fall scheint mir das Schutzkonzept gemäß 3.2.3.4 der Richtlinie zu gelten, da ich nicht davon ausgehe, dass Du direkt ab Umspannwerk angeschlossen bist. Dazu das Schaltbild nach 3.2.3.4-2, wenn Dein Netzbetreiber den vollen Umfang der dynamischen Netzstützung fordert. Man kann diesen vollem Umfang der Schutzfunktionen auch mit einem Schutzkonzept auf der Niederspannungsseite realisieren. Eine Lösung mit Kuppelschalter als Schütz sehe ich da nicht als sinnvoll an. Hier sollte ein Leistungschalter auf der Niederspannungsseite die sinnvollste Lösung sein. Man sollte auch mal bedenken, was der Stromverbrauch des/der Schütze auf Dauer bedeutet.

Ein Leistungsschalter ist Ein oder Aus, verbraucht aber in beiden Stellungen so gut wie keinen Strom. Ob man da noch den Motorantrieb will, um sebsttätig wieder einzuschalten ist eher Luxus, oder Aspekten der Praktikabilität geschuldet.

Die komplette MS-Richtlinie ist hier zu finden:
http://www.vde.com/de/fnn/dokumente/doc ... 008-06.pdf

Du bist leider nicht allein mit der Problematik, es überfordert schon die meisten Fachleute mit denen ich jeden Tag zu tun habe, wie sollst Du es als Laie verstehen? 95% der Anfragen ist seitens der Anlagenplaner schon mangelhaftz, und oft versuchen es die Betreiber laienhaft selbst anzumelden oder zu planen.

Wenn man sich nicht mit den Anforderungen der Richtlinie auseinander setzt, oder diese nicht versteht, (nicht wiel man zu doof ist, aber einfach nicht vom Fach ist) soll man einfach die Finger davon lassen. Es ist aber auch nicht unsere Aufgabe als VNB, hier Schulungsleistung an wen auch immer zu erbringen.

Es steht ganz eindeutig im Anmeldeverfahren unter 1.3, wer, was, wie zu liefern hat. Und wer es nicht kann, soll es einfach lassen.

Das soll nicht heißen, dass ich einem Fachplaner auch mal einzelne Erläuterungen machen kann, wenn ich den Eindruck habe er hat die Richtlinie eigentlich schon zu ~85% verstanden, sich aber hier und da noch mal eine Detailfrage ergibt. Aber gewiss nicht das komplette 1x1 erst beibringen muss. Sofern wir dies leisten sollen wäre mal eine neue Betrachtung in Fragen der Netzregulierung und der zu berücksichtigenden nicht beeinflussbaren Personalkosten zu überdenken.

Ärgerlich dabei nur, dass dann die Betreiber als Laien sich dann mit uns darüber unterhalten wollen und dann auch immer ihren Frust rüber bringen, warum es mit dem Fortgang der Genehmigung nicht voran geht, weil ihre Anlagenplaner versagt haben.

Das kann nur in Verdruss auf beiden Seiten enden.

Ihr zahlt den Leuten die Euch die Anlagen andrehen auch Einiges an eingepreister Planerarbeit, sollen diese es auch fachlich-korrekt leisten. Wenn sie dazu nicht fähig sind, und ihren Aufwand unterschätzt haben, Pech.

Aber bitte nicht dem VNB damit auf den Senkel gehen, die Regeln liegen für jeden zugänglich vor.

Die AR 4105 ist im Original leider nicht zugänglich, aus Gründen der vom FNN/VDE zu vertretenden Copyright-Politik.
Die dahinter stehende Preispolitik finde ich auch nicht so dolle.

Zumindest ist die Mittelspannungs-Richtlinie frei verfügbar. Fürchte aber, dass ab der nächsten Änderung sich dies auch ändern wird, wen auch dort die Richtlinienkompetenz vom BDEW zur VDE/FNN wechseln sollte.

Dies zeigt, dass das Gremium der BDEW in dem die VNB mitorganisiert sind, hier eine offenere Datenpolitik händeln!

Kritik in dieser Richtung also bitte an VDE/FNN und nicht an die VNB.
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Re: NA Schutz - Kuppelschalter

Beitragvon captain change » 02.03.2012, 21:25

Laut VDE-AR-N 4105 sind für PV Anlagen keine Schütze als Kuppelschalter mehr zulässing sofern diese über 100kVA schalten. Anlageneinheiten über 100 kVA sind laut Norm mit Lastrennern und Leistungsschaltern zu trennen, was meist deutlich höhere Kosten verursacht.

Laut Pruefstelle ist jedoch die Konfiguration mit mehreren separaten NA-Schutz mit Kuppelschaltern fuer die Anlagenteile <100 kVA am Übergabepunkt unter Verwendung von konventionellen Schützen zulässig. Dies ist in der Regel eine Kosten sparende Variante, erhöht die Ausfallsicherheit der Anlage und ermöglicht zudem das partielle Abschalten bei Wartungsarbeiten.

Dies ist so auch auf den Seiten der changetec AG Hersteller des NA Schutz BISI nachzulesen.
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Re: NA Schutz - Kuppelschalter

Beitragvon solachab » 02.03.2012, 23:27

das_evu hat geschrieben:
Ein Leistungsschalter ist Ein oder Aus, verbraucht aber in beiden Stellungen so gut wie keinen Strom. Ob man da noch den Motorantrieb will, um sebsttätig wieder einzuschalten ist eher Luxus, oder Aspekten der Praktikabilität geschuldet.



beim Schütz ca 30 Watt Halteleistung
beim Lasttrennschalter ca 3 Watt der Unterspannunsauslöser

so sind wenigsten ungefähr die Werte der Teile die ich in Betracht gezogen habe

das_evu hat geschrieben:
Aber bitte nicht dem VNB damit auf den Senkel gehen, die Regeln liegen für jeden zugänglich vor.



ich sage mal so: scheinbar ist bei "euch" auch nicht durchgängig vom gleichen Wissen über entsprechende Notwendigkeiten auszugehen - das war - wenigstens war das in unserem Fall so das die Aussagen unterschiedlich waren. Dies ist aber auch nichts ungewöhnliches.
Ich Nachhinein wäre vlt. ein persönliches Gespräch mit den Beteiligten am zielführendsten gewesen. Wobei ich w.g. mich nicht beklagen möchte im Endeffekt wäre bei der richtigen Kommunikation weniger "Reibungsverluste"
Zuletzt geändert von solachab am 02.03.2012, 23:30, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: NA Schutz - Kuppelschalter

Beitragvon solachab » 02.03.2012, 23:28

das_evu hat geschrieben:
Ein Leistungsschalter ist Ein oder Aus, verbraucht aber in beiden Stellungen so gut wie keinen Strom. Ob man da noch den Motorantrieb will, um sebsttätig wieder einzuschalten ist eher Luxus, oder Aspekten der Praktikabilität geschuldet.



beim Schütz ca 30 Watt Halteleistung
beim Lasttrennschalter ca 3 Watt der Unterspannunsauslöser

so sind wenigsten ungefähr die Werte der Teile die ich in Betracht gezogen habe

das_evu hat geschrieben:
Aber bitte nicht dem VNB damit auf den Senkel gehen, die Regeln liegen für jeden zugänglich vor.



ich sage mal so: scheinbar ist bei "euch" auch nicht durchgängig vom gleichen Wissen über entsprechende Notwendigkeiten auszugehen - das war - wenigstens war das in unserem Fall so das die Aussagen unterschiedlich waren. Dies ist aber auch nichts ungewöhnliches.
Ich Nachhinein wäre vlt. ein persönliches Gespräch mit den Beteiligten am zielführendsten gewesen. Wobei ich w.g. mich nicht beklagen möchte im Endeffekt wäre bei der richtigen Kommunikation weniger "Reibungsverluste"[/quote]
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Re: NA Schutz - Kuppelschalter

Beitragvon Sonnenlichtumwandler » 13.07.2012, 14:26

Ein Leistungsschalter ist Ein oder Aus, verbraucht aber in beiden Stellungen so gut wie keinen Strom. Ob man da noch den Motorantrieb will, um sebsttätig wieder einzuschalten ist eher Luxus, oder Aspekten der Praktikabilität geschuldet.

[/quote]

beim Schütz ca 30 Watt Halteleistung
beim Lasttrennschalter ca 3 Watt der Unterspannunsauslöser


Laut Aussage meines Elektrikers verbraucht der NA-Schutz ausgeführt mit Schützen 700kwh/Jahr ~ 150€, so wären die Mehrkosten eines mot. Leistungstrennschalters wären bald hereingeholt, ist der Verbrauch wirklich so hoch?

Welche Lebenserwartung haben die Schütze wenn sie permanent angezogen sind im Vergleich zum mot. Leistungstrenner?

Sind weitere Unterhaltungskosten zu erwarten?

:danke:
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Re: NA Schutz - Kuppelschalter

Beitragvon liselotte » 14.07.2012, 09:25

Hallo Kollegen
Hochachtung für Kollege pv-Planer

Vermute, dass der Lieferant der Anlage den Betreiber nicht inclusive IB laut Auftrag zu beraten hat.
Bei dieser Anlagen-Grösse muss jemand ran, der auch Schaltanlagenbau beherrscht.
Ist das der rechte Weg ??
Man baut eine Anlage über 200 KWp und optimiert die Kosten mit der Frage "Wie viele Schütze welcher Grösse in Reihe und parallel ergibt die geringsten Kosten.
Wer sendet dem Betreiber einen Schaltplan mit Geräte-Bezeichnung und und und kostenlos ?
Der Übersender sollte auch die volle Verantwortung übernehmen ?

Gruss
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Re: NA Schutz - Kuppelschalter

Beitragvon Cassidy » 17.07.2012, 13:52

Hallo,

@ "das EVU": Pflichte komplett bei
@ "Liselotte": auch hier gleiche Meinung
@ "solachab": die Idee mit einem Vorabgespräch in der Planungsphase ist ein sehr guter Weg

Bei Anlagen dieser Größenordnung sollte grundsätzlich Vor Ort eine kurze Besprechung mit Betreiber, Planer/Installateur und VNB Vertreter stattfinden, dies wird keiner verweigern, da die 2h investierte Zeit später unzählige Telefonate, Mails und den Missmut auf allen Seiten vermeidet.
Der Planer hat noch mal die Möglichkeit sein Angebot zu überarbeiten, falls hier doch, wie so häufig der Aufwand für den Netzanschluss (Berechnung, Einspeisepunkt, zentraler NA Schutz, Lastgangzählung, Verteilerschrank, etc.) nicht berücksichtigt ist.
Der Betreiber hat den Vergleich zwischen Planeraussagen und VNB Forderungen (VNB setzt lediglich geltende Gesetze und Anwendungsregeln um).
VNB Vertreter hat dadurch auch Vorteile kann z.B. den Bestand vorab erfassen.

Ein kompletter Verteilerschrank für Anlagen dieser Größenordnung kostet nun mal ab ca. 5000€ aufwärts.
Wenn PV Anlagen für 400.000€ gebaut werden, sollte man keine größeren Klimmzüge machen, um an den Leistungsschaltern/Schützen mit kompliziertem, unüberschaubarem Aufwand, 500€ zu sparen.

Gruß
Cassidy
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