Habe meine Unterlagen an die Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH (RWE) gesendet und heute eine email bekommen.
Hatte Messkonzept 3 angekreuzt
Habe dazu folgende email der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH bekommen:
"Sehr geehrter Herr ...........,
wir beziehen uns auf die bei uns eingereichten Unterlagen vom 30.08.2012 (siehe Anhang)
Die EEG-Novelle 2012 wurde am 23.08.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlich, sie trat rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft.
Die EEG-Novelle 2012 sieht bei Dachanlagen bis 10 kWp. keine Vergütung des Selbstverbrauches mehr vor.
Sie als Anlagenbetreiber haben die Wahl zwischen Volleinspeisung (MK 1) und Überschusseinspeisung (MK 2)
Demnach ist der Einbau des PV-Zählers nicht mehr erforderlich.
Den erforderlichen Zweienergierichtungszähler werden wir einbauen, den beantragten ZE werden wir nicht einbauen.
Ein kundeneigener Zähler kann jedoch für eigene Zwecke weiterhin eingebaut werden.
Sollten Sie sich für das MK 1 entscheiden so benötigen wir ein neuen Inbetriebsetzungsauftrag Strom und ein neues MK."
Was soll ich denen als Antwort schreiben ?
Einfach nur das ich MK 2 wähle und der Zweienergierichtungszähler eingebaut werden soll ?






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