Lachnummer oder Weinen ?

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Lachnummer oder Weinen ?

Beitragvon mcp » 09.02.2012, 21:30

Hallo,
ich habe nun mal von meinen Stadtwerken eine Antwort bekommen, die die ganze Diskussion um das Einspeisemanagement und RSEs für kleine Anlagen < 30kW sinnlos macht.
Meine Stadtwerke verlangen einen Lastgangzähler für alle Anlagen, die nicht auf 70% gedrosselt sind.
Kosten 650 Euro pro Jahr....
Und für die AR N 4105 verlangen sie WR 5% größer als Leistung der PV Module !

Das heisst bei der 70% Regelung, dass man einen WR mit 105% Leistung der PV Module kaufen muss, auch für Norddächer...

Hat jemand eine Idee, wie man das enfangen kann ?

Danke

Michael
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Re: Lachnummer oder Weinen ?

Beitragvon JayM » 09.02.2012, 21:39

EEG zitieren, notfalls mit Hilfe eines Anwalts, und auf Einsicht hoffen. Dazu den offensichtlichen Mißbrauch an die EEG Clearingstelle melden.

Die WR Dimensionierung geht die gar nichts an. Die können bestenfalls einen Blindleistungsanteil fordern, der dich dann veranlasst einen größeren WR zu kaufen, um alle Wirkleistung einspeisen zu können.

Gruß
Jochen
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Re: Lachnummer oder Weinen ? Rechtshilfe benötigt.

Beitragvon mcp » 09.02.2012, 22:11

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit so etwas ? Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen ?

cu

Michael
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Re: Lachnummer oder Weinen ?

Beitragvon Krentzel Energie GmbH » 09.02.2012, 22:20

Hallo Michael,
das erscheint mir ungewöhnlich! Würde mal mit deinem Solarteur reden ob er mit den Stadtwerken sprechen kann oder selber direkt mit den verantwortlichen Personen reden. EEG vorher einstudieren. Alle Argumente hast Du damit schwarz auf weiß, also weiß ich nicht wieso man da rechtliche Mittel einschalten müsste.

Sonnige Grüße

Krentzel Energie
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Re: Lachnummer oder Weinen ?

Beitragvon mcp » 09.02.2012, 22:28

Hallo,
also mein Solateur will mit denen reden, dass werde ich auch noch abwarten. Selber hatte ich das schon versucht, damals wg. EinspeiseManagement. Die Versuche mit der AR N 4105 endeten bisher nicht erfolgreich.

cu

Michael
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Re: Lachnummer oder Weinen ?

Beitragvon liselotte » 11.02.2012, 10:17

Hallo Kollegen
Denke, dass mit dem Ministeriums-artikel
"Anwendungshinweis §6 ..." im Nachbar-Thread die Möglichkeiten und auch die Forderungen an die Netzbetreiber sichtbar werden
In Punkt III "Auslegung" ist auch die Kostentragung geregelt.
Wenn Du sicher-stellst, dass Deine Anlage dauerhaft unter der 70 % -Schwelle (der Modul-Leistg. ) bleibt, ist m.E. alles o.k.
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Re: Lachnummer oder Weinen ?

Beitragvon PVPapst » 11.02.2012, 10:45

Die sollen sich mal nicht so anstellen! Ist doch alles im EEG geregelt. Lasst Euch bloß nicht einschüchtern von diesen Schreibtischtätern! Hingehen und ausdiskutieren!

Sonnige Grüße

Der PVPapst!
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Re: Lachnummer oder Weinen ?

Beitragvon mcp » 12.02.2012, 00:01

Hallo,
der Anwendungshinweis ist hier nicht hilfreich, da er nur das Einspeisemanagement klärt. Mein Problem ist erst einmal die absurede Forderung der Stadtwerke dass Anlagen ab 3,68kVA bei 100% Einspeisung (also nicht nach §6 Absatz 2 Satz 2b sondern nach Satz 2a) auch $6 Absatz 1 Satz 2 erfüllen sollen.
Dies gepaart mit dem Glauben die AR N 4105 fordert ein Leistungsverhältnis von mehr als 1,05 für WR und PV-Generator, d.h. Leistung WR > PV-Generator Peak.

Ich denke die spinnen die Heidjer... Anlagen die nich genau nach Süden zeigen, oder Schatten aufweisen, sind mit der Meinung in Walsrode nicht realisierbar. Und 70% Regelung wird auch teuer, da man ja dann den WR eigentlich nur zu 65% nutzen darf....

cu

Michael
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